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TrendwerkNach dem der Widerstand gegen die menschenrechtswidrige AMS-Zwangsmaßnahme trendwerk größer geworden ist, wurde trendwerk in einem Managementbuyout vom ursprünglichen Besitzer an einen Teil der Mitarbeiter verkauft. Seither gingen zwar die Beschwerden zurück, es soll Berichten zufolge dennoch einzelne Mitarbeiter geben, die psychische Gewalt gegen zwangszugewiesene Arbeitslose ausüben. Ansonsten bleibt die prinzipielle Problematik, dass die Bemessungsgrundlage zerstört werden kann sowie daß tendenziell eher nur schlechte Jobs vermittelt werden können, und so die "Spirale nach unten" in Gang gesetzt werden kann. Laut AlVG-Novelle 2007 dürfen Wiedereingliederungsmaßnahmen zwar "Arbeitsverhältnisse", allerdings müssen diese echte Arbeitsverhältnisse sein und es müssen die Arbeitnehmerschutzbestimmungen (insbesonder in Hinblick auf Bildschirmarbeit !!!) eingehalten werden. Vorsicht:Wenn zu einem "Kurs" zugebucht wurde, muß der angebotene (Schein)"Arbeitsvertrag" keinesfalls unterzeichnet werden. Siehe VwGH-Rechtssatz GZ 2006/08/0252 vom 19.9.2007 Auf keinen vor Ort auch nur irgendetwas unterschreiben! Bedenkzeit nehmen, alle Unterlagen mitnehmen und prüfen! Bei trendwerk steht Erfahrungsberichten von Betroffenen zufolge nicht so sehr die konkrete Leistungserbringung im Vordergrund, sondern sozialädagogische Betreuung und Arbeitssuche. Es handelt sich daher sunserer Meinung nach nicht um Arbeitsverhältnisse. Siehe VwGH-Rechtssatz GZ 2004/08/0148 vom 15.2.2006
Gerichtsurteile gegen Trendwerk:
Siehe auch:
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