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Zweiter (1896) und Dritter(1900) Gewerkschaftskongress zu Fragen der Arbeitsvermittlung
Zweiter Gewerkschaftkongress, Weihnachten 1896„Die Arbeitsvermittlung als kommunale Einrichtung unter ausschliesslicher Leitung der GewerkschaftenReferent: Ludwig Exner "Auf Grund einer Umstellung der Tagesordnung referierte anschließend Exner über "Die Arbeitsvermittlung als kommunale Einrichtung". Er stellte fest, daß die Fluktuation der Arbeiter es notwendig mache, Arbeitsvermittlungen zu errichten. Die Arbeitsvermittlung sei in die meisten Vereinsstatuten aufgenommen, sie werde aber nicht gepflegt. Im Jahre 1895 hätten sich 16.576 Personen bei den Arbeitsvermittlungen gemeldet. In Deutschland sei berechnet worden, daß fünf Millionen Menschen jährlich die Arbeit wechseln, wobei im Durchschnitt jeder Arbeiter zwei bis drei Wochen arbeitslos sei.Die Genossenschaften sollten Arbeitsvermittlungen durchführen, führte Exner weiter aus. Die 5317 in Österreich im Jahre 1894 existierenden Genossenschaften zerfielen in 552 Fachgenossenschaften, in 440 Genossenschaften der verwandten Gewerbe und in Kollektivgenossenschaften. Es seien nur sehr wenige Genossenschaften, die Vermittlungen durchführten, und diese hauptsächlich in Wien. Bei der Hälfte der Genossenschaften hätte sich kein Gehilfenausschuß konstituieren können, weil er nicht einberufen wurde.Bei den von den Unternehmern unterhaltenen Arbeitsvermittlungen werde diese Einrichtung für ihre Zwecke ausgenützt.Der Referent beantragte eine Resolution, in der die Errichtung von kommunalen Arbeitsnachweisen abgelehnt wurde, da solche Einrichtungen ohne die ausschließliche Verwaltung und Führung durch die Gewerkschaften nur den Interessen des Kapitals dienen würden. Wenn bei Staat und Gemeinde ernstliches Interesse vorhanden sein sollte, so sollten diese den Gewerkschaften Geld zum Ausbau und zur Verwaltungder Arbeitsvermittlungen zur Verfügung stellen. Gleichzeitig wird m der Resolution gegen gemeinsame, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu leitende Arbeitsnachweise Stellung genommen. Die Gewer1schaften hätten die Pflicht, an den Ausbau der eigenen Arbeitsvermittlungen zu schreiten und alle anderen Experimente zu bekämpfen.Die Resolution wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.Zwei Jahre später wurde allerdings in Wien eine kommunale Arbeitsvermittlung eingerichtet." (Klenner, Seite 210) Dritter Gewerkschaftskongress (11. - 15.7. 1900)"Die Krisenerscheinungen hatten zur Folge, daß sich die Gewerkschaften mit dem Problem der Arbeitslosigkeit beschäftigten. Da man erkannte, daß die Arbeitslosigkeit durch das Wirtschaftssystem bedingt war, suchte man Mittel, um die Folgen der Arbeitslosigkeit für den Arbeiter abzuschwächen. Der Kongreß der deutschen Gewerkschaften behandelte eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit als eigenen Punkt der Tagesordnung. Im Kreise der österreichischen Gewerkschaften waren die Meinungen geteilt. Man wendete gegen eine staatliche Arbeitslosenversicherung ein, daß der Staat Interesse daran haben müsse, die Zahl der Arbeitslosen niedrig zu halten, und daher auch eine von ihm organisierte Arbeitsvermittlung einrichten müsse. Um diese wirksam zu gestalten, müsse die Bestimmung bestehen, daß ein angewiesener Arbeitsplatz nicht ausgeschlagen werden darf. Dadurch aber zwinge man Arbeitslose zur Annahme von Arbeitsstellen mit schlechten Arbeitsbedingungen und züchte Lohndrücker und Streikbrecher. Wenn sich aber die Arbeitslosenunterstützung auf die Gewerkschaften beschränke, so bleibe sie eine Waffe im Lohnkampf. Mittelchen der staatlichen Sozialpolitik reichten nicht aus, um die Schäden der bestehenden Gesellschaftsordnung wirklich zu heilen. (Klenner, Seite 264) Bezüglich der Arbeitsvermittlung gab der Kongreß der Überzeugung Ausdruck, daß die Vermittlung der Arbeitskraft nur Sache der Arbeiterorganisationen sein könne. Wenn von Staat, Land oder Gemiende Arbeitsvermittlungsanstalten errichtet würden, könnte die Arbeiterschaft nur dann diesen Institutionen mit einigem Vertrauen gegenüberstehen, wenn folgende Grundsätze anerkannt würden:
(Klenner, Seite 241/242) Texte aus: Fritz Klenner: "Die österreichischen Gewerkschaften" 1. Band Konklusio:Vor 100 Jahren waren die österreichischen Gewerkschaften deutlich konsequenter auf Seiten der ArbeitnehmerInnen. Zahlreiche Gewerkschaften betrieben Arbeitsvermittlung, die Hälfte der Mitgliedsbeiträge flossen an die Mitglieder zurück in Form von Unterstützungsbeiträgen im Falle der Krankheit oder der Arbeitslosigkeit. Arbeit suchende ArbeitnehmerInnen waren im Gegensatz zu heute ein zentraler Fokus der Gewerkschaftsarbeit. Es gibt zwar noch einen Unterstützungsbeitrag für Arbeitslos gemeldete Gewerkschaftsmitglieder, der immerhin drei Monate lang ausbezahlt wird, aber viele Mitgleider wissen davon nicht, denn wer sich als Arbeit suchend bei der Gewerkschaft meldte, wird oft gar nicht auf diese Leistung hingewiesen.
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