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Neue Wege für den Arbeitsmarkt - Weiterbildung als Chance

Unterlagen zur Pressekonferenz der AK Wien am 9.8.2006

Recht auf neue Chance

Untersuchungen der EU und der OECD weisen laufend darauf hin, dass Ös-terreich bei arbeitsmarktbezogener Weiterbildung von Beschäftigten und Arbeit Suchenden deutlich hinter vergleichbaren EU-Mitgliedstaaten liegt. Im EU-Durchschnitt wenden die Unternehmen rund 2,3 Prozent der Arbeitskos-ten für betriebliche Weiterbildung auf, in Österreich sind es lediglich 1,3 Pro-zent. Fast 70 Prozent der ArbeitnehmerInnen in Österreich erhalten keine betriebliche Weiterbildung, in Schweden ist es genau umgekehrt - dort wer-den 63 Prozent der Beschäftigten von ihren Betrieben weitergebildet. Nähere Analysen zeigen, dass die Unternehmen in Österreich überwiegend nur ihre bereits gut ausgebildeten ArbeitnehmerInnen weiterbilden. Ältere oder ge-ringqualifzierte Beschäftigte bleiben in den allermeisten Fällen von diesen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die EU mahnt Österreich seit Jahren, eine umfassende Strategie des Lebenlangen Lernens zu entwickeln und umzuset-zen. "Wir brauchen einen massiven Ausbau der arbeitsmarktbezogenen Aus- und Weiterbildung und zwar für Beschäftigte genauso wie für Arbeit Suchende. Dabei muss gelten: Jeder hat ein Recht auf eine neue Chance", sagen Gernot Mitter, AK-Arbeitsmarktexperte und Michael Tölle, AK-Bildungsexperte und fordern im neuen AK-Modell insbesondere einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz und 35 Stunden bezahlte Weiterbil-dungszeit pro Jahr. 35.000 zusätzliche Arbeitsplätze könnten so jährlich un-abhängig von der Konjunkturentwicklung geschaffen werden.

Reformstau bei Aus- und Weiterbildung

Eine Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik, die im Kern auf die internationale Konjunkturentwicklung und eine Ausweitung der Arbeitsmarktförderung zur Beein-flussung der Arbeitslosenstatistik ohne nachhaltige Verbesserung von Beschäfti-gungschancen setzt, kann die genannten Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt nicht bewältigen. Eine solche Politik führt mittelfristig

  • zu einer Gefährdung der Anpassungsfähigkeit der österreichischen Betriebe und ArbeitnehmerInnen an den wirtschaftlichen Wandel. Es besteht die Gefahr, dass die Kluft zwischen den Anforderungen der Betriebe an das Wissen und Können der ArbeitnehmerInnen und dem Qualifikationsangebot auf dem österreichischen Ar-beitsmarkt größer wird. Hohe Arbeitslosigkeit mit gleichzeitigem Mangel an Fa-charbeitInnen droht. Damit können aber auf Sicht Wachstumschancen von den Unternehmen nicht genutzt werden.
  • zu einer Verfestigung der ungleichen Chancenverteilung auf dem heimischen Arbeitsmarkt. ArbeitnehmerInnen bleiben in unproduktiven, wenig zukunftssicheren Beschäftigungen stecken, ihre Potentiale bleiben ungenutzt.
  • zu einer Verschleuderung öffentlicher Mittel in der Arbeitsmarktförderung. Anstel-le nachhaltiger Verbesserung der Qualifikation von Arbeit Suchenden und damit der Chancen dieser Menschen auf dem Arbeitsmarkt wird nur ein kurzfristiges Sinken der registrierten Arbeitslosigkeit erreicht. Die Arbeitsmarktförderungsmittel werden wenig effektiv eingesetzt.
  • zu einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unterneh-men und ArbeitnehmerInnen vor dem Hintergrund eines geöffneten Arbeitsmarktes in der gesamten EU.

