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Pensionsvorschuss - BerufsunfähigkeitspensionBei Antrag auf eine Pension erhältst Du für die Zeit bis zur Zuerkennung der Pension, als Pensionsvorschuss das ALG bzw. die Notstandshilfe, wobei ein Höchstbetrag gilt: Bei Invaliditätspension maximal € 26,40 täglich, bei Alterspension € 32,39 täglich. Bei Erwartung einer geringeren Pension wird der Pensionsvorschuss entsprechend gemindert (Stand April 2006). Wenn das Arbeitslosengeld, bzw., die Notstandshilfe über dem Pensionsvorschuss liegt, wird im Falle der Invaliditätsantragsablehnung der Mehrbetrag nicht nachgezahlt. Das kann eine Zeit der Aushungerung während der Antragstellung bedeuten! Weitere Informationen:
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