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Anträge, Formulare, Musterbriefe
Musterbriefe sind Textvorschläge, die Sie zum Teil an Ihre individuellen Fall anpassen sollen. Lesen Sie daher die Musterbriefe sorgfältig durch und schreiben Sie diese gegebenfalls auf Ihre individuellen Bedürfnisse um. Anmerkungen, die auf jeden Fall entfernt werden sollen, sind in eckigen Klammern, z.B. [Anmerkung ...], gesetzt. Individuelle Daten, die immer angepasst gehören sind in Spitzen Klammer, z.B. <Name>, gesetzt.

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Antrag auf einen Feststellungsescheid über die Höhe des Arbeitslosengeldes/der Notstandshilfe [Word-Dokument]
VORSICHT FALLE:
Nach einem Bescheid über die Bezugshöhe kann deren Höhe nach der
Einspruchsfrist von vier Wochen nicht mehr im ordentlichen Rechtsweg angefochten werden!
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Antrag auf einen Feststellungsescheid wegen Sanktionsdrohung nach § 49 (Kontrolltermin) für "Informationsveranstaltungen". [Word Dokument]
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Einwendung gegen den Betreuungsplan (oft irreführend als "Betreuungsvereinbarung" bezeichnet) [Word Dokument] NEU
Siehe auch: Betreuungsplan/Betreuungsvereinbarung
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Rechtsbelehrung über die Begründungspflicht (aktueller Rechtsstand nach der AlVG-Novelle 2007) [Word-Dokument]
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Rechtsbelehrung über Zuweisungsvoraussetzungen bei "sozialökonomischen Personalüberlassern" (itworks, jobtransfer, trendwerk, ...) [Word-Dokument]
Siehe auch: Transitarbeitsplätze
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Rechtsbelehrung für Geschäftsstellenleiter über Zuweisungsvoraussetzungen bei "sozialökonomischen Personalüberlassern" (itworks, jobtransfer, trendwerk, ...) [Word-Dokument]
Laut
§ 23 Absatz 3 AMSG sind sie Geschäftsstellenleiter die rechtmässige
Durchführung der Geschäfte in der Geschäftsstelle verantwortlich: „Der
Leiter der Geschäftsstelle behält jedoch auch bei einer Übertragung
die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erledigung der
Angelegenheiten.“ Daher empfehlen wir, auch diesem eine Rechtsbelehrung
unter Hinweis auf die konkrete Zuweisung und deren Umstände vorzulegen
oder per Einschreiben auch an den Geschäftsstellenleiter
der zuständigen AMS-Geschäftsstelle zu schicken. Hier ist das
einstweilen nur für "gemeinnützige Personalüberlasser" ausgeführt.
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen fehlende bzw. mangelhafte Bescheidbegründung [Word-Dokument] |

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Einwendung gegen Mitteilung über Bezugsseinstellung: fehlende Angabe des Sachverhalts, Antrag auf Bescheiderstellung [Download Word] (5.10.2015)
Anmerkung: Stellt das AMS nicht binnen 4 Wochen
einen Bescheid zu, so muss es den vorenthaltenen AMS-Bezug nachzahlen. Erlässt das AMS einen Bescheid, gegen den keine Beschwerde gmacht wird, muss der AMS-Bezug für den Zeitraum der Bezugssperre aber zurück gezahlt werden. Vorteil hierbei ist, dass dann eine Ratenvereinbarung möglich ist! |

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Berufung gegen Bezugskürzung wegen nicht Unterschreiben der sittenwidrigen Vereinbarung von step2jobs [Word-Dokument] |

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Beschwerde ("Berufung") gegen rückwirkende Bezugseinstellung am Monatsanfang wegen Aufnahme einer (selbständigen) Arbeit, obwohl diese erst im Laufe des Monats begonnen wurde [Word Dokument]
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Ansuchen um Kurs [Word-Dokument] |
Musterbriefe Datenschutz
Siehe
auch:
Gesetzestexte
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"Bedarfsorientiert Mindestsicherung" |

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Entwurf Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine
bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung [PDF-Dokument]
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Entwurf Erläuterungen [PDF-Dokument]
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Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz-Änderungsgesetz 2010 - SVÄG 2010 [PDF-Dokument]
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Erläuterungen zum SVÄG [PDF-Dokument] |

