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Resolution 5

der Sozialdemokratischen Gewerkschafter/-innen, vorgelegt der 8. Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich in der XIII. Funktionsperiode am 6. November 2007

Die Situation Arbeitsloser verbessern - geplante Verschlechterungen verhindern

Inklusive der Schulungsteilnehmer/-innen sind derzeit rund 25.000 Oberösterreicher/-innen arbeitslos. Auch wenn die Zahl der Arbeitslosen aufgrund der guten Konjunktur erfreulicherweise zurückgeht, ist es notwendig, diese Menschen ausreichend abzusichern und zu unterstützen. Arbeitslosigkeit ist nach wie vor häufig Ursache von Armut und psychischen Belastungen.

Ein vorliegender Entwurf einer Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes enthält zwar teils positive Änderungen wie die Einbeziehung der Freien Dienstnehmer/-innen, die Erhöhung des Weiterbildungsgeldes und erweiterte Möglichkeiten, trotz Studiums Arbeitslosengeld zu beziehen. Der Entwurf des Wirtschafts- und Arbeitsministers sieht jedoch auch gravierende Verschlechterungen für Arbeitslose vor. Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich verlangt daher von Bundesregierung und Nationalrat:

  • Keine Senkung der Jugendanwartschaft vom 25. auf das 21. Lebensjahr: Bis zu 3.000 betroffene junge Menschen müssten dann doppelt so viele Beschäftigungsmonate vorweisen als jetzt, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben.
  • o Keine Verschlechterung der Wegzeitenregelung: Fahrzeiten von mehr als zwei - bei Teilzeit eineinhalb - Stunden am Tag müssen weiterhin unzumutbar bleiben. Längere Fahrzeiten bedeuten auch höhere Kosten und auch diese sind bei der Zumutbarkeit nicht berücksichtigt.

  • Keine Arbeitslosengeldsperre, wenn Arbeitslose ein Jobange-bots als Freie/r Dienstnehmer/-in ablehnen. Denn Freie Dienstnehmer/-innen sind anderen Arbeitnehmern/-innen arbeitsrechtlich in keiner Weise gleichge¬stellt und dem Risiko der Arbeitslosigkeit häufiger ausgesetzt.
  • Entgeltschutz auch für Notstandshilfeempfänger/-innen: Derzeit gilt für diese Gruppe jede Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze - heuer sind das 341,16 Euro - als zumutbar, eine Ablehnung kann daher sanktioniert werden. Für diese besonders armutsgefährdete Gruppe soll daher ein Entgeltschutz in Höhe von zumindest 70 Prozent des früheren Verdienstes gelten.
  • Weiterhin Begründungspflicht für Schulungsmaßnahmen: Die Arbeiterkammer hat beim Verwaltungsgerichtshof erstritten, dass AMS-Berater/-innen Arbeitslose genau über Sinnhaftigkeit und Inhalt von Schulungsmaßnahmen aufklären müssen. Dies soll durch die Novelle stark abgeschwächt werden. Da Schulungen nur dann nützlich sind, wenn deren Sinn auch erkannt wird, soll diese Begründungspflicht bleiben. Gleiches gilt auch für die Zuweisung von Arbeitsstellen zu sozialökonomischen Betrieben mit psychosozialer Betreuung.
  • Zwei Wochen frei verfügbare Zeit im Jahr ohne Arbeitslosengeldverlust: Vor allem Langzeitarbeitslose leiden darunter, nicht einmal in einer minimalen Form über ihre eigene Zeit verfügen zu können, ohne sofort den Anspruch auf Arbeitslo¬sengeld oder Notstandshilfe zu verlieren. Ein Mindestan¬spruch von zwei Wochen jährlich würde auch diesen Menschen ein Minimum an Selbstbestimmung ermöglichen.

 

 

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