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Rette sich, wer kann!
oder: Rechtsbestand erhalten und wiedergewinnen
Gegen den Zunami der AlVG-Novelle
Referent: Rechtsanwalt Dr. Pochieser
Samstag, den 24. November, 12.30 - 17.00 h
Ort: Amerlinghaus, Stiftgasse 8, 1070 Wien
VeranstalterIn: Initiative AMSand
Der Entwurf zur Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG)
setzt die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, die sich mit den Praktiken
der Arbeitsmarktverwaltung kritisch auseinandergesetzt hat, außer
Kraft.
In Zukunft wird alles zu Arbeit und zumutbar: Workshops und Coachings,
öffentliche Arbeiten werden im Rahmen von Transitarbeit erledigt;
der Kollektivvertrag bleibt wohl außen vor. Oder was für ein
Kollektivvertrag gilt für ein Training in Kommunikation und sozialen
Kompetenzen?
Die Auslagerung der Vermittlung durch externe Dienstleister bringt private
Interessen bei der Vermittlung und Zurichtung der Arbeitslosen ins Spiel,
die "persönliche Unterstützung" soll die "Bewährungshilfe
für Arbeitslose" (VwGH) mit allem in der Vergangenheit verbundenen
Psychoterror gesetzlich absegnen.
Erklärungsbedarf soll keiner mehr bei der Zuweisung vonnöten
sein, die individuelle Abstimmung gilt nur noch für den privaten
Personaldienstleister. Er wird sich die Arbeitskräfte schon nach
Bedarf zuschneidern.
Die begleitende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz zielt auf eine
umfangreiche Ermittlung und Verarbeitung sensibler Daten von Arbeitslosen
und ihren Angehörigen ab
Der Zugriff auf die Daten soll ohne Zustimmung der Betroffenen erfolgen
und an einen unbekannten Empfängerkreis von Interessenten weitergegeben
werden.
Der Konflikt zwischen Arbeitsverpflichtung und Betreuungsverpflichtung
zerreibt Frauen und andere Betreuungspersonen nach wie vor zwischen AlVG
und Jugendschutzgesetzen
PensionsvorschussbezieherInnen haben sinnvollerweise Kontrolltermine
einzuhalten.
Letztes Jahr gingen 336.100 Bescheide an Arbeitslose. Viel zu wenige
wehrten und wehren sich gegen die verfügte Leistungseinstellung,
weil sie über die ihnen zustehenden Rechte und die verfügbaren
Rechtsmittel nicht Bescheid wissen.
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