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Rechtsberatung, Fallbegleitung:

Es empfielt sich, möglichst umfangreiche Beratung einzuholen. Arbeiterkammer und Gewerkschaften sind da erste Anlaufstellen, vor allem wenn es um politisch weniger heikle Themen wie Berechnung der Bezugshöhe, Anrechnung des PatnerInneneinkommens oder Zuweisung zu nichtzumutbaren Beschäftigungen.

Wenn es um die Frage der Zuweisung zu AMS-Zwangsmaßnahmen geht, deren Maßnahmenträger der AK / Gewerkschaft - das bfi als einer der größten Nutzniesser von AMS-Maßnahmen gehört zu je 50 % der AKG und dem ÖGB !!! - bzw. den politischen Parteien (insbesondere der SPÖ) nahe stehen (jobtransfer, itworks, ...), wird mensch von den letzten Endes doch parteipolitisch gefärbten Institutionen mitunter arg in Stich gelassen.

In diesen Fällen bleibt jenen, die keine Rechtsschutzversicherung haben, die Beratung bei Erwerbsarbeitsloseininitiativen, die eher ergänzender Natur ist. Natürlich kann keine Garantie für Erfolg der Beratung übernommen werden.

Da die Erwerbsarbeitsloseninitiativen ehrenamtlich arbeiten, sollte mensch sich auf eine Beratung bei diesen Gruppen gut vorbereiten:

Tipp: Alle Fakten recherchieren, insbesondere Betreuungsplan, Zuweisungen, Informationen von Maßnahmen bzw. Jobs bereit halten. Ebenso nach Möglichkeit Anfrage nach Datenschutzgesetz beim AMS machen (siehe Kapitel AMS & Datenschutz). Alle weiteren Schritte, insbesondere Gespräche mit dem AMS oder Maßnahmenträger, in Form von Aktennotizen dokumentieren!

Wenn möglich für die Arbeitsloseninitiativen Kopien aller relevanten Unterlagen machen, da diese als Grundlagen für weitere politische Arbeit wichtig sind. Nur mit belegbaren Fakten kann versucht werden, Mißstände an die Öffentlichkeit zu tragen und politisches Lobbying zu betreiben.

Gerade auch bei Erfolg diesen an die beratende Initiative melden. Wenn diese schon kein Geld für ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten, so wollen diese wenigstens durch ein Erfolgserlebnis gestärkt werden und brauchen Rückmeldungen, um die Beratungsarbeit zu verbessern. Wer hat es schon gerne beim Beratungsgespräch zu erfahren, daß über Auswirkungen bestimmter Schritte nichts gesagt werden kann, weil die zuvor beratenen keine Rückmeldung gemacht haben?

Prinzipiell: So schön Einzelerfolge sind, so können diese - siehe AlVG-Novelle 2007 - durch Anlaßgesetzgebung, die die Bedingungen für Arbeit suchende weiter verschärfen - nur allzu leicht zunichte gemacht werden. Daher ist jedE Arbeit suchende Person aufgerufen, auch selbst einen Beitrag zur politischen Organisierung der ArbeitnehmerInnen als Arbeit suchende zu leisten.

Das arbeitslosennetz wendet sich mit seiner Beratung daher auch nachdrücklich nur an jene Menschen, die auch ihre eigene politische Mitverantwortung für die real existierende Gesellschaft wahr nehmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereit sind, auch selbst etwas beizutragen, damit die Grundwerte der Demokratie und der Menschenwerte endlich durchgesetzt werden.

Anlaufstellen:

Wien:

arbeitslosennetz

Martin Mair - telefonische Erstberatung
Tel. +43 1 3677487
Mobil: +43 676 3548310
E-Mail: mm ** mediaweb.at
Treffen der AkteurInnenrunde derzeit noch unregelmässig 1 - 2 mal im Monat. Termine bitte erfragen!

AMSand

Jeden Donerstag
18:00 - 20:00 Uhr
Amerlinghaus
Stiftgasse 6
1070 Wien

Autonome AMSand Frauen

Verein "zum alten Eisen"
Vorwiegend für Mitglieder
Der Obmann Günther Reif trifft sich einmal im Monat mit AMS-Chef Herbert Buchinger, wo Einzelfälle besprochen werden, wenn es darum geht, eine sinnvollere Maßnahme zu finden.

Graz:

AMSEL

Oberösterreich:

AhA - Arbeitslose helfen Arbeitslose

Salzburg:

grau & schlau

Internet:

so ned

 

RechtsanwältInnen,

die sich speziell auf die Bedürfnisse Arbeit suchender spezialisiert haben, sind neben Herbert Pochieser - der natürlich auch nicht alles checken kann - leider keine bekannt. Aber es gibt doch eine wachsende Zahl von RechtsanwältInnen, die erfolgreich beim VwGH Beschwerde gegen eine Bezzugsperre eingelegt haben:

 

 

 

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