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Neue Wege für den Arbeitsmarkt - Weiterbildung als ChanceUnterlagen zur Pressekonferenz der AK Wien am 9.8.2006 Recht auf neue ChanceUntersuchungen der EU und der OECD weisen laufend darauf hin, dass Ös-terreich bei arbeitsmarktbezogener Weiterbildung von Beschäftigten und Arbeit Suchenden deutlich hinter vergleichbaren EU-Mitgliedstaaten liegt. Im EU-Durchschnitt wenden die Unternehmen rund 2,3 Prozent der Arbeitskos-ten für betriebliche Weiterbildung auf, in Österreich sind es lediglich 1,3 Pro-zent. Fast 70 Prozent der ArbeitnehmerInnen in Österreich erhalten keine betriebliche Weiterbildung, in Schweden ist es genau umgekehrt - dort wer-den 63 Prozent der Beschäftigten von ihren Betrieben weitergebildet. Nähere Analysen zeigen, dass die Unternehmen in Österreich überwiegend nur ihre bereits gut ausgebildeten ArbeitnehmerInnen weiterbilden. Ältere oder ge-ringqualifzierte Beschäftigte bleiben in den allermeisten Fällen von diesen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die EU mahnt Österreich seit Jahren, eine umfassende Strategie des Lebenlangen Lernens zu entwickeln und umzuset-zen. "Wir brauchen einen massiven Ausbau der arbeitsmarktbezogenen Aus- und Weiterbildung und zwar für Beschäftigte genauso wie für Arbeit Suchende. Dabei muss gelten: Jeder hat ein Recht auf eine neue Chance", sagen Gernot Mitter, AK-Arbeitsmarktexperte und Michael Tölle, AK-Bildungsexperte und fordern im neuen AK-Modell insbesondere einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz und 35 Stunden bezahlte Weiterbil-dungszeit pro Jahr. 35.000 zusätzliche Arbeitsplätze könnten so jährlich un-abhängig von der Konjunkturentwicklung geschaffen werden. Reformstau bei Aus- und WeiterbildungEine Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik, die im Kern auf die internationale Konjunkturentwicklung und eine Ausweitung der Arbeitsmarktförderung zur Beein-flussung der Arbeitslosenstatistik ohne nachhaltige Verbesserung von Beschäfti-gungschancen setzt, kann die genannten Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt nicht bewältigen. Eine solche Politik führt mittelfristig
Österreich braucht nachhaltige Arbeitsmarktpolitik Die aktuelle Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung reicht nicht aus, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung entscheidend zu reduzieren. Der Hauptgrund dafür liegt in einer weiteren Erhöhung des Arbeitskräfteangebo-tes in Österreich - laut Schätzungen der Wirtschaftsforscher um 30.000 bis 35.000 Personen pro Jahr bis 2009. Darüber hinaus zeigen die letzten Daten des Mikrozensus, dass der Beschäftigungszuwachs alleine in Teilzeitarbeit besteht und nach wie vor Vollzeitarbeitsplätze verloren gehen. Immer mehr ArbeitnehmerInnen sind auf Teilzeitarbeit angewiesen, unabhängig von ihren tatsächlichen Bedürfnissen. Bereits für das nächste Jahr sagen die Wirt-schaftsforscher ein mit 2,1 bis 2,2 Prozent deutlich geringeres Wirtschafts-wachstum als im heurigen Jahr vorher. Eine anhaltende Entspannung am Arbeitsmarkt und ein nachhaltiges und deutliches Sinken der Arbeitslosig-keit ist in Österreich über das Jahr 2006 hinaus nicht in Sicht. Nach wie vor stehen Jugendliche vor massiven Problemen beim beruflichen Einstieg, sind Frauen in mehrfacher Hinsicht auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Die Ar-beitsmarktaussichten von gering qualifizierten ArbeitnehmerInnen und von ArbeitnehmerInnen mit Migrationshintergrund sind nach wie vor trist. Ar-beitslos gewordene ältere ArbeitnehmerInnen stehen bei der Arbeitssuche unverändert vor riesigen Problemen. Die AK verlangt deshalb ein grundle-gendes Umdenken in der Arbeitsmarktpolitik. Anstelle einer bloßen Abfederung konjunktureller Entwicklungen muss Arbeitsmarktpolitik die Struktur-probleme auf dem Arbeitsmarkt konsequent bearbeiten. Ein zentrales Ele-ment einer solchen arbeitsmarktpolitischen Neuorientierung ist die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Betriebe und ArbeitnehmerInnen an die wirt-schaftliche Entwicklung. Recht auf berufliche Neuorientierung für alleDurch einen massiven Ausbau der arbeitsmarktbezogenen Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten und Arbeit Suchenden muss berufliche Neuorientierung für alle ArbeitnehmerInnen möglich werden. Mit besseren Möglichkeiten zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für Beschäftigte und Arbeit Suchende kann mehr Chan-cengerechtigkeit auf dem österreichischen Arbeitsmarkt und eine Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe und ArbeitnehmerInnen er-reicht werden. Die Wirkungen einer solchen Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik sind beachtlich: Bei einem Vollausbau kann eine konjunkturunabhängige Stei-gerung der Beschäftigung um 35.000 Personen pro Jahr erreicht werden. Forderungen der AKAus Sicht der AK muss sich eine Politik des Ausbaues beruflicher Weiterbil-dungsmöglichkeiten für Beschäftigte und Arbeit Suchende auf folgende zent-rale Instrumente stützen:
