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// Arbeitslosigkeit / News
Resolution 5
der Sozialdemokratischen Gewerkschafter/-innen, vorgelegt der 8. Vollversammlung
der Arbeiterkammer Oberösterreich in der XIII. Funktionsperiode am
6. November 2007
Die Situation Arbeitsloser verbessern - geplante Verschlechterungen
verhindern
Inklusive der Schulungsteilnehmer/-innen sind derzeit rund 25.000 Oberösterreicher/-innen
arbeitslos. Auch wenn die Zahl der Arbeitslosen aufgrund der guten Konjunktur
erfreulicherweise zurückgeht, ist es notwendig, diese Menschen ausreichend
abzusichern und zu unterstützen. Arbeitslosigkeit ist nach wie vor
häufig Ursache von Armut und psychischen Belastungen.
Ein vorliegender Entwurf einer Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
enthält zwar teils positive Änderungen wie die Einbeziehung
der Freien Dienstnehmer/-innen, die Erhöhung des Weiterbildungsgeldes
und erweiterte Möglichkeiten, trotz Studiums Arbeitslosengeld zu
beziehen. Der Entwurf des Wirtschafts- und Arbeitsministers sieht jedoch
auch gravierende Verschlechterungen für Arbeitslose vor. Die Vollversammlung
der Arbeiterkammer Oberösterreich verlangt daher von Bundesregierung
und Nationalrat:
- Keine Senkung der Jugendanwartschaft vom 25. auf das 21. Lebensjahr:
Bis zu 3.000 betroffene junge Menschen müssten dann doppelt so
viele Beschäftigungsmonate vorweisen als jetzt, um einen Anspruch
auf Arbeitslosengeld zu erwerben.
o Keine Verschlechterung der Wegzeitenregelung: Fahrzeiten von mehr
als zwei - bei Teilzeit eineinhalb - Stunden am Tag müssen weiterhin
unzumutbar bleiben. Längere Fahrzeiten bedeuten auch höhere
Kosten und auch diese sind bei der Zumutbarkeit nicht berücksichtigt.
- Keine Arbeitslosengeldsperre, wenn Arbeitslose ein Jobange-bots als
Freie/r Dienstnehmer/-in ablehnen. Denn Freie Dienstnehmer/-innen sind
anderen Arbeitnehmern/-innen arbeitsrechtlich in keiner Weise gleichge¬stellt
und dem Risiko der Arbeitslosigkeit häufiger ausgesetzt.
- Entgeltschutz auch für Notstandshilfeempfänger/-innen:
Derzeit gilt für diese Gruppe jede Beschäftigung über
der Geringfügigkeitsgrenze - heuer sind das 341,16 Euro - als zumutbar,
eine Ablehnung kann daher sanktioniert werden. Für diese besonders
armutsgefährdete Gruppe soll daher ein Entgeltschutz in Höhe
von zumindest 70 Prozent des früheren Verdienstes gelten.
- Weiterhin Begründungspflicht für Schulungsmaßnahmen:
Die Arbeiterkammer hat beim Verwaltungsgerichtshof erstritten, dass
AMS-Berater/-innen Arbeitslose genau über Sinnhaftigkeit und Inhalt
von Schulungsmaßnahmen aufklären müssen. Dies soll durch
die Novelle stark abgeschwächt werden. Da Schulungen nur dann nützlich
sind, wenn deren Sinn auch erkannt wird, soll diese Begründungspflicht
bleiben. Gleiches gilt auch für die Zuweisung von Arbeitsstellen
zu sozialökonomischen Betrieben mit psychosozialer Betreuung.
- Zwei Wochen frei verfügbare Zeit im Jahr ohne Arbeitslosengeldverlust:
Vor allem Langzeitarbeitslose leiden darunter, nicht einmal in einer
minimalen Form über ihre eigene Zeit verfügen zu können,
ohne sofort den Anspruch auf Arbeitslo¬sengeld oder Notstandshilfe
zu verlieren. Ein Mindestan¬spruch von zwei Wochen jährlich
würde auch diesen Menschen ein Minimum an Selbstbestimmung ermöglichen.
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