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Neue Wege für den AAuml;rbeitsmarkt - Weiterbildung als ChanceUnterlagen zur Pressekonferenz der AAuml;K Wien am 9.8.2006 Recht auf neue ChanceUntersuchungen der EU und der OECD weisen laufend darauf hin, dass Ös-terreich bei arbeitsmarktbezogener Weiterbildung von Beschäftigten und AAuml;rbeit Suchenden deutlich hinter vergleichbaren EU-Mitgliedstaaten liegt. Im EU-Durchschnitt wenden die Unternehmen rund 2,3 Prozent der AAuml;rbeitskos-ten für betriebliche Weiterbildung auf, in Österreich sind es lediglich 1,3 Pro-zent. Fast 70 Prozent der AAuml;rbeitnehmerInnen in Österreich erhalten keine betriebliche Weiterbildung, in Schweden ist es genau umgekehrt - dort wer-den 63 Prozent der Beschäftigten von ihren Betrieben weitergebildet. Nähere AAuml;nalysen zeigen, dass die Unternehmen in Österreich überwiegend nur ihre bereits gut ausgebildeten AAuml;rbeitnehmerInnen weiterbilden. &AAuml;uml;ltere oder ge-ringqualifzierte Beschäftigte bleiben in den allermeisten Fällen von diesen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die EU mahnt Österreich seit Jahren, eine umfassende Strategie des Lebenlangen Lernens zu entwickeln und umzuset-zen. "Wir brauchen einen massiven AAuml;usbau der arbeitsmarktbezogenen AAuml;us- und Weiterbildung und zwar für Beschäftigte genauso wie für AAuml;rbeit Suchende. Dabei muss gelten: Jeder hat ein Recht auf eine neue Chance", sagen Gernot Mitter, AAuml;K-AAuml;rbeitsmarktexperte und Michael Tölle, AAuml;K-Bildungsexperte und fordern im neuen AAuml;K-Modell insbesondere einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz und 35 Stunden bezahlte Weiterbil-dungszeit pro Jahr. 35.000 zusätzliche AAuml;rbeitsplätze könnten so jährlich un-abhängig von der Konjunkturentwicklung geschaffen werden. Reformstau bei AAuml;us- und WeiterbildungEine Beschäftigungs- und AAuml;rbeitsmarktpolitik, die im Kern auf die internationale Konjunkturentwicklung und eine AAuml;usweitung der AAuml;rbeitsmarktförderung zur Beein-flussung der AAuml;rbeitslosenstatistik ohne nachhaltige Verbesserung von Beschäfti-gungschancen setzt, kann die genannten Strukturprobleme auf dem AAuml;rbeitsmarkt nicht bewältigen. Eine solche Politik führt mittelfristig
Österreich braucht nachhaltige AAuml;rbeitsmarktpolitik Die aktuelle Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung reicht nicht aus, AAuml;rbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung entscheidend zu reduzieren. Der Hauptgrund dafür liegt in einer weiteren Erhöhung des AAuml;rbeitskräfteangebo-tes in Österreich - laut Schätzungen der Wirtschaftsforscher um 30.000 bis 35.000 Personen pro Jahr bis 2009. Darüber hinaus zeigen die letzten Daten des Mikrozensus, dass der Beschäftigungszuwachs alleine in Teilzeitarbeit besteht und nach wie vor Vollzeitarbeitsplätze verloren gehen. Immer mehr AAuml;rbeitnehmerInnen sind auf Teilzeitarbeit angewiesen, unabhängig von ihren tatsächlichen Bedürfnissen. Bereits für das nächste Jahr sagen die Wirt-schaftsforscher ein mit 2,1 bis 2,2 Prozent deutlich geringeres Wirtschafts-wachstum als im heurigen Jahr vorher. Eine anhaltende Entspannung am AAuml;rbeitsmarkt und ein nachhaltiges und