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Anträge und Formulare
Musterbriefe Datenschutz (DSG/EU DSGVO)
AMS-Materalien (Dienstanweisungen, ...) (ganz
alt: Auskunftsbegehren
an das AMS Österreicn 2006)
Invaliditätspension
Kollektivverträge
Materalien über AMS-Zwangsmassnahmen
(veraltet, aktuelleres Material bei den Erfahrungsberichten von Aktive
Arbeitslose Österreich)
Aktionen von Arbeitsloseninitiativen und
sonstige Materalien
VORSICHT!
Musterbriefe sind zum Teil schon sehr alt und werden daher im
Laufe der Zeit überarbeitet!
Auchdie AMS-Richtlinien sind nicht immer am neuesten Stand!
Rechtsinfoflugblätter
- Rechtsinfo Flugi BBE (Beratungs- und
Betreuungseinrichtungen) [Download
PDF]
Zum Verteilen vor Kursinstituten! Argumentationshilfe
zumVerteilen im Kurs: Wer seine Rechte kennt, hat weniger Angst
und kann sich aktive auf die Arbeitsuche konzentrieren und hat
mit mehr Selbstvertrauen eher Erfolg. Daher ist diese
Rechtsinformation eine Unterstützung für die Arbeit der
Kurstrainer*innen.
Anträge, Formulare, Musterbriefe im
Zusammenhang mit dem AMS
Musterbriefe sind Textvorschläge, die Sie zum Teil an Ihre
individuellen Fall anpassen sollen. Lesen Sie daher die
Musterbriefe sorgfältig durch und schreiben Sie diese gegebenfalls
auf Ihre individuellen Bedürfnisse um. Anmerkungen, die auf jeden
Fall entfernt werden sollen, sind in eckigen Klammern, z.B.
[Anmerkung ...], gesetzt. Individuelle Daten, die immer angepasst
gehören sind in Spitzen Klammer, z.B. <Name>, gesetzt. Lesen
Sie auch die dazugehörenden Kapitel der Rechtshilfeinformation!
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Antrag auf einen Feststellungsescheid
über die Höhe des Arbeitslosengeldes/der Notstandshilfe
[Word-Dokument],
[LibreOffice
Dokument]
VORSICHT FALLE: Nach einem Bescheid über die
Bezugshöhe kann deren Höhe nach der Einspruchsfrist von
vier Wochen nicht mehr im ordentlichen Rechtsweg
angefochten werden!
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Antrag auf einen Feststellungsescheid
wegen Sanktionsdrohung nach § 49
(Kontrolltermin) für "Informationsveranstaltungen". [Word
Dokument], [LibreOffice
Dokument]
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Einwendung gegen den Betreuungsplan
(oft irreführend als "Betreuungsvereinbarung" bezeichnet)
[Word
Dokument], [LibreOffice
Dokument].
Nicht unbedingt notwendige Punkte rausstreichen, es
handelt sich hier eher um die Maximalvariante!
Siehe auch: Betreuungsplan/Betreuungsvereinbarung
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Rechtsbelehrung über die Begründungspflicht
(aktueller Rechtsstand nach der AlVG-Novelle 2007) [Word-Dokument],
[LibreOffice Dokument]
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Rechtsbelehrung über Zuweisungsvoraussetzungen
bei "sozialökonomischen Personalüberlassern"
(itworks, jobtransfer, trendwerk, ...) [Word-Dokument]
Teilweise überholt/noch zu überarbeiten
Siehe auch: Transitarbeitsplätze
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Rechtsbelehrung für
Geschäftsstellenleiter über Zuweisungsvoraussetzungen
bei "sozialökonomischen Personalüberlassern"
(itworks, jobtransfer, trendwerk, ...) [Word-Dokument]
Teilweise überholt / noch zu überarbeiten
Laut § 23 Absatz 3 AMSG sind sie Geschäftsstellenleiter
die rechtmässige Durchführung der Geschäfte in der
Geschäftsstelle verantwortlich: „Der Leiter der
Geschäftsstelle behält jedoch auch bei einer Übertragung
die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erledigung der
Angelegenheiten.“ Daher empfehlen wir, auch diesem eine
Rechtsbelehrung unter Hinweis auf die konkrete Zuweisung
und deren Umstände vorzulegen oder per Einschreiben auch
an den Geschäftsstellenleiter der
zuständigen AMS-Geschäftsstelle zu schicken. Hier ist
das einstweilen nur für "gemeinnützige
Personalüberlasser" ausgeführt.
