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Vorsicht Falle: AMS tarnt Zwangsmaßnahmen als „Jobs“!

In Vorwahlzeiten versucht das AMS mit allen Mitteln, auch illegalen, die Arbeitslosenstatistik zu verfälschen

Artikel in: Die Alternartive 7/8 2006
AUGE - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen

Nachdem in der Öffentlichkeit die Unsinnigkeit vieler AMS-Kurse und der Job-Coachings bekannt geworden ist, nötigt das AMS nun Tausende Arbeitslose unter systematischer Missachtung des geltenden Recht in als Jobs getarnte Zwangsmaßnahmen bei vorgeblich „"gemeinnützigen Personalvermittlern".

Eine stetig steigende Anzahl Langzeiterwerbsloser Menschen trüben die Statistik des AMS. Deshalb hat das Wirtschaftsministerium spezielle Programme ausgebrütet, die es folgendermaßen anpreist: „"Im Rahmen von projektorientierten Beschäftigungsmaßnahmen (Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und Sozialökonomische Betriebe) werden für nicht unmittelbar in den "primären" Arbeitsmarkt vermittelbare Personen so genannte „"Transitarbeitsplätze" eingerichtet. Entsprechend der oft komplexen Problematik der Zielgruppenpersonen werden in diesen Projekten oft unterschiedlichste Integrationsleistungen (Beschäftigung, Qualifizierung, sozialpädagogische Betreuung etc.) angeboten. Ein spezieller Maßnahmentyp ist die Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung, wobei arbeitslose Personen bei gemeinnützigen Trägerorganisationen ein Dienstverhältnis antreten und auf Anfrage an Betriebe überlassen werden, woraus vielfach ein dauerhaftes Dienstverhältnis entsteht.“"

Hehrer Schein ...

Es beginnt einmal eher harmlos: Der/die Arbeitslose erhält eine Einladung des AMS zum einem Termin, bei dem „"im Rahmen eines vom Arbeitsmarktservice geförderten sozialökonomischen Betriebes ein Arbeitsverhältnis“" angeboten werde. In Wien werden diese „"Arbeitsverhältnisse" von job transfer, itworks und trendwerk angeboten. Bei Nichterscheinen wird mit Sperre gedroht.

Wer lässt sich nicht gerne ein „"Arbeitsverhältnis" anbieten? Bei dem Informationstermin herrscht zumeist ein wenig ein durcheinander, denn das AMS schickt stets ein Vielfaches an Personen zu diesen Terminen, als „"Arbeitsplätze" vorhanden sind.

Nach Ausfüllen von Personfragebögen erfolgt zumeist nur eine kurze und dürftige Information einzeln (itworks) oder in der Gruppe (trendwerk): Jeder bekomme eine Anstellung und habe nun nichts mehr mit dem AMS zu tun. Gehalt ist der bisherige Bezug, mindestens aber 850 Euro brutto. Der Arbeitsinhalt bestehe darin, sich selbst einen Job zu suchen, dafür werden (überfüllte) Computerarbeitsräume zur Verfügung gestellt, Zeitungen und AMS-Jobinserate. Im ersten Monat werde eine Einschulung geboten. Zudem werde versucht, für die Teilnehmer Jobs zu finden. Es bestehe auch die Möglichkeit, als Leiharbeiter in einer Firma zu arbeiten, so käme man leichter rein und erhalte die Chance auf eine fixe Anstellung. Gezahlt werde dann der Kollektivvertrag der jeweiligen Branche. Der Große Vorteil: Wenn die Firma einen nicht nehme, sei man nicht wieder arbeitslos sondern weiter angestellt.

Dann geht es bei trendwerk sogleich zur Unterzeichnung des „"Arbeitsvertrages" der Arbeitslose kann sich nun als glücklichen Besitzer eines Arbeitsverhältnisses wähnen.

... und Ernüchterung

Doch der Arbeitsvertrag hat es in sich: Egal welche Qualifikation mensch mitbringt, egal was für ein Vermittlungsziel im Betreuungsplan steht: angestellt werden alle generell als „"Arbeiter“" ohne nähere Beschreibung der Arbeitsgebiete und Qualifikationen. Auch was in den Überlassungsfreien Zeiten zu tun ist, steht nicht im Vertrag.

Entsprechend ernüchternd fällt dann die Erfahrung der Betroffenen aus: Nachdem im ersten Monat die üblichen sinnlosen, weil schon längst bekannten und in anderen sinnlosen AMS-Zwangsmaßnahmen genossenen, Kurse über sich ergehen lassen, wird dann, weil es sowieso fast keine vernünftigen Jobs gibt, zumeist die Zeit mit Zeitungslesen oder surfen im Internet tot geschlagen.

Neuerdings geht es aber nicht mehr so gemütlich zu: Regelmässig werden die „"Mitarbeiter“" selbst im kalten Winter ausgeschickt sich persönlich bei den umliegenden Betrieben, Geschäften, Gaststätten um einen Job zu bewerben ohne Rücksicht darauf, dass die beglückten Betriebe derart ungebeten Besuch gar nicht zu schätzen wissen. Oder die Mitarbeiter werden von ihren „"Betreuern“" gleich in den nächsten Supermarkt geschleift und in aller Öffentlichkeit blossgestellt.

