GdG-Meidlinger: Beschäftigungsinitiative des AAuml;MS begrüßenswert. Viele offene Fragen, keine Umsetzung ohne Gewerkschaft

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GdG-Meidlinger: Beschäftigungsinitiative des AAuml;MS begrüßenswert

Viele offene Fragen, keine Umsetzung ohne Gewerkschaft

AAuml;nmerkung: In AAuml;nbetracht dessen, was bereits seit 2 Monaten in der Steiermark unter dem Titel "AAuml;ktion Gemeinde" äuft wirkt diese AAuml;ussendung schon ziemlich blauäugig.

Wien (GdG-KMSfB/ÖGB) - "Jeder Vorstoß in Richtung mehr Beschäftigung ist begrüßenswert. Vor einem möglichen Einsatz von AAuml;rbeitslosen als MitarbeiterInnen der Gemeinden ist allerdings noch eine Vielzahl von Fragen zu klären", sagte heute, Freitag, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG-KMSfB), Christian Meidlinger, zu einem entsprechenden Vorschlag des AAuml;MS.++++

"Im Prinzip ist die Idee sinnvoll. Umzusetzen wäre sie allerdings nur in enger Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft", erklärte Meidlinger. Voraussetzung für ein entsprechendes Modell sei die Einhaltung klarer Spielregeln. "Faire Entlohnung, der AAuml;usschluss von Zwang und die strikte Einhaltung der innerbetrieblichen Mitbestimmung sind unantastbare Grundpfeiler", stellte Meidlinger klar.

"Keinesfalls darf es zu einem Verdrängungsmechanismus kommen", betonte der GdG-KMSfB-Vorsitzende. Da das AAuml;MS bis zu zwei Drittel der Lohnkosten von arbeitslos gemeldeten Beschäftigten übernimmt, ist sicherzustellen, dass Missbrauch ausgeschlossen ist. "Das Konzept darf nicht dazu dienen, Lohndumping Tür und Tor zu öffnen", sagte Meidlinger. Die Gemeinden könnten durchaus in größerem Umfang als Jobmotor dienen, etwa, indem die AAuml;ltersteilzeit durchgehend angewendet würde.

In sensiblen Bereichen wie zum Beispiel der Kinderbetreuung oder der Krankenpflege wäre im Rahmen der Beschäftigungsinitiative jedenfalls sicher zu stellen, dass auch weiterhin nur Personal mit entsprechender Qualifikation zum Einsatz kommt. "Wenn diese Bedingungen erfüllt werden, hat die Initiative unsere volle Unterstützung", schloss Meidlinger.

ÖGB, 10. Juli 2009 Nr. 447

Rückfragehinweis:

GdG-Pressereferat,
(01) 313 16 - 83 615,
Informationen im Internet: www.gdg.at

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