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen fehlende
bzw. mangelhafte Bescheidbegründung [Word-Dokument],
[LibreOffice
Dokument]
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Einwendung gegen Mitteilung
über Bezugsseinstellung: fehlende Angabe
des Sachverhalts, Antrag auf Bescheiderstellung
[Download
Word] , [LibreOffice
Dokument] (5.10.2015)
Anmerkung: Stellt das AMS nicht binnen 4 Wochen einen
Bescheid zu, so muss es den vorenthaltenen AMS-Bezug
nachzahlen. Erlässt das AMS einen Bescheid, gegen den
keine Beschwerde gmacht wird, muss der AMS-Bezug für den
Zeitraum der Bezugssperre aber zurück gezahlt werden.
Vorteil hierbei ist, dass dann eine Ratenvereinbarung
möglich ist!
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Beschwerden gegen AMS-Bescheid
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Vorlageantrag an das Bundesverwaltungsgericht. Muss
binnen 2 Wochen nach Zustellung der
Beschwerdevorentscheidung des AMS abgeschickt werden.
Entfällt, wenn das AMS keine Beschwerdevorentscheidung
macht und die Beschwerde direkt an das
Bundesverwaltungsgericht übermittelt. [Libre
Office Dokument] (Erstellt 29.11.2019)
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Berufung gegen Bezugskürzung wegen nicht
Unterschreiben der sittenwidrigen Vereinbarung
von step2jobs [Word-Dokument]
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Beschwerde ("Berufung") gegen rückwirkende
Bezugseinstellung am Monatsanfang wegen Aufnahme einer
(selbständigen) Arbeit, obwohl diese erst im
Laufe des Monats begonnen wurde [Word
Dokument], [LibreOffice
Dokument]
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Ansuchen um Kurs [Word-Dokument]
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Musterbriefe
Datenschutz (neu)
Siehe auch:
AMS-Materalien (AMS-Bundesrichtlinien,
Dienstanweisungen, ...)
Die Veröffentlichung der AMS-Richtlinien und Dienstanweisungen
bedeutet nicht, daß wir diese voll und ganz in Ordnung finden. Im
Gegenteil: So manche Interpretation der Gesetze ist einseitig und
da und dort findet sich auch manches, das unserer Meinung nach
rechtswidrig ist. Trotzdem ist es wichtig zu wissen, wie "die
andere Seite" denkt und auf welcher Weisungsgrundlage sie handelt.
Der Wust an Regelungen lässt vermuten, dass die ausufernde
Bürokratie selbst für viele - wenn nicht die meisten - AMS
MitarbeiterInnen unüberschaubar ist und in jeder Hinsicht wirklich
gesetzeskonformes Handeln daher nicht die Regel ist. Eine
Kommentierung der Richtlinien übersteigt im Moment unsere
Arbeitskapazitäten, folgt vielicht im Laufe der Zeit ...
Der freie Zugang zur Information ist ein wesentlicher Bestandteil
der Demokratie. Leider hat sich das vor allem auf Landesebene (im
speziellen bei der Mindestsicherung wo die Landesfürsten
verantwortlich sind) noch nicht herum gesprochen.
VORSICHT! Keine
Garantie daß die hier angebotenen Dokumente den jeweils aktuellen
Stand darstellen!
Neu:
Sollte wer von AMS-Richtlinien und Dienstanweisungen wissen, die
hier noch fehlen und unbedingt veröffentlicht gehören, bitte uns
davon verständigen. Wir werden versuchen, diese zu besorgen.
Anregungen, Wünsche und Kritik bitte an kontakt@aktive-arbeitslose.at
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Bundesrichtlinie
Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen mit Regelungen zu
Physical Distancing (BGS/SFA/0502/9652/2020)
(14.12.2020)
Derzeit wichtigste Richtlinie für den Alltag
von Arbeit suchenden. Regelungen der Betreuungs- und
Vermittlungsarbeit.
Alte Ausgaben:
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Bundesrichtlinie
Arbeitslosmeldung (§ 17 AlVG) und elektronischer
Antrag (§ 46 AlVG)
BGS/SFA/0502/8064/2010, gültig ab: 22.11.2010
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Bundesrichtlinie zu Vergabe
und Verwendung eines eAMS-Kontos,
BGS/SFA/0502/9110/2010 gültig ab 1.7.2010
Anmerkung: Die Hinterlegung von Mitteilungen über
Bezugskürungen und Bescheide gilt vom Zustellgesetz her
als hinterlegt auch wenn mensch selbst nicht ins Konto
schaut. Daher besteht die Gefahr, Fristen zu versäumen,
weshalb wir eher vom eAMS Konto abraten und schriftliche
Kündigung empfehlen!