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Stellungnahme der "Aktiven Arbeitslosen" zur § 15a Vereinbarung [PDF-Dokument]
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Stellungnahme der "Aktiven Arbeitslosen" zum "Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz (StMSG)" [PDF-Dokument]
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Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) in der Urfassung [PDF-Dokument] Achtung! Ist nicht die aktuelle Fassung! (seither sind eher wenige Änderungen erfolgt) |
AMS-Materalien (AMS-Bundesrichtlinien, Dienstanweisungen, ...)
Die
Veröffentlichung der AMS-Richtlinien und Dienstanweisungen bedeutet
nicht, daß wir diese voll und ganz in Ordnung finden. Im Gegenteil: So
manche Interpretation der Gesetze ist einseitig und da und dort findet
sich auch manches, das unserer Meinung nach rechtswidrig ist. Trotzdem
ist es wichtig zu wissen, wie "die andere Seite" denkt und auf welcher
Weisungsgrundlage sie handelt. Der Wust an Regelungen lässt vermuten,
dass die ausufernde Bürokratie selbst für viele - wenn nicht die
meisten - AMS MitarbeiterInnen unüberschaubar ist und in jeder Hinsicht
wirklich gesetzeskonformes Handeln daher nicht die Regel ist. Eine
Kommentierung der Richtlinien übersteigt im Moment unsere
Arbeitskapazitäten, folgt vielicht im Laufe der Zeit ...
Der
freie Zugang zur Information ist ein wesentlicher Bestandteil der
Demokratie. Leider hat sich das vor allem auf Landesebene (im
speziellen bei der Mindestsicherung wo die Landesfürsten verantwortlich
sind) noch nicht herum gesprochen.
VORSICHT! Keine Garantie daß die hier angebotenen Dokumente den jeweils aktuellen Stand darstellen!
Neu:
Sollte
wer von AMS-Richtlinien und Dienstanweisungen wissen, die hier noch
fehlen und unbedingt veröffentlicht gehören, bitte uns davon
verständigen. Wir werden versuchen, diese zu besorgen. Anregungen,
Wünsche und Kritik bitte an kontakt@aktive-arbeitslose.at
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Bundesrichtlinie Kernprozess "Arbeitskräfte unterstützen" - "KP1" / "BRL SFA" (BGS/SFA/0502/9164-2014 vom 14.8.2014)
Derzeit wichtigste Richtlinie für den Alltag von Arbeit suchenden. Regelungen der Betreuungs- und Vermittlungsarbeit, wurde nach einer Kampagne des Kulturrates etwas überarbeitet.
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Kernprozessrichtlinie "Arbeitskräfte unterstützen" 1.2.2009 |
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Kernprozessrichtlinie "Arbeitskräfte unterstützen" 1.2.2008 (Erstversion)
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Bundesrichtlinie Arbeitslosmeldung (§ 17 AlVG) und elektronischer Antrag (§ 46 AlVG)
BGS/SFA/0502/8064/2010, gültig ab: 22.11.2010 |
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Bundesrichtlinie zu Vergabe und Verwendung eines eAMS-Kontos, BGS/SFA/0502/9110/2010 gültig ab 1.7.2010
Anmerkung: Die Hinterlegung von Mitteilungen über Bezugskürungen und
Bescheide gilt vom Zustellgesetz her als hinterlegt auch wenn mensch
selbst nicht ins Konto schaut. Daher besteht die Gefahr, Fristen zu
versäumen, weshalb wir eher vom eAMS Konto abraten und schriftliche
Kündigung empfehlen!
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Bundesrichtlinie über die Ausnahme von Bezieherinnen von Übergangsgeld und Übergangsgeld nach Altersteilzeit sowie von Bezieherinnen von Sonderunterstützung vom Erfordernis der Verfügbarkeit nach § 7 Abs. 3 Z 1 AlVG (ÜGG und SUG)
BGS/SFA/0502/8079-2011, gültig ab 1.1.2012
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Richtlinien für die Ermittlung der Einkommensanrechnung auf die Notstandshilfe (Freigrenzenerhöhung nach § 36 Abs. 5 AlVG) [Text als HTML-Seite] [Download als PDF-Dokumente]
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Bundesrichtlinie zu Personen mit im Voraus bekanntem Vormerk-Ende und zum Feld Verm.Post. (Einstellungszusagen und Verm.Post)
BGS/SFA/0502/8114/2010 gültig ab: 22.11.2010
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Bundesrichtlinie über Vormerkung, Vermittlung und Leistungsbezug von Ausländern und Ausländerinnen,
BGS/AUS/8103/9837-2010, BGS/SfA/0502/8244-2010, gültig ab: 1. November 2010, außer Kraft getreten am 1.7.2011
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Bundesrichtlinie "Dokumentations- und Qualitätsstandards im ABV" (Ausländerbeschäftigung),
BGS/AUS/08 103/9999 - 2010 gültig ab 14.1.2010
VORSICHT: seit 1. Juli 2011 gilt die neue Fremdenrechtsnovelle, womit diese Richtlinie möglicherweise überholt ist!
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Bundesrichtlinie für EURES (European Employment Services)
BGS/ SfU und EURES /0661/6657/2007 gültig ab 2. Mai 2007
Regelt Arbeitssuche in anderen EU-Staaten bzw. Arbeitsuche von EU-BürgerInnen in Österreich |
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Anhang: Bewerbungsnachweis
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Bundesrichtlinie Betreuungsvereinbarung BGS/SfA/0502/8126/2010 gültig ab
22.11.2010
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Bundesrichtlinie Kontrollmeldungen BGS/SFA/0502/9953-2011 gültig ab 1.2.2011
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Bundesrichtlinie zum Verfahren nach den §§ 9 und 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG), BGS/ALV/1202/2004 gültig ab 1.1.2005
