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Jobtransfer

Als Einrichtung des "waff - Wiener Arbeitnehmerinnen Förder Fonds" gilt Jobtransfer als SPÖ- bzw. gewerkschaftsnahe. Jobtransfer galt daher als noch erträglichste Form der drei grossen gemeinnützigen Personalüberlasser in Wien, wenngleich der Nutzen für viele Betroffene bescheiden sein dürfte.

Zumindest wurde in versucht so weit auf existenzielle Interessen Betroffener Rücksicht zu nehmen, daß keine Neuberechnung des AMS-Bezuges erfolgte und daß Arbeit suchenden mit höheren AMS-Bezügen die Zeit im "Arbeitsverhältnis" als "LeiharbeiterIn" zugunsten des vorgeschalteten Kurses bei AMS-Fortbezug verringern konnten.

Neueren Berichten zufolge soll der Druck bei Jobtransfer auf Arbeit suchende doch eher gestiegen sein. Dank von der SPÖ voll mit getragenen AlVG-Novelle 2007 soll auch die Weitergabe persönlicher Daten ans AMS vermehrt statt finden. Also aufpassen, was an persönlichen Informationen an Jobtransfer-MitarbeiterInnen bekannt gegeben wird. Falls wer diese Maßnahme macht, obwohl in den meisten Fällen die gesetzlichen Voraussetzungen für Zuweisung unter Sperrdrohung nicht erfüllt sein dürften - eine pauschale Weitergabe von Daten untersagen und nur nach Vorlage der Daten (Berichte) gegenfalls eine Zustimmung geben und nach der Maßnahme bei Jobtransfer und AMS eine Auskunft nach Datenschutzgesetz verlangen" .

Einen Einblick in die derzeitigen Verhältnisse bei Jobtransfer versprich ein im April 2009 gestartetes Blog mit dem Titel "Joe und Jobtransfer" unter der Adresse http://joe-und-job-transfair.blogspot.com/.

Allfällige Mißstände bei Jobtransfer bitte dem Arbeitslosennetz melden sowie den für Jobtransfer politisch Verantwortlichen GemeinderätInnen von der SPÖ zur Stellungnahme mitteilen, schliesslich stehen bald Gemeinderatswahlen an und die SPÖ muß dieses Mal doch um ihre Mehrheit zittern.

Siehe auch

Vor allem:Information über gemeinnützige Personalüberlasser sowie allgemeinRechtssätze des Verwaltungsgerichtshofe zu Transitarbeitsplätzen.

Musterbrief für eine Rechtsbelehrung an das AMS über Zumutbarkeit von "gemeinnützigen Personalüberlassern" neu

 

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