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Bundesrichtlinie
über die Ausnahme von Bezieherinnen
von Übergangsgeld und Übergangsgeld
nach Altersteilzeit sowie von Bezieherinnen von Sonderunterstützung
vom Erfordernis der Verfügbarkeit nach
§ 7 Abs. 3 Z 1 AlVG (ÜGG und SUG)
BGS/SFA/0502/8079-2011, gültig ab 1.1.2012
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Richtlinien
für die Ermittlung der Einkommensanrechnung
auf die Notstandshilfe
(Freigrenzenerhöhung nach § 36 Abs. 5 AlVG) [Text
als HTML-Seite] [Download als
PDF-Dokumente] - überholt, da Anrechnung des
Partnereinkommens per 1.7.2018 abgeschafft wurde)
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Bundesrichtlinie
zu Personen mit im Voraus bekanntem Vormerk-Ende und zum
Feld Verm.Post. (Einstellungszusagen
und Verm.Post)
BGS/SFA/0502/8114/2010 gültig ab: 22.11.2010
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Bundesrichtlinie
über Vormerkung, Vermittlung und Leistungsbezug
von Ausländern und Ausländerinnen,
BGS/AUS/8103/9837-2010, BGS/SfA/0502/8244-2010, gültig ab:
1. November 2010, außer Kraft
getreten am 1.7.2011
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Bundesrichtlinie
"Dokumentations- und Qualitätsstandards im ABV"
(Ausländerbeschäftigung),
BGS/AUS/08 103/9999 - 2010 gültig ab 14.1.2010
VORSICHT: seit
1. Juli 2011 gilt die neue Fremdenrechtsnovelle, womit
diese Richtlinie möglicherweise überholt ist!
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Bundesrichtlinie
für EURES (European Employment Services)
BGS/ SfU und EURES /0661/6657/2007 gültig ab 2. Mai 2007
Regelt Arbeitssuche in anderen EU-Staaten bzw. Arbeitsuche
von EU-BürgerInnen in Österreich
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Anhang:
Bewerbungsnachweis
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Bundesrichtlinie
Betreuungsvereinbarung BGS/SfA/0502/8126/2010 gültig
ab 22.11.2010
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Bundesrichtlinie
Kontrollmeldungen BGS/SFA/0502/9651/2020,
gültig ab 1.2.2021 NEU
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Bundesrichtlinie
Kontrollmeldungen BGS/SFA/0502/9953-2011 gültig ab
1.2.2011
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Bundesrichtlinie
zum Verfahren nach den §§ 9 und 10 des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG),
BGS/ALV/1202/2004 gültig ab 1.1.2005
Regelt das Ermittlungsverfahren bei Bezugsperren wegen
angeblicher Arbeitsunwilligkeit oder Vereitelung einer
AMS-Maßnahme
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Bundesrichtlinie
Arbeitsmarktbezogene Beratungs- und
Betreuungseinrichtungen (BBE)
BGS/AMF/0722/9974/2013
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BBE
Richtlinie "Arbeitsmarktbezogene Beratungs- und
Betreuungseinrichtungen"
BGS/AMF/0722/9959/2008, gültig ab 1.10.2008 (nicht mehr
gültig!)
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Bundesrichtlinie
für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe
AMF/8-2008 gültig ab 1.5.2008 [Word-Dokument]
Aktuelle Version
auf der Homepage
des AMS!
Die berüchtigten "gemeinnützigen
Personalüberlasser" fallen unter diese Richtlinie.
Aktuelle Richtlinie auf der Homepage des AMS!
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Bundesrichtlinie
Qualitätsstandards für Arbeitsverhältnisse im Rahmen
eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines
Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP)
(AV-SÖB/GBP) (BGS/AMF/0722/9921/2014
gültig ab 1.11.2014)
Anmerkung: Die in der Richtlinie angeführten "Praktika"
sind in Wirklihckeit Überlassungen und daher rechtswidrig
und dürfen natürlich nicht erzwungen werden!
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Vereinbarungen
mit Trägern der sozialökonomischen
Überlassungsprojekte für 2014 (SÖBÜ)
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Gemeinnützige
Beschäftigungsprojekte - GBP Richtlinie
1.1.2009 (eher auf die Förderung bezogen)
Aktuelle Version auf der Homepage
des AMS!
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Bundesrichtlinie
Beihilfen zur Förderung der beruflichen Mobilität (BEMO)
BGS/AMF/0722/9930/2011
Aktuelle
Version auf der Homepage
des AMS!
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NEU: Bundesrichtlinie
Beihilfen zur Förderung der regionalen Mobilität und
Arbeitsaufnahme (REMO)
AMF/2-2015, GZ: BGS/AMF/0722/9997/2015 gültig ab 22.6.2015
(2019 erhalten)
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Bundesrichtlinie
Eingliederungsbeihilfe (EB) Aktion
"Come Back" BGS/AMF/0722/9996/2008 gültig ab
1.7.2008
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Kombilohn
Richtlinie - ArbeitgeberInnen
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Kombilohn
Richtlinie - ArbeitnehmerInnen
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Vorstandsrichtlinie
zur Vergabe von
Bildungsmaßahmen (BM1)
BGS/AMF/0722/9958/2011 nicht mehr gültig!