Regelt das Ermittlungsverfahren bei Bezugsperren wegen angeblicher
Arbeitsunwilligkeit oder Vereitelung einer AMS-Maßnahme
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Bundesrichtlinie Arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE) BGS/AMF/0722/9974/2013 |
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BBE Richtlinie "Arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Betreuungseinrichtungen" BGS/AMF/0722/9959/2008, gültig ab 1.10.2008 (nicht mehr gültig!) |
| Bundesrichtlinie für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe AMF/8-2008 gültig ab 1.5.2008 [Word-Dokument]
Aktuelle Version auf der Homepage des AMS!
Die berüchtigten "gemeinnützigen Personalüberlasser" fallen unter diese Richtlinie. Aktuelle Richtlinie auf der Homepage des AMS!
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Bundesrichtlinie Qualitätsstandards für Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP) (AV-SÖB/GBP) (BGS/AMF/0722/9921/2014 gültig ab 1.11.2014)
Anmerkung: Die in der Richtlinie angeführten "Praktika" sind in Wirklihckeit Überlassungen und daher rechtswidrig und dürfen natürlich nicht erzwungen werden! |
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Vereinbarungen mit Trägern der sozialökonomischen Überlassungsprojekte für 2014 (SÖBÜ) |
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Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte - GBP Richtlinie 1.1.2009 (eher auf die Förderung bezogen)
Aktuelle Version auf der Homepage des AMS!
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Bundesrichtlinie Beihilfen zur Förderung der beruflichen Mobilität (BEMO)
BGS/AMF/0722/9930/2011 gültig ab 1.1.2005
Aktuelle Version auf der Homepage des AMS!
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NEU: Bundesrichtlinie Beihilfen zur Förderung der regionalen Mobilität und Arbeitsaufnahme (REMO)
AMF/2-2015, GZ: BGS/AMF/0722/9997/2015 gültig ab 22.6.2015
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Bundesrichtlinie Eingliederungsbeihilfe (EB) Aktion "Come Back" BGS/AMF/0722/9996/2008 gültig ab 1.7.2008
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Kombilohn Richtlinie - ArbeitgeberInnen |
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Kombilohn Richtlinie - ArbeitnehmerInnen
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Vorstandsrichtlinie zur Vergabe von Bildungsmaßahmen (BM1) BGS/AMF/0722/9958/2011 nicht mehr gültig!
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BM 1 Richtlinie - Förderung von Bildungsmaßnahmen 2008 (nicht mehr gültig)
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Bundesrichtlinie
zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen Abgeltung von Personal- und
Sachaufwendungen bei Bildungsträgern (BM 2), gültig ab 1.1.2007,
BGS/AMF/0722/9932/2006 [PDF-Dokument]
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Bundesrichtlinie für die Rückforderung und Einbringung von Übergenüssen im Zusammenhang mit Individualbeihilfen nach dem AMSG,
BGS/ALV/123/2001 gültig ab 1.1.2002
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Arbeitsmarktservice
Burgenland: KRITERIEN- und KONSEQUENZENKATALOG für alle vom AMS
Burgenland beauftragten Bildungsmaßnahmen. Punktesystem. [PDF-Dokument]
Unglaublich, aber so tickt das AMS!
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Mindestsicherung
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Dienstanweisung zu den Aufgaben des AMS Wien im Zuge der bedarfsorientierten Mindestsicherung sowie der Betreuung der BMS-BezieherInnen (BMS - Dienstanweisung)
LGSW/ SfA/ 054/2010 gültig ab 1.12.2010 |
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Verwaltungsübereinkommen zwischen AMS Wien und Gemeinde Wien (MA 40) zur Betreuung von MindestsicherungsbezieherInnen in Wien
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Dienstanweisung des AMS Kärnten zur Betreuung von MindestsicherungsbezieherInnen
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Arbeitsanweisung des AMS Kärnten zur Betreuung von MindestsicherungsbezieherInnen
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Die aktuellen Versionen von Förderungen betreffenden Bundesrichtlinien des AMS finden Sie auch unter http://www.ams.at/21701.html
Förderspezifische Richtlinien können auch auf der Homepage des Bundesdachverbands der sozialökonomischen Betriebe runtergeladen werden: http://www.bdv.at/fragen-antworten/richtlinien/
Weiteres Material siehe auch: Rechtsliteratur für Arbeit suchende (Arbeitslosenrecht, Arbeitslosenverscherungsrecht, Arbeitsmarktrecht)
1. Anlagen zur Antwort
des AMS vom 12.10.2006 auf Auskunfstbegehren
vom 19.8.2006 (zum Teil nicht mehr aktuelle, aber immer noch interessant, da das System an selbst sich ja kaum ändert)
Die PDF-Dokumente bestehen zum Teil aus den eingescannten Seiten einer Anfragebeantwortung
des AMS Österreich ("Anlage 1" bis "Anlage
25")
und umfassen daher einige MB Speicherplatz, die Word-Dokumente sind keine
Orginaldokumente
sondern aus den eingescannten Bildern umgewandelte Texte. Vielen Dank
an Günther Reif vom Verein "Zum Alten Eisen?" für die rasche
und unbürokratische
Erstellung der PDF- und Word-Dokumente aus den Kopien des
AMS!

