arbeitslosennetz.org


Arbeitslosigkeit
  News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
  Projekte
  Links
Gewerkschaft
Termine

Feedback
über uns

 

Pensionsvorschuss - Berufsunfähigkeitspension

Bei Antrag auf eine Pension erhältst Du für die Zeit bis zur Zuerkennung der Pension, als Pensionsvorschuss das ALG bzw. die Notstandshilfe, wobei ein Höchstbetrag gilt: Bei Invaliditätspension maximal € 26,40 täglich, bei Alterspension € 32,39 täglich. Bei Erwartung einer geringeren Pension wird der Pensionsvorschuss entsprechend gemindert (Stand April 2006).

Wenn das Arbeitslosengeld, bzw., die Notstandshilfe über dem Pensionsvorschuss liegt, wird im Falle der Invaliditätsantragsablehnung der Mehrbetrag nicht nachgezahlt. Das kann eine Zeit der Aushungerung während der Antragstellung bedeuten!

Weitere Informationen:

<<< zurück | Rechtshilfe - Tipps für Arbeitslose von Arbeitslosen | weiter >>>

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Media Austria Unterstützt von Media Austria
Webhosting & Webdesign