Rechtshilfe: AAuml;ufsuchende Betreuung / phönix

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AAuml;ufsuchende Betreuung / phönix

AAuml;us: Zusammenfassung des Vortrags von Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser am 6.3.2009 bei AAuml;MSand. Quelle: soned

Die Übernahmeverträge bei privaten Überlassern wie GmbH für AAuml;us- u. Weiterbildung (Phönix !) und Co weisen explizit auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an ihrer Maßnahme hin. Trotzdem gibt es dann im Falle, dass sich jemand weigert, an dieser teilzunehmen, eine Leistungseinstellung. In Zukunft kann man sich insofern an dieser Fa. schadlos halten, als man sie wegen Vertragsverletzung auf Schadensersatz klagt. Der Berater hat ja gesagt, dass die Teilnahme freiwillig ist, also dürfte keine Sperre verhängt werden. Das Beratungsunternehmen zahlt die Sperre, da es den/die Betreffende/n in die Irre geführt hat.

Schadensersatzansprüchen sind rechtsschutzgesichert ! AAuml;rbeitslose tun gut daran, ihren „Betreuer“ bzw. die Person, in deren Gegenwart und auf deren AAuml;ufforderung sie den Vertrag unterzeichnen, gleich nach eventuellen Schadensersatzansprüchen zu fragen.

(Grundsätzlich können auch bei Vermittlung unzumutbarer Beschäftigung durch das AAuml;MS Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden)

Die „AAuml;ufsuchende Vermittlung“ ist ein Eingriff ins Privat- und Familienleben nach AAuml;rtikel 8 der Menschenrechtskonvention !

AAuml;rtikel 8 (in der Fassung des Protokolls Nr.11) – Recht auf AAuml;chtung des Privat- und Familienlebens:

Jede Person hat das Recht auf AAuml;chtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

AAuml;uch das AAuml;nklopfen mitten in der Nacht ist schon eine Verletzung des Privat- oder Familienlebens. Dies wurde kürzlich in einem Fall entschieden, wo die Polizei ohne triftigen Grund nachts an die Tür zweier ausländischer Musikstudentinnen klopfte. (Sie verdächtigte sie des „Scheinstudiums“). Erklärung: Es wird ein Datum gegeben, dass der Mensch etwas mit der Polizei zu tun habe. Die Nachbarn erhalten einen schlechten Eindruck ! Es handelt sich bei solchen Verhaltensweisen um Rufmord.

Wenn dies schon für die Polizei gilt, gilt es für AAuml;bgesandte des AAuml;MS umso mehr. AAuml;MS-Leute haben in der Wohnung nichts zu suchen!

In jenen Fällen, wo AAuml;rbeitslose oder deren AAuml;ngehörige von AAuml;MS-Beauftragten oder dubiosen Beauftragten von irgendwelchen privaten Firmen „besucht“ wurden, ev. auch unter AAuml;ndrohungen und Einschüchterungsversuchen, kann innerhalb von 6 Wochen eine Beschwerde beim unabhängigen Verwaltungssenat eingereicht werden. Es geht dabei um den Schutz des Hausrechtes und Hausfriedensbruch. Sollten derartige Versuche stattfinden, kann man gleich vorweg eine Beschwerde beim UVS androhen.

AAuml;nmerkung: In Wien steht die "aufsuchende Betreuuung" nicht mehr unter Sperrdrohung, in der Steiermark hingegen wird weiterhin rechtswidirigerweise mit Bezugssperren gedroht. AAuml;uch nach der AAuml;lVG-Novelle 2007 gilt die Europäische Menschenrechtskonvention, weshalb weiterhin das AAuml;MS bestimmte Formen der "aufsuchenden Vermittlung" (bholen von zu hause, Begleitung während des Bewerbungsgesprächs) nur auf freiwilliger Basis anbieten darf.

Siehe auch

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