Österreich braucht nachhaltige Arbeitsmarktpolitik Die aktuelle Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung reicht nicht aus, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung entscheidend zu reduzieren. Der Hauptgrund dafür liegt in einer weiteren Erhöhung des Arbeitskräfteangebo-tes in Österreich - laut Schätzungen der Wirtschaftsforscher um 30.000 bis 35.000 Personen pro Jahr bis 2009. Darüber hinaus zeigen die letzten Daten des Mikrozensus, dass der Beschäftigungszuwachs alleine in Teilzeitarbeit besteht und nach wie vor Vollzeitarbeitsplätze verloren gehen. Immer mehr ArbeitnehmerInnen sind auf Teilzeitarbeit angewiesen, unabhängig von ihren tatsächlichen Bedürfnissen. Bereits für das nächste Jahr sagen die Wirt-schaftsforscher ein mit 2,1 bis 2,2 Prozent deutlich geringeres Wirtschafts-wachstum als im heurigen Jahr vorher. Eine anhaltende Entspannung am Arbeitsmarkt und ein nachhaltiges und deutliches Sinken der Arbeitslosig-keit ist in Österreich über das Jahr 2006 hinaus nicht in Sicht. Nach wie vor stehen Jugendliche vor massiven Problemen beim beruflichen Einstieg, sind Frauen in mehrfacher Hinsicht auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Die Ar-beitsmarktaussichten von gering qualifizierten ArbeitnehmerInnen und von ArbeitnehmerInnen mit Migrationshintergrund sind nach wie vor trist. Ar-beitslos gewordene ältere ArbeitnehmerInnen stehen bei der Arbeitssuche unverändert vor riesigen Problemen. Die AK verlangt deshalb ein grundle-gendes Umdenken in der Arbeitsmarktpolitik. Anstelle einer bloßen Abfederung konjunktureller Entwicklungen muss Arbeitsmarktpolitik die Struktur-probleme auf dem Arbeitsmarkt konsequent bearbeiten. Ein zentrales Ele-ment einer solchen arbeitsmarktpolitischen Neuorientierung ist die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Betriebe und ArbeitnehmerInnen an die wirt-schaftliche Entwicklung.

Recht auf berufliche Neuorientierung für alle

Durch einen massiven Ausbau der arbeitsmarktbezogenen Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten und Arbeit Suchenden muss berufliche Neuorientierung für alle ArbeitnehmerInnen möglich werden. Mit besseren Möglichkeiten zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für Beschäftigte und Arbeit Suchende kann mehr Chan-cengerechtigkeit auf dem österreichischen Arbeitsmarkt und eine Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe und ArbeitnehmerInnen er-reicht werden. Die Wirkungen einer solchen Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik sind beachtlich: Bei einem Vollausbau kann eine konjunkturunabhängige Stei-gerung der Beschäftigung um 35.000 Personen pro Jahr erreicht werden.

Forderungen der AK

Aus Sicht der AK muss sich eine Politik des Ausbaues beruflicher Weiterbil-dungsmöglichkeiten für Beschäftigte und Arbeit Suchende auf folgende zent-rale Instrumente stützen:

  • + Grundsatzreform der Bildungskarenz, schafft bis zu 24.000 Arbeitsplätze
  • + Einführung eines Rechtsanspruches auf 35 Stunden bezahlte Weiterbil-dungszeit pro Arbeitsjahr, schafft bis zu 5.000 Arbeitsplätze
  • + Etablierung eines Rechtes auf Ausbildung für alle Arbeit Suchenden

Im Bereich der Erwachsenenbildung könnten durch diese Maßnahmen zu-sätzlich bis zu 6.000 neue Arbeitsplätze entstehen.

Diese Instrumente müssen durch den Aufbau eines flächendeckenden Net-zes von Berufs- und Bildungsinformationsmöglichkeiten und durch gebüh-renfreies Nachholen von Bildungsabschlüssen bis zum Maturaniveau beglei-tet werden.

