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Context: Vermittlungsvereinbarung LENUS Context A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21/C/3 01/ VERMITTLUNGSVEREINBARUNG Zwischen Context GmbH, 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21 / Block C / 3. Stock und Herrn/Frau: Wohnhaft: Sozialversicherungsnummer: Geburtsdatum: Telefonnummer(n): Email: Ziel und Inhalt des „"Projekt Lenus" sind, alle wichtigen Voraussetzungen für optimales Bewerbungsverhalten zu schaffen, Bewerbungsarbeit zu begleiten und zu unterstützen, arbeitsantritte am 1. Arbeitsmarkt zu erreichen und diese durch Nachbetreuung zu stabilisieren. Context bietet an, die erforderlichen Kenntnisse und Grundvoraussetzungen für alle Bewerbungssituationen zu erarbeiten (Einzel- und Gruppencoaching). Der/die TeilnehmerIn erklärt sich einverstanden, dass BeraterInnen von Context gegebenenfalls Vorstelltermine begleiten. Im Sinne der Nachhaltigkeit des Beschäftigungsverhältnisse werden BeraterInnen von Context auch auch einer Arbeitsaufnahme Kontakt zu den TeilnehmerInnen halten. Der/die Arbeitssuchende verpflichtete sich hierbei, alle notwendigen Informationen weiterzugeben (ist gleichbedeutend mit der „"Meldepflicht gegenüber dem AMS Wien"), sowie die Bereitschaft für erfolgreiche Vermittlung mitzubringen. Der/die Jobsuchende erklärt hiermit ausdrücklich seine/ihre Bereitschaft zu Bewerbungsaktivitäten insbesondere für Vorstellungstermine, Praktika (Schnuppertage) und Arbeitsaufnahmen. Das bedeutet auch, dass der/die Arbeitssuchende für die Zeit der Maßnahme jederzeit für Coaching-Einheiten, Bewerbungsaktivitäten und Kontakthaltung zur Verfügung steht. Alle Aktivitäten und Umstände, die eine Arbeitsaufnahme behindern bzw. nicht zustande kommen lassen, werden dem AMS Wien von Context bekannt gegeben. Diese Vereinbarung ist mit der Unterzeichnung gültig und verbindlich. Wien, am Context GmbH Teilnehmerin Anmerkung: Diese „"Vereinbarung“" ist völlig rechtswidrig und beinhaltet nur – Pflichten (viele davon illegal) und keinerlei Rechte. Auch ist die „"Vereinbarung" ohne zeitliche Befristung, und schon daher illegal. Diese Vereinbarung kommt fast einer Versklavng gleich: Rund um die Uhr zur Verfügung stehen, ohne Freizeit zu haben. Schnuppertage –- womöglich gar unbezahlte? - sollen auf Zuruf geleistet werden und auch nicht näher definierte Arbeitsaufnahmen, die einem Arbeitszwang, wenn nicht Zwangsarbeit gleichkommen, da diese von Context vorgegeben werden. Man beachte die Mehrzahl! Heißt das gar, dass wenn eine Arbeit aufgenommen und wieder beendet wird, der Betroffene weiter dem Terror von Context ausgesetzt ist? Auch das Datenschutzgesetz wird von Context völlig ignoriert: „"alle notwendigen Informationen"“ sollen an Context weitergegeben werden. Context lässt sich eine Vollmacht geben, nachteilige Daten über den Betroffenen an das AMS zu übermitteln, ohne, wie im Datenschutzgesetz 2000 zwingend vorgeschrieben, darauf hinzuweisen, dass die Vollmacht zur Datenübermittlung jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden kann. Erstaunlich, dass das illegale Treiben von Context, Phönix und wer weiß wie vielen anderen Firmen/Vereinen im Auftrag des AMS von der breiten Öffentlichkeit stillschweigend hingenommen wird. Die Bedeutung der Menschenrechte wie das Recht auf freie Berufswahl, das Recht auf angemessenen Lohn, das Recht auf Schutz vor Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld) sowie da Recht auf Schutz der Privatsphäre, schienen in Österreich ziemlich unbekannt. Und die Justiz ziemlich blind, sonst müssten sich längst die Verantwortlichen dieser Firmen und deren Helfer vor Gericht gestellt werden.
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