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Abschaffung der Anrechnung des Partnerlneinkommens bei Notstandshilfe

Antrag 4 der AUG E/UG Alternative und Grüne Gewerkschafterinnen/Unabhängige Gewerkschafterlnnen zur 144. Vollversammlung der AK-Wien am 17. Mai 2006

Die 144. Vollversammlung der AK Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass bei der Berechnung der Notstandshilfe kein Partnerlneinkommen mehr angerechnet wird.

Vorwiegend sind Frauen auf Grund der Anrechnung des Partnereinkommens betroffen und werden somit aufgrund dieser gesellschaftlichen Gegebenheit ungleich behandelt und verlieren ihre selbständig erworbene Versicherungsleistung und somit auch die Existenzgrundlage.

Auch bei der Pensionsbevorschussung bei Ansuchen um Berufsunfähigkeits-, Invaliditätspensionen treten dadurch enorme materielle Verluste ein.

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