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"GPS-Kärnten" Gemeinnütziges Personalservice Kärnten GmbH

Ein gemeinnütziger Personalüberlasser mit sozialpartnerschaftlichen Hintergrund über den recht wenig bekannt ist, zumal dieser nicht einmal über eine eigene Homepage verfügt.

Im April 2006 berichtete ein ehemaliger Betriebsrat und eine Betroffene über die eher herabschätige Behandlung von bei dieser Firma geparkten Arbeit suchenden, die froh sein sollen, wenn sie überhaupt wo beschäftigt sind, auch wenn dann konkret recht wenige Überlassungen in Arbeit statt finden. Die Vorgaben der AlVG-Novelle dürften dort also vermutlich auch nicht erfüllt werden, weshalb im Regelfall zu überprüfen ist, ob auch hier die meisten Zuweisungen des AMS unter Sperrandrohung rechtswidrig sind.

Mehr Infos hoffentlich in Kürze.

Weitere Informationen:

Siehe auch:

Vor allem: Information über gemeinnützige Personalüberlasser sowie allgemein Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofe zu Transitarbeitsplätzen.

Musterbrief für eine Rechtsbelehrung an das AMS über Zumutbarkeit von "gemeinnützigen Personalüberlassern" neu

 

 

 

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