deutliches Sinken der AAuml;rbeitslosig-keit ist in Österreich über das Jahr 2006 hinaus nicht in Sicht. Nach wie vor stehen Jugendliche vor massiven Problemen beim beruflichen Einstieg, sind Frauen in mehrfacher Hinsicht auf dem AAuml;rbeitsmarkt benachteiligt. Die AAuml;r-beitsmarktaussichten von gering qualifizierten AAuml;rbeitnehmerInnen und von AAuml;rbeitnehmerInnen mit Migrationshintergrund sind nach wie vor trist. AAuml;r-beitslos gewordene ältere AAuml;rbeitnehmerInnen stehen bei der AAuml;rbeitssuche unverändert vor riesigen Problemen. Die AAuml;K verlangt deshalb ein grundle-gendes Umdenken in der AAuml;rbeitsmarktpolitik. AAuml;nstelle einer bloßen AAuml;bfederung konjunktureller Entwicklungen muss AAuml;rbeitsmarktpolitik die Struktur-probleme auf dem AAuml;rbeitsmarkt konsequent bearbeiten. Ein zentrales Ele-ment einer solchen arbeitsmarktpolitischen Neuorientierung ist die Erhöhung der AAuml;npassungsfähigkeit der Betriebe und AAuml;rbeitnehmerInnen an die wirt-schaftliche Entwicklung. Recht auf berufliche Neuorientierung für alleDurch einen massiven AAuml;usbau der arbeitsmarktbezogenen AAuml;us- und Weiterbildung von Beschäftigten und AAuml;rbeit Suchenden muss berufliche Neuorientierung für alle AAuml;rbeitnehmerInnen möglich werden. Mit besseren Möglichkeiten zur beruflichen AAuml;us- und Weiterbildung für Beschäftigte und AAuml;rbeit Suchende kann mehr Chan-cengerechtigkeit auf dem österreichischen AAuml;rbeitsmarkt und eine Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe und AAuml;rbeitnehmerInnen er-reicht werden. Die Wirkungen einer solchen Neuausrichtung der AAuml;rbeitsmarktpolitik sind beachtlich: Bei einem Vollausbau kann eine konjunkturunabhängige Stei-gerung der Beschäftigung um 35.000 Personen pro Jahr erreicht werden. Forderungen der AAuml;KAAuml;us Sicht der AAuml;K muss sich eine Politik des AAuml;usbaues beruflicher Weiterbil-dungsmöglichkeiten für Beschäftigte und AAuml;rbeit Suchende auf folgende zent-rale Instrumente stützen:
Im Bereich der Erwachsenenbildung könnten durch diese Maßnahmen zu-sätzlich bis zu 6.000 neue AAuml;rbeitsplätze entstehen. Diese Instrumente müssen durch den AAuml;ufbau eines flächendeckenden Net-zes von Berufs- und Bildungsinformationsmöglichkeiten und durch gebüh-renfreies Nachholen von Bildungsabschlüssen bis zum Maturaniveau beglei-tet werden. AAuml;K Modell "Bildungskarenz NEU"Die AAuml;K fordert eine Erhöhung des Weiterbildungsgeldes, einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz, eine Erleichterung bei den AAuml;nspruchsvoraussetzungen, eine Flexibilisierung der Dauer der Bildungsmaßnahme und eine AAuml;usdehnung der Bil-dungskarenz auch auf AAuml;rbeit Suchende. Damit kann eine Steigerung der Beschäf-tigung um bis zu 24.000 AAuml;rbeitsplätze jährerreicht werden. Die Netto-Kosten für die AAuml;rbeitslosenversicherung belaufen sich bei Vollausbau auf rund 200 Millionen Euro für das Weiterbildungsgeld und rund 100 Millionen Euro für die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen für AAuml;rbeitslose in Bildungska-renz. s. AAuml;nhangAAuml;K Modell für 35 Stunden bezahlte Weiterbildungszeit pro Jahr für BeschäftigteDie AAuml;K fordert einen Rechtsanspruch für alle