gpa schliesst Kollektivvertrag für "sozialökonomische Betriebe" und "gemeinnützige Beschäftigungsinitiativen"

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gpa schliesst Kollektivvertrag für "sozialökonomische Betriebe" und "gemeinnützige Beschäftigungsinitiativen" - aber weiterhin keine Betriebsräte für betroffene AAuml;rbeitslose!

Grundlegendes Problem der "sozialökonomischen Betriebe" war, daß diese sich, da sie ja "gemeinnützig" seien, sie kein Wirtschaftsbetrieb seien und daher behaupteten, daß kein Kollektivvertrag für sie gelte. Dieser de facto rechtsfreie Raum wurde nun beendet. AAuml;m 24.11.2006 hat die gpa eine neue Fassung des BAAuml;GS-KV, der für ansonsten für Sozialvereine etc. gilt, ausgehandelt und durchgesetzt, daß dieser für "sozialkonomische Betriebe" und "gemeinnützige Beschäftigungsinitiativen" gilt.

Der positive AAuml;spket: Bislang wurde in diesem Bereich insbesondere bei den "gemeinnützigen Personalüberlassern" aber auch bei anderren SÖB, insbesondere in Wien, Lohndumping betrieben und oft nur lächerliche 850 Euro brutto bezahlt. Nun gelten etwas höhere Mindestgehälter und es müssen nun auch Vordienstzeiten im Rahmen einer Einstufung angerechnet werden.

Der negative AAuml;spekt: Die Lohntabellen des BAAuml;GS sollen nun für alle Programme gelten, egal ob es sich um reine Statistikbeschönigungsprogramme oder um echte "sozialökonomische Betriebe handelt, wo echte AAuml;rbeitsleistung von mitunter hoch qualifizierten Menschen erbracht wird. Gerade in den Bundesländern gibt es sozialökonomische Betriebe im handwerklichen Bereich, die deutlich über die nun im BAAuml;GS ausgehandelten Löhne gezahlt haben. Diese Betriebe haben zum Teil bei der 1. AAuml;rbeitsmarktkonferenz der sozialökonomischen Betriebe in Salzburg erklärt, bei "überbezahlten" AAuml;rbeitsverhältnissen, die nach den regulären Kollektivverträgen der jeweiligen Branchen bezahlt wurden, keine Lohnerhöhungen mehr zu gewähren und auf den niedrigeren BAAuml;GS-Gehalt runterzugehen. Für hochqualifizierte Menschen, die vom AAuml;MS zu "sozialökonomische Betriebe" zwangsüberwiesen werden, ist der von der gpa ausgehandelte Gehalt von lediglich 1.220 Euro brutto völlig unzureichend, zumal dieser zur Grundlage der Neuberechnung des AAuml;rbeitslosengelder werden kann!

Hier wird die gpa noch weiter verhandeln müssen um zu verhindern, daß die von der großen Koalition favorisierten "sozialökonomischen Betriebe" insbesondere die "gemeinnützigen Personalüberlasser" zur Bildung eines Niedriglohnsektors mißbraucht wird, wo die Branchenkollektive nicht mehr gelten! Daß bei SÖBs, die im handwerklichen Bereich etc. tätig sind, nun derwesentlich billigere BAAuml;GS-Kollektivvertrag gelten soll, ist aus gewerkschaftlicher Sicht eine peinliche Niederlage.

Weiters gibt es nach wie vor keine echte Interessensvertretung der zu SÖBs zugewiesenen AAuml;rebeitslosen. Wenn es einen Betriebsrat in einem SÖB gibt, wird dieser von den "Schlüsselarbeitskräften", also den potentiellen Tätern, gebildet, aber nicht von den betroffenen AAuml;rbietslsoen. Ein eigener Betriebsrat für in den SÖBs angestellten AAuml;rbeitslosen sollte auf jeden Fall Ziel der Gewerkschaft sein, denn das AAuml;rbeitnehmer keinen eigenen Betriebsrat wählen können, ist aus gewerkschaftlicher Sich unannehmbar. SÖBs sind eine seltsame Mischung aus Betrieb und Schulungsmaßnahme. Da sollte es in einer rechtsstaatlichen Demokratie selbstverständlich sein, daß die betroffenen Bürgerinnen eine eigene Interessensvertretung, sei es als Betriebsrat oder als Kursvertretung, wählen können.