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Anlage 1: Beschäftigungsförderungsgesetz
der Bundesregierung (Übersicht *) [PDF-Dokument] [Word-Dokument]
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Anlage 2: Verwaltungsratssitzung am 29.11.2005. Top 10: Arbeitsmarktpaket
der Regierung * [PDF-Dokument] [Word-Dokument] |

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Anlage 3: Verwaltungsratssitzung am 13.12.2005. TOP 4: Strategieausschuss:
arbeitsmarktpolitische Ziele 2006 * [PDF-Dokument] [Word-Dokument] |

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Anlage 4: Verwaltungsratssitzung am 13.12.2005. TOP 7: Übertragener
Wirkungsbereich: Förderungsbudget 2006 * [PDF-Dokument] [Word-Dokument] |

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Anlage 5: Bundesrichtlinie zum Verfahren nach den §§ 9
und 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) BGS/ALV/1202/2004
gültig ab 1.1.2005 *[PDF-Dokument] [Word-Dokument] |

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Anlage 6: Dienstanweisung zum Verfahren nach den §§ 9
und 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) vom 31.5.2005
GZ LGSW/SfA/ALV/0552/2005 *[PDF-Dokument] [Word-Dokument] |

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Anlage 7: Richtlinie zum Verfahren nach den §§ 9 und
10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) GZ LGS NÖ/SfA/101/2004
vom 29.12.2004 [PDF-Dokument] [Word-Dokument] |
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Anlage 8: Vorgangsweisen im Zusammenhang mit den §§ 9
und 10 AlVG; GZ: LGS NÖ/RAG/0503/2005 vom 10.1.2005 [Word-Dokument] |