Die Jobs, die zumeist in Form der Personalüberlassung geboten werden sind zumeist die übelsten und schlechtestbezahlten: bei Wachdiensten, in Lagerhallen, bei Supermärkten etc. Oft nur kurzfristige Jobs ohne jegliche weitere Berufsperspektive.

Zwei Mal kann mensch derartige McJobs ablehnen, dann werden die Betreuer aber ungeduldig und unangenehm. Dann wird versucht mit allen Mitteln die Betroffenen irgendwo unterzubringen, egal wie schlecht die Arbeitsbedingungen bei den Jobs sind, Hauptsache es gibt einen Vermittlungserfolg für die Statistik.

Im Prinzip handelt es sich um ein ausgelagertes AMS mit drastisch verschärften Bedingungen: tägliche Anwesenheitspflicht, direkte Kontrolle und beständiger Zwang. Menschenrechte gelten für in Österreich für Arbeitslose sowieso nicht: Sowohl das Recht freie Berufswahl noch das Recht auf angemessene Entlohnung werden hier besonders mit Füssen getreten.

... bis zur Existenzvernichtung

Wer einmal in der Zwangsmaschinerie drin ist, kann sich zumeist kaum wehren. Denn er/sie ist ja nun in einem „"normalen Arbeitsverhältnis“" und muss den Vorgesetzten gehorchen. Und was die meisten gar nicht mitbekommen, weil weder AMS noch „"gemeinnützigen Personalvermittler" einem mitteilen: Wer 6 Monate so einen „"Arbeitsvertrag" hatte, der „"erwirbt“" sich eine neue Bemessungsgrundlage. Wer also keinen neuen akzeptablen Job findet, wird dann vom AMS auf unter 500 Euro im Monat runtergestuft und kann zum Sozialamt mit all seinen Schikanen wie, der Verpflichtung allfällige Kraftfahrzeuge zu verkaufen, betteln gehen!

Wer bei den Informationstagen nicht auf die faulen Angebote hereinfällt, läuft Gefahr, dass hinter seinem Rücken illegal ans AMS gemeldet wird, er/sie habe eine „"zumutbaren Job" abgelehnt, was das AMS bereitwillig als Vorwand für eine Sperre nutzt. Dagegen ankämpfen ist dann mühselig: zuerst wird eine Niederschrift gemacht (Tipp: Unterschrift wegen Zwangsandrohung verweigern, ohne den Inhalt in Frage zu stellen!), dann kommt erst ein Bescheid, dagegen kann berufen werden, in erster Instanz Entscheides das AMS über sich selber (und stützt das eigene Unrecht). Dann erst kann erst durch eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, die bis zu 2 Jahre dauern kann, das Recht erkämpft werden. 6 oder gar 8 Wochen ohne Geld auszukommen ist für Arbeitslose, die zumeist keine Rücklagen mehr haben, ziemlich existenzgefährdend.

Der Druck auf Gesundheit und Psyche durch die Zwangsmaßnahmen und Sperren kann so gewaltig sein, dass Krankenstände wegen Depressionen und psychosomatischer Beschwerden (Schlafstörungen, Durchfälle, Beklemmungsgefühle, ...) notwendig sind und auch die Arbeitsfähigkeit kann so leiden, dass ein Antrag auf Berufsunfähigkeitspension der einzig mögliche Weg ist, weitere Gesundheitsschäden zu stoppen.

Und überhaupt: völlig rechtswidrig

Doch juristisch gesehen, ist das „"Arbeitsverhältnis" ein vorgetäuschtes, denn eigentlich handelt es sich, ohne dass die Betroffenen darüber aufgeklärt wurden, um eine „"Wiedereingliederungsmaßnahme". In zahlreichen Verfahren gegen Bescheide des AMS hat der Verwaltungsgerichtshof zahlreiche Rechtssätze ausgesprochen:

  • Der Betroffene kann aufgrund fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten ohne die Wiedereingliederungsmaßnahme nicht in der Lage ist, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen
  • Die objektive Notwendigkeit gerade dieser Maßnahme muss gegeben sein und in einem Ermittlungsverfahren festgestellt werden
  • Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ist dem Betroffenen aktenkundig mitzuteilen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
  • Der Betroffene muss aktenkundig über die Rechtsfolgen einer Weigerung aufgeklärt werden
  • Die Kosten einer Wiedereingliederungsmaßnahme sind nur gerechtfertigt, wenn die darin vermittelten Fähigkeiten dem Betroffenen auch tatsächlich fehlen.
  • Die Wiedereingliederungsmaßnahme muss für tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechend sein
  • Die Wiedereingliederungsmaßnahme muss auch den Kriterien für die Zumutbarkeit einer Arbeitsstelle entsprechen
  • Es ist nicht im freien Belieben des AMS einem Arbeitslosen, auch Langzeitarbeitslosen, entweder eine Arbeitsstelle zu vermitteln oder eine Nach- oder Umschulung zuzuweisen. Vorrang ist in eine Arbeitsstelle zu vermitteln.
  • Die Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme auf unbestimmte Zeit ist rechtswidrig
  • Wiedereingliederungsmaßnahmen dürfen nicht dazu dienen, Arbeitsunwilligkeit zu sanktionieren