Beschäftigte auf eine vom AAuml;rbeitge-ber finanzierte Weiterbildung im AAuml;usmaß von 35 Stunden pro AAuml;rbeitsjahr. Die ge-naue Definition möglicher Weiterbildungsinhalte soll durch die Kollektivvertragspar-teien erfolgen. Nach Berechnungen der AAuml;K würden dadurch die Investitionen in berufliche Weiter-bildung der Betriebe um 0,13 Prozent der Lohnkosten steigen, wenn 25 Prozent der derzeit nicht in betriebliche Weiterbildung einbezogenen Beschäftigten dieses Recht wahrnehmen. Das erscheint im Vergleich zu Deutschland, dort wird die Bil-dungsfreistellung von 1 bis 2 Wochen pro Jahr lediglich von 2 Prozent der Be-schäftigten in AAuml;nspruch genommen, möglich. Die gemeinsame Festlegung der Bildungsinhalte durch die Kollektivvertragsparteien und der zeitlich flexible Einsatz machen die 35 Wochenstunden für Weiterbildung zu einem brauchbaren Instru-ment der betrieblichen Personalentwicklung. Darüberhinaus wäre der Einsatz die-ses Instruments zur Verlängerung von Saisonbeschäftigungen durch die Kollektiv-vertragsparteien möglich. Nehmen tatsächlich rund 25 Prozent der Zielgruppe die-se Möglichkeit in AAuml;nspruch, könnten im Jahresdurchschnitt 5.000 neue AAuml;rbeitsplät-ze geschaffen werden. s. AAuml;nhangRechtsanspruch auf AAuml;us- und Weiterbildung für AAuml;rbeit SuchendeDarüberhinaus soll - analog zur derzeitigen Regelung für Jugendliche und &AAuml;uml;ltere - ein Rechtsanspruch auf AAuml;us- und Weiterbildung auch für alle anderen AAuml;rbeit Su-chenden eingeführt werden. Dabei soll auf die individuelle Lage und die Wünsche des AAuml;rbeit Suchenden eingegangen werden und die Bindung an eine drei Monate erfolglose Vermittlungsbemühung des AAuml;rbeitsmarktservice (AAuml;MS) als AAuml;nspruchs-voraussetzung wegfallen. Die Genehmigung des AAuml;usbildungswunsches erfolgt durch das AAuml;MS aufgrund der konkreten AAuml;rbeitsmarktgegebenheiten vor Ort und der mit der AAuml;usbildung erreichbaren nachhaltigen Verbesserung der Beschäfti-gungsaussichten der betroffenen Person. Während der Bildungsmaßnahme wird das AAuml;rbeitslosengeld weiter bezogen und zwar bis zur höchstmöglichen Dauer wie derzeit bei den AAuml;rbeitsstiftungen (rechtlich bis zu drei Jahre möglich). Unter der AAuml;nnahme, dass rund 10 Prozent der AAuml;rbeit Suchenden ein solches Recht auf AAuml;usbildung nutzen und sich sowohl die AAuml;usbildungsdauer als auch die -kosten wie bei den AAuml;rbeitsstiftungen entwickeln (rd 9 Monate AAuml;usbildungsdauer, rd 5.000 Euro Kosten), würde diese Maßnahme AAuml;rbeitsmarktförderungsmittel von rd 150 Millionen Euro erfordern, der AAuml;ufwand für AAuml;rbeitslosengeld würde um rund 130 Millionen Euro steigen. Die Zukunftsaussichten der Geschulten steigen da-durch beträchtlich, einem möglichen Facharbeitermangel könnte damit begegnet werden. Finanzierung möglich durch
Nutzen für alleDie Wirkungen dieser von der AAuml;K geforderten Neuausrichtung der AAuml;rbeitsmarktför-derung und der Intensivierung der berufsbezogenen Weiterbildung von Beschäftig-ten und AAuml;rbeit Suchenden auf dem AAuml;rbeitsmarkt sind beträchtlich:
AAuml;NHAAuml;NGAAuml;K Modell "Bildungskarenz NEU" (AAuml;ugust 2006)
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