AK Modell "Bildungskarenz NEU"

Die AK fordert eine Erhöhung des Weiterbildungsgeldes, einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz, eine Erleichterung bei den Anspruchsvoraussetzungen, eine Flexibilisierung der Dauer der Bildungsmaßnahme und eine Ausdehnung der Bil-dungskarenz auch auf Arbeit Suchende. Damit kann eine Steigerung der Beschäf-tigung um bis zu 24.000 Arbeitsplätze jährerreicht werden.

Die Netto-Kosten für die Arbeitslosenversicherung belaufen sich bei Vollausbau auf rund 200 Millionen Euro für das Weiterbildungsgeld und rund 100 Millionen Euro für die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen für Arbeitslose in Bildungska-renz.

s. Anhang

AK Modell für 35 Stunden bezahlte Weiterbildungszeit pro Jahr für Beschäftigte

Die AK fordert einen Rechtsanspruch für alle Beschäftigte auf eine vom Arbeitge-ber finanzierte Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden pro Arbeitsjahr. Die ge-naue Definition möglicher Weiterbildungsinhalte soll durch die Kollektivvertragspar-teien erfolgen.

Nach Berechnungen der AK würden dadurch die Investitionen in berufliche Weiter-bildung der Betriebe um 0,13 Prozent der Lohnkosten steigen, wenn 25 Prozent der derzeit nicht in betriebliche Weiterbildung einbezogenen Beschäftigten dieses Recht wahrnehmen. Das erscheint im Vergleich zu Deutschland, dort wird die Bil-dungsfreistellung von 1 bis 2 Wochen pro Jahr lediglich von 2 Prozent der Be-schäftigten in Anspruch genommen, möglich. Die gemeinsame Festlegung der Bildungsinhalte durch die Kollektivvertragsparteien und der zeitlich flexible Einsatz machen die 35 Wochenstunden für Weiterbildung zu einem brauchbaren Instru-ment der betrieblichen Personalentwicklung. Darüberhinaus wäre der Einsatz die-ses Instruments zur Verlängerung von Saisonbeschäftigungen durch die Kollektiv-vertragsparteien möglich. Nehmen tatsächlich rund 25 Prozent der Zielgruppe die-se Möglichkeit in Anspruch, könnten im Jahresdurchschnitt 5.000 neue Arbeitsplät-ze geschaffen werden.

s. Anhang

Rechtsanspruch auf Aus- und Weiterbildung für Arbeit Suchende

Darüberhinaus soll - analog zur derzeitigen Regelung für Jugendliche und Ältere - ein Rechtsanspruch auf Aus- und Weiterbildung auch für alle anderen Arbeit Su-chenden eingeführt werden. Dabei soll auf die individuelle Lage und die Wünsche des Arbeit Suchenden eingegangen werden und die Bindung an eine drei Monate erfolglose Vermittlungsbemühung des Arbeitsmarktservice (AMS) als Anspruchs-voraussetzung wegfallen. Die Genehmigung des Ausbildungswunsches erfolgt durch das AMS aufgrund der konkreten Arbeitsmarktgegebenheiten vor Ort und der mit der Ausbildung erreichbaren nachhaltigen Verbesserung der Beschäfti-gungsaussichten der betroffenen Person. Während der Bildungsmaßnahme wird das Arbeitslosengeld weiter bezogen und zwar bis zur höchstmöglichen Dauer wie derzeit bei den Arbeitsstiftungen (rechtlich bis zu drei Jahre möglich).

Unter der Annahme, dass rund 10 Prozent der Arbeit Suchenden ein solches Recht auf Ausbildung nutzen und sich sowohl die Ausbildungsdauer als auch die -kosten wie bei den Arbeitsstiftungen entwickeln (rd 9 Monate Ausbildungsdauer, rd 5.000 Euro Kosten), würde diese Maßnahme Arbeitsmarktförderungsmittel von rd 150 Millionen Euro erfordern, der Aufwand für Arbeitslosengeld würde um rund 130 Millionen Euro steigen. Die Zukunftsaussichten der Geschulten steigen da-durch beträchtlich, einem möglichen Facharbeitermangel könnte damit begegnet werden.