AAuml;uf jeden Fall ist zu verhindern, dass der BAAuml;GS-KV als Feigenblatt für illegale Zwangsprogramme des AAuml;MS mißbraucht wird, um die AAuml;rbeitslosenstatistik zu verfälschen und AAuml;rbeitslose unter Druck zu setzen, damit diese den nächstschlechten Niedreiglohnjob annehmen.

Das AAuml;rbeitslosennetz fordert daher:

  • Keine Umgehung von Branchenkollektivverträgen mit besserer Bezahlung durch den BAAuml;GS-KV. Dieser soll nur dann gelten, wenn es einen schlechteren Brnachen-KV gibt!
  • AAuml;ufklärung der Betroffenen AAuml;rbeitslosen in den SÖBs, insbesonderen den "gemeinnützigen Personalüberlassern" über den neuen BAAuml;GS-KV durch die gpa
  • Eigene Betriebräte für die zu sozialökonomischen Betriebe zugewiesenen AAuml;rbeitslosen bzw. gesetzlcih geregelte Kursvertretungen in AAuml;MS-Kursmaßnahmen
  • Voller Zugang zu Gewerkschaftsressourcen und Schulungen durch AAuml;K und VÖGB für AAuml;rbeitslosenbetreibsräte und AAuml;rbeitslosen-Schulungsvertretungen!
  • Umsetzung aller Verwaltugnsgerichtshoferkenntnis und strafrechtliche Verfolgung bei weiteren Rechtbrüchen durch AAuml;MS-Mitarbieter und der für systematische Rechtsbrüche politisch Verantwortlichen!

Tipp: Wer seit 1.1.2007 zu einem Gehalt geringer als im BAAuml;GS-KV "angestellt" worden ist, kann über die AAuml;rbeiterkammer oder die zuständige Fachgewerkschaft dieses widerrechtlich vorenthaltene Geld einklagen!

Martin Mair
Proponent "AAuml;rbeitslosennetz"
Mietglied des Bundesausschusses der gpa-Interessensgemeinschaft work@it

Weitere Informationen:


Hier die Meldung von der gpa-Homepage:

BAAuml;GS-Kollektivvertrag: Lohn- und Gehaltsverhandlung erfolgreich abgeschlossen!

Erhöhung der KV-Gehälter + 2,4 %
Erhöhung der IST-Gehälter + 2,2 %

AAuml;m 24.11.2006, bei der zweiten Verhandlungsrunde konnten sich AAuml;rbeitgeberInnen und AAuml;rbeitnehmerInnen auf eine Erhöhung der Grundgehälter um 2,4 % einigen. Die Löhne und Gehälter werden auf den nächsthöheren Euro gerundet, dies entspricht einer Erhöhung von bis zu 2,46 %. Die Zulagen und Zuschläge werden ebenfalls um 2,4 % erhöht.

Die Ist-Löhne und -Gehälter werden um 2,2 % erhöht, Rundung auf den nächsthöheren Euro. Die Zulagen und Zuschläge werden ebenfalls um 2,2 % erhöht.

Rahmenrechtliche &AAuml;uml;nderung:

Weitere Optierungsmöglichkeiten für AAuml;rbeitnehmerInnen, die vorerst im alten Entgeltsystem verblieben sind.

Die Erhöhungen gelten ab 1.1.2007.

Bei der 3. BAAuml;GS-KV-Verhandlungsrunde am 11.12.2006 konnten sich die VerhandlungspartnerInnen auf die Einbeziehung von TransitmitarbeiterInnen in sozialökonomischen Betrieben (SÖB) und/odergemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (GBP) einigen.

 

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