Und grundlegend: Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu kleiden mit der Konsequenz des Entzugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Die Weigerung des Arbeitslosen an der Maßnahme teilzunehmen berechtigt das AMS nicht, eine Sperre zu verhängen. Das AMS darf weiters seine Vermittlung nicht an externe Einrichtungen auslagern!

Trotz vielmaliger Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes fährt das AMS mit den von Grund auf rechtwidrigen, also illegalen Programmen fortgefahren. Das AMS verhängt weiterhin zahlreiche illegale Sperren. Diese sind unter Wirtschaftsminister Martin Bartenstein auf über 80.000 angestiegen, und das AMS spart auf Kosten der Arbeitslosen schätzungsweise 60 Millionen Euro ein!

Arbeitslose werden im Stich gelassen

Von der Gewerkschaft gab es bislang keinen Aufschrei, obwohl hier der geltende Kollektivvertrag für Personalvermittler, der einen Mindestlohn von 1.100 Euro Brutto vorsieht, umgangen wird und die Zwangsteilnehmer an diesen „"gemeinnützigen Personalvermittlern" dazu mißbraucht werden, den regulären Arbeitsmarkt durch billige Zwangsarbeiter runterzudrücken und die Tendenz zur Auflösung regulärer Arbeitsverhältnisse verstärken. Wie Zwang und Schädigung der Betroffenen mit „"Gemeinnützigkeit" vereinbar sein soll, bleibt ein Rätsel. Gegen Trendwerk hat der Dachverband der Arbeitsloseninitiativen, die Arbeitslosensprecherin, jedenfalls Anzeige erstattet, weil er gar keine gewerberechtliche Befugnis für die Personalvermittlung und Personalbereitstellung hat.

Auch die Arbeiterkammer, die ebenfalls in den Aufsichtsgremien des AMS sitzt und gemeinsam mit der Gewerkschaft eine Sperrminorität hat, also durchaus eine Machtposition hat, hilft den Betroffenen wenig bis gar nicht. Josef Wallner, in der AK für die Arbeitsmarktpolitik zuständig, beschränkt sich darauf, die „"Arbeitsverträge" und die „"Arbeitsbedingungen" zu verbessern, ohne die Betroffenen einzubeziehen und einige Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof zu führen. Viele Betroffene aber werden von der AK völlig hängen gelassen, denn es ist doch eh schon alles in Ordnung ...

Anderer Meinung ist die Volksanwaltschaft, die an sich viel weniger Mittel als AK und ÖGB hat: Aufgrund der stark steigenden Zahl an Beschwerden über diese Maßnahmen, führt sie nun ein Sonderermittlungsverfahren durch und arbeitet an einem Sonderbericht ans Parlament.

Einstweilen kämpfen die schütteren Arbeitsloseninitiativen mit geringsten Mitteln gegen die illegalen Zwangsmaßnahmen. Durch Aufklärung via Homepages, Rechthilfebroschüre und Rechtsberatung konnten zumindest einigen geholfen werden.

Jene, die die Mittel hätten, weit mehr Arbeitslose aufzuklären und zu helfen, schweigen aber bislang. Nicht einmal die Oppositionsparteien sind jetzt im anlaufenden Wahlkampf fähig, die systematische Verletzung der Rechte der Arbeitslosen zu thematisieren. In Österreich gibt es keine Menschrechtsorganisation und keinen Menschenrechtsexperten der sich für die Rechte der Arbeitslosen einsetzt. Kein Wunder, dass sich viele Arbeitslose von den bestehenden Parteien und Institutionen völlig in Stich gelassen fühlen.

Daß die Menschenrechte vom AMS endlich voll geachtet werden, die Verantwortlichen für diese und weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit eines Tages zur Verantwortung gezogen werden und den Betroffenen Schadensersatz für wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden geleistet, bleibt im Moment wohl Wunschtraum.

Weitere Informationen:

http://www.arbeitslosensprecherin.at
http://www.arbeitslosennetz.at
http://www.8ung.at/amsand
http://www.soned.cc

Rückfragen, Rechtsberatung:

Martin Mair

Tel. +43 1 3677487
Mobil: +43 676 3548310
E-Mail: mm@mediaweb.at

Weitere Möglichkeiten zur Rechtsberatung:

Jeden Montag ab 18 Uhr
im Büro der AGENDA 21 Alsergrund
Liechtensteinstraße 81
1080 Wien

und

Jeden Mittwoch von 15 bis 18 Uhr
im Café Phönixhof
Neustiftgasse 55
1070 Wien

 

 

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