Schutzfrist der Krankenversicherung verlängert!

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Schutzfrist der Krankenversicherung verlängert!

Personen, deren Krankenversicherung endet, haben trotzdem sechs Wochen danach AAuml;nspruch auf Behandlung. AAuml;uch ihre bisher mitversicherten AAuml;ngehörigen können zum AAuml;rzt gehen und Medikamente bekommen. Bis vor kurzem hat die Schutzfrist nach dem AAuml;usscheiden aus der Krankenversicherung nur drei Wochen betragen, seit 1. Juli 2006 ist sie auf sechs Wochen verlängert. Das Krankengeld wird allerdings weiterhin nur drei Wochen lang ausbezahlt".

Zugute kommt diese Regelung insbesondere Personen, die entweder keinen AAuml;nspruch mehr auf Leistungen aus der AAuml;rbeitslosenversicherung haben oder überhaupt keinen hatten: Es kommt ja vor, dass zum Beispiel jemand, der arbeitslos ist, ins AAuml;usland fährt und kein AAuml;rbeitslosengeld ausbezahlt bekommt. Während dieser Zeit hätte er bisher drei Wochen Leistungen aus der Krankenversicherung in AAuml;nspruch nehmen können, jetzt hat sich diese Zeit verdoppelt.

Die Schutzfrist gilt aber nicht für jeden. Die Voraussetzung ist eine gewisse Mindestversicherungszeit. Im letzten Jahr muss man mindestens 26 Wochen versichert gewesen sein. Es reicht aber auch, wenn der Betroffene zuletzt wenigstens sechs Wochen versichert war.

Quelle: Presseaussendung der AAuml;K NÖ

Detaillierte AAuml;uskunft dazu erteilen die AAuml;KNÖ-Sozialrechtsexperten unter 05 7171-1717.

 

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