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"Gemeinnütziger Personalüberlasser": Als Arbeitsverhältnisse getarnte Zwangsmaßnahmen - erste Tipps

Anmerkung: Diese Seite wird in nächster Zeit überarbeit uns stellt nur eine erste Orientierung dar ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Anwendbarkeit in jedem einzelnen Fall (jede AMS-Geschäftsstelle, jeder AMS-Betreuer agiert mitunter etwas anders). Im Einzelfall bitte sachkundigen Rat einholen!

AMS-Zwangsmaßnahmen a la phoenix, itworks, trendwerk usw.: Auf jeden Fall rechtskundigen Rat z.B. bei den Arbeitsloseninitiativen bzw. bei der Arbeiterkammer/den Gewerkschaften einholen. Ja keinen Vertrag sofort unterschreiben (auch bei versuchter Nötigung nicht -> evtl. Anzeige!) sondern von rechtskundigen Personen prüfen lassen und einige Tage BEDENKZEIT nehmen! Ja keine Zustimmung zu einer Übermittlung von Daten geben, denn sonst wird womöglich eine angelbiche Arbeitsunwilligkeit oder sonst unvorteilhaftes dem AMS mitgeteilt! Bitte Unterlagen und Erfahrungsberichte an das Arbeitslosennetz weiter leiten, damit auch politisch und medial dagen etwas getan werden kann!

Achtung! Es gibt ein internes Schreiben des AMS-Wien, demzufolge Zuweisungen zu itworks, trendwerk etc. nur noch mit § 49 AlVG (Kontrolltermin) aber nicht § 10 AlVG (Vereitelung der Aufnahme einer "zumutbaren" Arbeit bzw. einer AMS-Maßnahme) sanktioniert werden können: Die Annahme des vorgeblichen "Arbeitsverhältnisses" kann somit nicht mehr erzwungen werden!!! (Bitte um Übermittlung von neuen Zuweisungen an das Arbeitslsoennetz!)

VORSICHT - Neueste Änderung: Das AMS versucht die Erkenntnisse der Verwaltungsgerichtshofes zu umgehen, indem es nun die AMS-Zwangsmaßnahme "gemeinnützige Personalvermittler" in zwei Teile aufspaltet: Zuerst 5 Wochen Kursmaßnahme dann "Arbeitsverhältnis" beim "Personalüberlasser". Die Kursmaßnahme wird nun mit einer Sperre § 10 AlVG - dadurch wird das Scheinarbeitsverhältnis danach aber auch nicht zumutbarer bzw. legal mit Sperre bedrohbar! Die Zuweisung zum Kurs müsste allerdings extra erfolgen, die derzeitigen Zuweisungen sind daher vermutlich weiter rechtswidrig und nichtig! Im Streitfall einen Bescheid über die Zuweisung verlangen und gegen diesen Einsrpuch erhaben sowie den AMS-Betreuer hinweisen, dass die Maßnahme weiterhin den restlichen Verwaltungsgerichthofurteilen widerspricht und eine Sperrandrohung Nötigung im Sinne des Strafgesetzbuches ist!

Eine weitere Tendenz dürfte sein, zueinem "Arbeitstraining" bei einem gemeinnützigen Personalüberlasser zuzuweisen. Auch diese Zuweisungen dürften in den meisten Fällen rechtswidrig sein, da es sich bein den "gemeinnützigen Personalüberlassern" weiterhin de facto um illegal ausgelagerte AMS handelt und nicht um reguläre, qualifizierende Arbeitsverhältnisse!

Auf jedenfall sachkundige Beratung suchen, das AMS handelt nach wie vor mitunter rechtswidrig!

Im Arbeitsvertragbzw im dazugehörenden Dienstzettel muß auf jeden Fall das genaue Arbeitsfeld und das Gehalt genannt werden. Das Arbeitsfeld bzw. der Inhalt der Arbeit sollte bereits aus der AMS-Zuweisung ersichtlich sein!

Oder vorheram besten gemeinsam mit einer rechtskunden Begleitperson Berater überzeugen, daß die Zueisung gegen geltendes Recht (Verwaltungsgerichtshofurteile) verstößt und er bei Beharren auf illegale Zuweisung Amtsmißbrauch begehen würde, was strafbar wäre. Bei fehlender Einsicht sich an die höhere Stelle (GruppenleiterIn, GeschäfttsstellenleiterIn mit Nachdruck wenden) ... Sollte wer dennoch zu so einem "Infotag" gehen, Vertauensperson mitnehmen, alles genau dokumentieren.

Neuer Schmäh von itworks: Zur Einlullung/Einschüchterung werden vorbereitete "Einstellungszusagen" erteilt, um den wahren Charakter der Maßnahmen zu verbergen.

Leider kann kein eindeutiger Rat für alle Fälle gegeben werden, weil jede AMS-Geschäftsstelle, jeder Berater je nach Tagesverfassung und Vorgaben seienr Vergesetzten anders agiert und mitunter die eine Hand nicht weiß was die andere tut ...

Siehe auch Artikel in der aktuellen Ausgabe in "Die Alternative" 7/8 2006:

Neu: Coachings, Aktive Arbeitsvermittlung (phönix, context/lenus, ...) sind dank Klarstellung durch Verwaltungsgerichtshofurteile nur noch freiwillig und daher nicht mit Bezugssperre nach § 10 ALVG (Vereitelung des Beginns einer Arbeit oder einer AMS-Maßnahme) bedrohbar. Sperre-Androhungen nach § 49 ALVG beziehen sich nur auf den als "Kontrolltermin" deklarierten "Infotag" nicht auf die Maßnahme selber! Alsodeswegen ja nicht zu sich zu einer Unterschrift drängen lassen! Nach Infotagen sofort wieder beim AMS melden, um keinen Vorwand für eine Sperre zu liefern.

Vorsicht: Das AMS versucht sein im Grunde gesetzeswidrigen Zwangsmaßnahmen stets durch neue Tricks wie der Trennung in Schulungsteil und "Arbeitsverhältnis" den Anschein der Legalität zu verleihen. Bei Unklarheiten sofort Rechtshilfe bei Arbeitsloseninitiativen und AK/ÖGB suchen und Informationen weiter geben. Auch die Zuweisung zu "Arbeitstrainings" kann in vielen Fällen als illegal betrachtet werden.

Weitere Informationen:

 

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