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Die Gründe für eine Maßnahme dürfen nicht erst in dieser selbst ermittelt werden - Sozialanamnese, Psychotests, Arbeitserprobung in einer Widereingliederungsmaßnahme usw. sind daher prizipiell unzumutbar!

Rechtssatznummer 3

Geschäftszahl 2006/08/0161

Entscheidungsdatum 01.04.2009

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Rechtssatz

Die Ermittlung der für die Zuweisung einer Maßnahme erforderlichen Sachverhaltsvoraussetzungen kann kein Gegenstand einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt iSd § 10 Abs. 1 AlVG in der hier noch anzuwendenden Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 104/2007 sein.

Dokumentnummer JWR_2006080161_20090401X03

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