Im Bereich der Erwachsenenbildung könnten durch diese Maßnahmen zu-sätzlich bis zu 6.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Diese Instrumente müssen durch den Aufbau eines flächendeckenden Net-zes von Berufs- und Bildungsinformationsmöglichkeiten und durch gebüh-renfreies Nachholen von Bildungsabschlüssen bis zum Maturaniveau beglei-tet werden. AK Modell "Bildungskarenz NEU"Die AK fordert eine Erhöhung des Weiterbildungsgeldes, einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz, eine Erleichterung bei den Anspruchsvoraussetzungen, eine Flexibilisierung der Dauer der Bildungsmaßnahme und eine Ausdehnung der Bil-dungskarenz auch auf Arbeit Suchende. Damit kann eine Steigerung der Beschäf-tigung um bis zu 24.000 Arbeitsplätze jährerreicht werden. Die Netto-Kosten für die Arbeitslosenversicherung belaufen sich bei Vollausbau auf rund 200 Millionen Euro für das Weiterbildungsgeld und rund 100 Millionen Euro für die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen für Arbeitslose in Bildungska-renz. s. AnhangAK Modell für 35 Stunden bezahlte Weiterbildungszeit pro Jahr für BeschäftigteDie AK fordert einen Rechtsanspruch für alle Beschäftigte auf eine vom Arbeitge-ber finanzierte Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden pro Arbeitsjahr. Die ge-naue Definition möglicher Weiterbildungsinhalte soll durch die Kollektivvertragspar-teien erfolgen. Nach Berechnungen der AK würden dadurch die Investitionen in berufliche Weiter-bildung der Betriebe um 0,13 Prozent der Lohnkosten steigen, wenn 25 Prozent der derzeit nicht in betriebliche Weiterbildung einbezogenen Beschäftigten dieses Recht wahrnehmen. Das erscheint im Vergleich zu Deutschland, dort wird die Bil-dungsfreistellung von 1 bis 2 Wochen pro Jahr lediglich von 2 Prozent der Be-schäftigten in Anspruch genommen, möglich. Die gemeinsame Festlegung der Bildungsinhalte durch die Kollektivvertragsparteien und der zeitlich flexible Einsatz machen die 35 Wochenstunden für Weiterbildung zu einem brauchbaren Instru-ment der betrieblichen Personalentwicklung. Darüberhinaus wäre der Einsatz die-ses Instruments zur Verlängerung von Saisonbeschäftigungen durch die Kollektiv-vertragsparteien möglich. Nehmen tatsächlich rund 25 Prozent der Zielgruppe die-se Möglichkeit in Anspruch, könnten im Jahresdurchschnitt 5.000 neue Arbeitsplät-ze geschaffen werden. s. AnhangRechtsanspruch auf Aus- und Weiterbildung für Arbeit SuchendeDarüberhinaus soll - analog zur derzeitigen Regelung für Jugendliche und Ältere - ein Rechtsanspruch auf Aus- und Weiterbildung auch für alle anderen Arbeit Su-chenden eingeführt werden. Dabei soll auf die individuelle Lage und die Wünsche des Arbeit Suchenden eingegangen werden und die Bindung an eine drei Monate erfolglose Vermittlungsbemühung des Arbeitsmarktservice (AMS) als Anspruchs-voraussetzung wegfallen. Die Genehmigung des Ausbildungswunsches erfolgt durch das AMS aufgrund der konkreten Arbeitsmarktgegebenheiten vor Ort und der mit der Ausbildung erreichbaren nachhaltigen Verbesserung der Beschäfti-gungsaussichten der betroffenen Person. Während der Bildungsmaßnahme wird das Arbeitslosengeld weiter bezogen und zwar bis zur höchstmöglichen Dauer wie derzeit bei den Arbeitsstiftungen (rechtlich bis zu drei Jahre möglich). Unter der Annahme, dass rund 10 Prozent der Arbeit Suchenden ein solches Recht auf Ausbildung nutzen und sich sowohl die Ausbildungsdauer als auch die -kosten wie bei den Arbeitsstiftungen entwickeln (rd 9 Monate Ausbildungsdauer, rd 5.000 Euro Kosten), würde diese Maßnahme Arbeitsmarktförderungsmittel von rd 150 Millionen Euro erfordern, der Aufwand für Arbeitslosengeld würde um rund 130 Millionen Euro steigen. Die Zukunftsaussichten der Geschulten steigen da-durch beträchtlich, einem möglichen Facharbeitermangel könnte damit begegnet werden. Finanzierung möglich durch
Nutzen für alleDie Wirkungen dieser von der AK geforderten Neuausrichtung der Arbeitsmarktför-derung und der Intensivierung der berufsbezogenen Weiterbildung von Beschäftig-ten und Arbeit Suchenden auf dem Arbeitsmarkt sind beträchtlich:
ANHANGAK Modell "Bildungskarenz NEU" (August 2006)
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