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Deitails von Arbeitsverträge dürfen ausgehandelt werdenGeschäftszahl: 2004/08/0148 Entscheidungsdatum: 15.2.2006 Veröffentlichungsdatum: 15.3.2006 Rechtssatznummer: 2 NormAlVG 1977 §10 Abs1; RechtssatzBei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen (Hinweis E 23. Februar 2005, Zl. 2003/08/0039). Dokumentnummer: JWR/2004080148/20060215X02
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