|
|
Anzeige gegen Trendwerk wegen unbefugtrer Gewerbeausübung An das Wie uns heute bekannt wurde, gibt es einen Verein mit Namen Trendwerk http://www.trendwerk.at/, der das Gewerbe Arbeitskräfteüberlassung in mehreren Bundesländern ausübt. Dieser Verein ist bis zum heutigen Tage nicht zur Ausübung eines Gewerbes befugt. Die gewerbliche Tätigkeiten der Arbeitskräfteüberlassung und –-Vermittlung werden seit 1999, also seit ca. 7 Jahren illegal ausgeübt. Dies wird durch ein Erkenntnis des VwGH aus dem Jahr 2002 bestätigt. Gerichtstyp VwGH Erkenntnis Anlässlich einer Beschwerde, die am 17.3.2006 beim VwGH eingebracht wurde, wurde der Sachverhalt erneut bestätigt. Eine mit dem heutigen Tag, 3.5.2006, durchgeführte bundesweite Anfrage im Register ergab, dass keine behörderechtliche Genehmigung vorliegt. Wir erstatten daher Anzeigewegen dringenden Verdachts auf unbefugte Gewerbeausübung. Wien 3.05.2006 Quelle: http://www.arbeitslosensprecherin.at
|