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arbeitslosennetz.org // Arbeitslosigkeit / Rechtshilfe / Volksanwaltschaft

Rechtsmittel: 

Volksanwaltschaft


Die Volksanwaltschaft prüft die gesamte öffentliche Verwaltung in Österreich. Sie geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach, kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen und überprüft mögliche Missstände in der Verwaltung (auch in ausgelagerten Einrichtungen wie dem AMS). Die Volksanwaltschaft achtet nicht nur darauf, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze handelt. Es geht auch darum, wie Behörden den Menschen gegenübertreten.

Sie können Beschwerden an die Volksanwaltschaft per Webformular oder E-Mail, per Post oder auch jederzeit persönlich durch Vorsprache im Büro der Volksanwaltschaft machen (keine Voranmeldung notwendig!). Die Volksanwalt hält auch Sprechtage in den Bundesländern, zu denen Sie sich aber anmelden müssen.

Die Volksanwaltschaft hilft vor allem dort, wo die normalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, diese zu lange dauern um akute Probleme zu lösen oder wo es keine Rechtsmittel gibt. Unsere Erfahrungen mit der Volksanwaltschaft sind recht unterschiedlich. Mitunter reicht die Nachfrage der Volksanwaltschaft bei den die Missstände verursachenden Behörden um ein Problem rasch zu lösen, manches mal fühlt sie sich aber wieder unzuständig. Probieren Sie es einfach aus!

Seit 1.7.2012 wurde die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft um das Thema Menschenrechte erweitert. Das heißt, Sie können auch menschenrechtliche Argumente in Ihre Beschwerde einfließen lassen. Die Volksanwaltschaft will sich auch in Richtung nationale Menschenrechtsinstitution nach "Pariser Konvention" entwickeln. Um als solche von der UNO anerkannt zu werden, ist die Volksanwaltschaft auch darauf angewiesen, dass Menschenrechtsorganisationen wie die "Aktiven Arbeitslosen" die Erfüllung derartiger Aufgaben auch bestätigen können.

Aufgrund ihres erweiterten Aufgabengebietes berücksichtigt nun die Volksanwaltschaft nach eigenen Angaben auch anonyme Berichte, wenn es darum geht, über die Einzelfallarbeit hinaus gehend einen Problemkreis darzustellen und allgemeine Lösungen zu finden.

Der Verein "Aktive Arbeitslose" koordiniert etwa halbjährlich bis vierteljährlich einen Joure-fix mit der Volksanwaltschaft, wo derartige allgemeine Themen erörtert werden können und nimmt daher gerne Informationen über geeignete Themen auf.

Die Volksanwaltschaft erstellt einmal im Jahr einen detaillierten Bericht an das Parlament, weshalb es auf jeden Fall sinnvoll ist, Missstände zu melden, damit diese wenigstens statistisch erfasst werden. Berichte über Probleme mit dem AMS im Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft sind zudem für Arbeitsloseninitiativen eine wichtige Argumentationshilfe um Probleme von deren Ursache her zu beseitigen!


Volksanwaltschaft
A-1015 Wien, Singerstraße 17 (Postfach 20)
Kostenlose Service-Nummer 0800/223 223
(täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr)
Telefonnummer: +43 / (0)1 / 515 05-0
Fax: +43 / (0)1 / 515 05-150 / -190
E-Mail post@volksanw.gv.at
https://volksanwaltschaft.gv.at

Rechtliche Grundlage:

Weitere Informationen:

Copyright: Mag. Ing. Martin Mair, 2011

Quelle: Erste Hilfe Handbuch für Arbeitslose --> https://www.aktive-arbeitslose.at/erstehilfehandbuch/index.html

 

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