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Rette sich, wer kann!
oder: Rechtsbestand erhalten und wiedergewinnen

Gegen den Zunami der AlVG-Novelle

Referent: Rechtsanwalt Dr. Pochieser

Samstag, den 24. November, 12.30 - 17.00 h
Ort: Amerlinghaus, Stiftgasse 8, 1070 Wien

VeranstalterIn: Initiative AMSand

Der Entwurf zur Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) setzt die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, die sich mit den Praktiken der Arbeitsmarktverwaltung kritisch auseinandergesetzt hat, außer Kraft.

In Zukunft wird alles zu Arbeit und zumutbar: Workshops und Coachings, öffentliche Arbeiten werden im Rahmen von Transitarbeit erledigt; der Kollektivvertrag bleibt wohl außen vor. Oder was für ein Kollektivvertrag gilt für ein Training in Kommunikation und sozialen Kompetenzen?

Die Auslagerung der Vermittlung durch externe Dienstleister bringt private Interessen bei der Vermittlung und Zurichtung der Arbeitslosen ins Spiel, die "persönliche Unterstützung" soll die "Bewährungshilfe für Arbeitslose" (VwGH) mit allem in der Vergangenheit verbundenen Psychoterror gesetzlich absegnen.

Erklärungsbedarf soll keiner mehr bei der Zuweisung vonnöten sein, die individuelle Abstimmung gilt nur noch für den privaten Personaldienstleister. Er wird sich die Arbeitskräfte schon nach Bedarf zuschneidern.

Die begleitende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz zielt auf eine umfangreiche Ermittlung und Verarbeitung sensibler Daten von Arbeitslosen und ihren Angehörigen ab

Der Zugriff auf die Daten soll ohne Zustimmung der Betroffenen erfolgen und an einen unbekannten Empfängerkreis von Interessenten weitergegeben werden.

Der Konflikt zwischen Arbeitsverpflichtung und Betreuungsverpflichtung zerreibt Frauen und andere Betreuungspersonen nach wie vor zwischen AlVG und Jugendschutzgesetzen

PensionsvorschussbezieherInnen haben sinnvollerweise Kontrolltermine einzuhalten.

Letztes Jahr gingen 336.100 Bescheide an Arbeitslose. Viel zu wenige wehrten und wehren sich gegen die verfügte Leistungseinstellung, weil sie über die ihnen zustehenden Rechte und die verfügbaren Rechtsmittel nicht Bescheid wissen.

 

 

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