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  arbeitslosennetz.org // Arbeitslosigkeit / AMS-Berichte / Zwangsarbeit

itworks Personalvermittlung - ein gemeinnütziger Personalüberlasser?

Bei dem sehr umstrittenen "gemeinnützigen Personalüberlasser" "itworks" handelt es sich nach unserem Wissensstand um eine 100prozentige Tochter der "ÖSB Consulting GmbH", zu deren KundInnen SPÖ-nahe/kontrollierte Orgnanisationen wie die Volkshilfe, der waff oder die Magistratsämter der Stadt Wien zählen. Gegründet in den 80er Jahren in der Ära des legendären Sozialminister Alfred Dallinger war ein wesentlicher Schwerpunkt der ÖSB die ArbeiterInnenselbstverwaltung. Nach der Übernahme der ÖSB durch einen Grazer Immobilienmulti hat sich die ÖSB weit von ihren Wurzeln entfernt und ist nun offenbar zu einem willfährigen Erfüllungsgehilfen der rotschwarzblaueen neoliberalen Arbeitsmarktpolitik geworden und scheint keine Probleme damit zu haben, ihr Geschäft zum Teil aufgrund von menschenrechtswidrigen AMS-Zwangsprogrammen zu betreiben.

Laut AlVG-Novelle 2007 dürfen Wiedereingliederungsmaßnahmen zwar "Arbeitsverhältnisse" sein, allerdings müssen diese echte Arbeitsverhältnisse sein und es müssen die Arbeitnehmerschutzbestimmungen (insbesonder in Hinblick auf Bildschirmarbeit !!!) eingehalten werden.

Vorsicht:

Wenn zu einem "Kurs" (Workshop, Arbeitstraining oder ähnliches) zugebucht wurde, muß der angebotene (Schein)"Arbeitsvertrag" keinesfalls unterzeichnet werden. Siehe VwGH-Rechtssatz GZ 2006/08/0252 vom 19.9.2007

Auf keinen vor Ort auch nur irgendetwas unterschreiben! Bedenkzeit nehmen, alle Unterlagen mitnehmen und prüfen sowie Kopien davon dem arbeitslosennetz zukommen lassen!

Auch nicht vorschnell Formulare ausfüllen, da die Fragen- Berichten zufolge - zum Teil völlig rechtswidrig sein dürften!

Bei itworks steht Erfahrungsberichten von Betroffenen zufolge nicht so sehr die konkrete Leistungserbringung im Vordergrund, sondern sozialädagogische Betreuung und Arbeitssuche. Es handelt sich daher sunserer Meinung nach nicht um Arbeitsverhältnisse. Siehe VwGH-Rechtssatz GZ 2004/08/0148 vom 15.2.2006

Siehe auch: Information über gemeinnützige Personalüberlasser sowie über Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofe zu Transitarbeitsplätzen.

Siehe auch:

 

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