Finanzierung möglich durch

  • + einen konsequenten Einsatz der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) der nächsten Periode für die Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten (rd 60 Millionen ESF-Mittel plus 60 Millionen Euro nationale Kofinanzierung)
  • + eine Aufstockung des AMS-Förderbudgets auf 900 Millionen Euro während der gesamten nächsten Legislaturperiode aus allgemeinen Steuermitteln
  • + die Kofinanzierung der Ausbildung von Arbeit Suchenden in Implacementstiftun-gen durch Unternehmen (passgenaue Ausbildung von Arbeit Suchenden für Un-ternehmen nach deren Anforderungen; Finanzierung der Qualifizierungskosten durch Unternehmen)
  • + eine Kofinanzierung der Maßnahmen durch die Förderprogramme der Bundes-länder für berufliche Aus- und Weiterbildung (abgestimmter Einsatz der Landesför-derungen für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung wie Bildungsscheck etc).

Nutzen für alle

Die Wirkungen dieser von der AK geforderten Neuausrichtung der Arbeitsmarktför-derung und der Intensivierung der berufsbezogenen Weiterbildung von Beschäftig-ten und Arbeit Suchenden auf dem Arbeitsmarkt sind beträchtlich:

  • Die Beschäftigung in Österreich kann durch Investitionen in nachhaltige Höher-qualifizierung von Beschäftigten und Arbeit Suchenden unabhängig von der aktuel-len Konjunkturentwicklung um 29.000 Arbeitsverhältnisse gesteigert werden. Zu-sätzlich werden bis zu 6.000 gut qualifizierte Arbeitsplätze in der Erwachsenenbil-dung geschaffen.
  • Beispiele aus den skandinavischen Ländern, aber auch aus Großbritannien zei-gen, dass damit auch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ArbeitnehmerInnen erreicht werden kann. Daraus erfolgt eine Konjunkturbele-bung - das steigende Angebot an Facharbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt erlaubt das unmittelbare Nutzen von Wachstumsmöglichkeiten durch die Betriebe.
  • Die Chancengerechtigkeit auf dem heimischen Arbeitsmarkt für Frauen, gering Qualifizierte, ältere ArbeitnehmerInnen und Personen mit Migrationshintergrund wird massiv erhöht.
  • Sowohl die heimischen Betriebe als auch die ArbeitnehmerInnen werden deutlich besser auf die Öffnung des Arbeitsmarktes zu den Nachbarstaaten ab 2011 vorbe-reitet.
  • Es wird ein wichtiges Element einer umfassenden Strategie des Lebenslangen Lernens in Österreich realisiert. Die Empfehlungen der EU und OECD zur Etablie-rung einer solchen Strategie werden endlich ernst genommen.

ANHANG

AK Modell "Bildungskarenz NEU" (August 2006)

Situation jetzt

laut AK Modell

Finanzielle Unterstützung ("Weiterbildungsgeld")
14,53 € pro Tag

ALG, mind. 21,80 € pro Tag


Anspruchsvoraussetzung

3 Jahre ununterbrochene Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber

36 Monate SV-pflichtige Beschäftigung in einem Zeitraum von 5 Jahren

Einverständnis des Arbeitgebers

Rechtsanspruch


Kündigungsschutz

"Motivkündigung"

analog zur Elternkarenz (bis zum Ende des 1. Moduls)


Inanspruchnahme

3 - 12 Monate in einem Block

12 Monate in 4 Jahren, pro Modul mind. 1 Monat


Bildungskarenz für Arbeitslose

nicht vorgesehen

vorgesehen, "Weiterbildungsplan" erforderlich, Förderung bis zu 5.000 € der Bildungsmaßnahme möglich

 

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