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Anlage 9: Bundesrichtlinie Beihilfen zur Förderung der beruflichen
Mobilität (BEMO) gültig ab 11.7.2005; GZ: BGS/AMF/0722/9936/2005 [PDF-Dokument] [Word-Dokument] |

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Anlage 10: Dienstanweisung Beihilfen zur Förderung der beruflichen
Mobilität (BEMO) vom 16.1.2006; GZ: LGSW/AMF/07221/2006 [PDF-Dokument] [Word-Dokument] |

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Anlage 10: Bundesrichtlinie Beihilfen zur Förderung der
beruflichen Mobilität (BEMO) vom 11.7.2005; GZ: BGS/AMF/0722/9936/2005 [PDF-Dokument] [Word-Dokument] |

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Anlage 11: Bundesrichtlinie Beihilfen zur Förderung der
beruflichen Mobilität (BEMO) gültig ab11.7.2005; GZ: BGS/AMF/0722/9936/2005 [PDF-Dokument] [Word-Dokument] |
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Anlage 13: Betriebsvereinbarung betreffend die Gewährung
von Prämien,
gültig ab 1.1.2004; GZ: BGS/PER/044/2002 [Word-Dokument] |

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Anlage 14: Geschäftsordnung des Arbeitsmarktservice Österreich [PDF-Dokument] [Word-Dokument] |
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Geschäftsordnungen der AMS Landesgeschäftsstellen der anderen
Bundesländer folgen noch (bei Bedarf) |

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Anlage 21: Geschäftsordnung des Arbeitsmarktservice Wien [PDF-Dokument] [Word-Dokument] |
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Anlage 22: AMS-Sperren:
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Anlage 23: Dienstanweisung des AMS Österreich und des
Wirtschaftsministeriums betreffend Unzumutbarkeit von gemeinnützigen
Personalüberlassern
[HTML-Seite] |

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Anlage 24: Bundesrichtlinie zur Förderung von Arbeitsmarktbezogenen
Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE), gültig ab 11.7.2005;
GZ: BGS/AMF/0722/9910/2005 [PDF-Dokument] [Word-Dokument] |

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Anlage 25: Bundesrichtlinie für die Förderung Sozialökonomischer
Betriebe (SÖB), gültig ab 11.7.2005; GZ BGS/AMF/0722/9914/2005 [PDF-Dokument] [Word-Dokument]
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Invaliditätspension
Andrea Übelhak: Invaliditätspension neu (Präsentationsunterlage, AK Wien) [Power-Point-Präsentation]
Kollektivverträge
Materalien über AMS-Zwangsmassnahmen
Aktionen von Arbeitsloseninitiativen und sonstige Materalien

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Ärgernis Pensionsverfahren (Stand ca. 2010). Viele nützliche Informationen über das Verfahren um Zuerkennung der Invaliditätspension [PDF-Dokument] |

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Nadja Lobner: Gute und schlecht Erfahrungen mit Selbstorganisationen [PDF-Dokument]
Unterlaugezuneinem Vortrag gehalten auf der 5-Jahres Feier des grazer Arbeitslosenvereins AMSEL |

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"BAGS-KV: Arbeit Suchende als ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse?
So unterminieren gpa-djp und VIDA reguläre Kollektivverträge" -
Flugblatt verteilt auf einer Demo der LISA - Libertäre
SozialrbeiterInnen im November 2009 [PDF-Dokument] |

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Alone in the dark - Eine Betrachtung der österreichischen Arbeitsmarktpolitik von Mag. Ernst Koglgruber[PDF-Dokument ] |

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Auszug aus dem Bericht 2008 der Volksanwaltschaft an das Parlament über Wahrnehmungen bezüglich des Arbeitsmarktservices [PDF-Dokument] |

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Auszug aus dem Bericht 2007 der Volksanwaltschaft an das Parlament über Wahrnehmungen bezüglich des Arbeitsmarktservices [PDF-Dokument] |

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Auszug aus dem Bericht 2006 der Volksanwaltschaft an das Parlament über
Wahrnehmungen bezüglich des Arbeitsmarktservices [PDF-Dokument]
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Auszug aus dem Bericht 2005 der Volksanwaltschaft an das Parlament
über Wahrnehmungen bezüglich des Arbeitsmarktservices [PDF-Dokument] |
Impressum
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