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Anfrage an das AMS gemäß AuskunftpflichtgesetzArbeitsmarktservice Österreich Treustrasse 35 Wien, 19.8.2006 Sehr geehrte Danen und Herren! Anfrage gemäß Auskunftpflichtgesetz:1. Vorgaben durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und die Bundesgeschäftsstelle / Landesgeschäftsstellen Welche Vorgaben hat das BMAW dem AMS wann in welcher Form gegeben. Welche Vorgaben hat die Bundesgeschäftsführung den Landesgeschäftsstellen
in Bezug auf arbeitsmarktpolitische Vorgaben, Vorgaben bezügliche
Zuweisung zu Kursen und AMS-Programmen, Umgang mit den Arbeitslosen (insbesondere
Sperren, Berufungen gegen Sperren, Nachsicht bei Sperren, Gewährung
von Kursbeihilfen, Zuweisung von Kursen/AMS-Programmen an Arbeitslose,
insbesondere Langzeitbeschäftigungslosen ...) wann und welcher Form
gegeben. Wer hat diese beschlossen? Gleiches für Landesgeschäftsstellen –- Anfrage bitte auch an die Landesgeschäftsstellen weiter leiten! Welche „"leistungsbezogenen" Gehaltsbestandteile der MitarbeiterInnen des AMS gibt es? Wie hoch sind diese? Was sind die genauen Vorgaben? Gibt es Prämien für die „Vermittlung“ von Arbeitslosen bzw. Erfüllung arbeitsmarktpolitischer Zahlen? Wie hoch sind diese, wie viele MitarbeiterInnen haben diese bekommen? 2. Arbeit der AMS-LeitungsgremienSo weit wie möglich werden die Protokolle der Sitzungen folgernder Gremien in den Jahren 2002 bis jetzt begehrt: Bundesorganisation: Verwaltungsrat Landesorganisationen: Landesdirektorium Jeweils Kopien der Geschäftsordnung Was verdienen die Mitglieder der Leitungsgremien? Wie lautet die Bezugsordnung? 3. BezugssperrenWie viele Sperren wurden in den Jahren 2002, bis 1. Halbjahr 2006 verhängt? (alle weiteren Fragen für den gleichen Zeitraum) Aufgliederung nach Bundesländern und Sperrgründen Wie viele Berufungen wurden gegen diese Sperren erhoben? Wie vielen Berufungen wurde vom AMS stattgegeben? Wie oft wurde „"Nachsicht" gewährt? Wann und in welcher Form wurden die MitarbeiterInnen des AMS über die Urteile des Verwaltungsgerichtshofes in den vergangenen 4 Jahren informiert. Kopien der Rundschreiben Aufgliederung der Bezugssperren die in Zusammenhang mit AMS-Maßnahmen (Kurse etc.) nach Kursträger (jeweils in Relation zu den zugewiesenen TeilnehmerInnen) Seit wann werden „"vorläufige Bezugssperren" ohne Anhörung der von der Sperre Betroffenen verhängt, aufgrund welcher Gesetzeslage? 4. Gemeinnützige PersonalvermittlerWie definiert das AMS die „Gemeinnützigkeit“ dieser Einrichtungen? Welche Auflagen müssen diese Einrichtungen erfüllen? Kopie dieser Vorgaben Wie werden die Gemeinnützigkeit und die Erfüllung der Auflagen des AMS kontrolliert? Kopie der Verträge mit den Gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser und ähnlichen Programmen Welche Gelder flossen/fließen an die gemeinnützigen Personalvermittler
und ähnliche Programme Wie viele Personen wurden in Jahren 2002, bis 1. Ende Halbjahr 2006
den Personalvermittlern zugewiesen? Aufgliederungen nach Bundesländern und Trägerorganisationen Wie viele Beschwerden gab es seitens der Betroffenen über die „"gemeinnützigen Personalvermittler" (zeitliche Entwicklung) 5. MenschenrechteWie weit erkennt das AMS die im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Recht vom 19. Dezember 1966, der von der Republik Österreich 1977 ratifiziert wurde sowie die allgemeine Menschenrechtserklärung an? Wie werden die darin enthaltenen Rechte umgesetzt und deren Einhaltung durch die Mitarbeiter des AMS kontrolliert? Wie wurden die Mitarbeiter über diese Menschenrechte informiert? 6. Folgen von Existenzentzug Wie viele beim AMS gemeldete Arbeitslose haben Seit 2002 Selbstmord
begangen?
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