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BM 1 Richtlinie -
Förderung von Bildungsmaßnahmen 2008 (nicht mehr
gültig)
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Bundesrichtlinie zur Durchführung von
Bildungsmaßnahmen Abgeltung von Personal- und
Sachaufwendungen bei Bildungsträgern (BM 2), gültig ab
1.1.2007, BGS/AMF/0722/9932/2006
[PDF-Dokument]
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Bundesrichtlinie
für die Rückforderung und Einbringung
von Übergenüssen im Zusammenhang mit Individualbeihilfen
nach dem AMSG,
BGS/ALV/123/2001 gültig ab 1.1.2002
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Arbeitsmarktservice Burgenland: KRITERIEN-
und KONSEQUENZENKATALOG für alle vom AMS Burgenland
beauftragten Bildungsmaßnahmen. Punktesystem. [PDF-Dokument]
Unglaublich, aber so tickt das AMS!
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Mindestsicherung
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Dienstanweisung
zu den Aufgaben des AMS Wien im Zuge
der bedarfsorientierten Mindestsicherung
sowie der Betreuung der BMS-BezieherInnen (BMS -
Dienstanweisung)
LGSW/ SfA/ 054/2010 gültig ab 1.12.2010
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Verwaltungsübereinkommen
zwischen AMS Wien und Gemeinde Wien (MA 40) zur
Betreuung von MindestsicherungsbezieherInnen in Wien
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Dienstanweisung
des AMS Kärnten zur Betreuung von
MindestsicherungsbezieherInnen
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Arbeitsanweisung
des AMS Kärnten zur Betreuung von
MindestsicherungsbezieherInnen
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Die aktuellen Versionen von Förderungen betreffenden
Bundesrichtlinien des AMS finden Sie auch unter http://www.ams.at/21701.html
Förderspezifische Richtlinien können auch auf der Homepage des
Bundesdachverbands der sozialökonomischen Betriebe runtergeladen
werden: http://www.bdv.at/fragen-antworten/richtlinien/
Weiteres Material siehe auch: Rechtsliteratur
für Arbeit suchende (Arbeitslosenrecht,
Arbeitslosenverscherungsrecht, Arbeitsmarktrecht)
Invaliditätspension
Andrea Übelhak: Invaliditätspension neu (Präsentationsunterlage,
AK Wien) [Power-Point-Präsentation]
Ärgernis Pensionsverfahren (Stand ca. 2010). Viele nützliche
Informationen über das Verfahren um Zuerkennung der
Invaliditätspension [PDF-Dokument]
Kollektivverträge
Aktueller BAGS-KV auf der Homepage der Berufsvereinigung
"Sozialwirtschaft Österreich" [http://www.bags-kv.at/]
Aktueller BABE-KV auf der Homepage der "Berufsvereinigung der
ArbeitgeberInnen privater BildungsEinrichtungen" [https://www.babe.or.at/downloads]
Materalien über
AMS-Zwangsmassnahmen (veraltet)
Aktuelleres Material bei den Erfahrungsberichten von Aktive
Arbeitslose Österreich
Aktionen von Arbeitsloseninitiativen und
sonstige Materalien
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Ärgernis Pensionsverfahren (Stand ca. 2010). Viele
nützliche Informationen über das Verfahren um Zuerkennung
der Invaliditätspension [PDF-Dokument]
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Nadja Lobner: Gute und schlecht Erfahrungen mit
Selbstorganisationen [PDF-Dokument]
Unterlaugezuneinem Vortrag gehalten auf der 5-Jahres Feier
des grazer Arbeitslosenvereins AMSEL
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"BAGS-KV: Arbeit Suchende als ArbeitnehmerInnen zweiter
Klasse?
So unterminieren gpa-djp und VIDA reguläre
Kollektivverträge" - Flugblatt verteilt auf einer Demo der
LISA - Libertäre SozialrbeiterInnen im November 2009 [PDF-Dokument]
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Alone in the dark - Eine Betrachtung der österreichischen
Arbeitsmarktpolitik von Mag. Ernst Koglgruber[PDF-Dokument
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Auszug aus dem Bericht 2008 der Volksanwaltschaft an das
Parlament über Wahrnehmungen bezüglich des
Arbeitsmarktservices
[PDF-Dokument]
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Auszug aus dem Bericht 2007 der Volksanwaltschaft an das
Parlament über Wahrnehmungen bezüglich des
Arbeitsmarktservices
[PDF-Dokument]
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Auszug aus dem Bericht 2006 der Volksanwaltschaft an das
Parlament über Wahrnehmungen bezüglich des
Arbeitsmarktservices
[PDF-Dokument]
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Auszug aus dem Bericht 2005 der Volksanwaltschaft an das
Parlament über Wahrnehmungen bezüglich des
Arbeitsmarktservices
[PDF-Dokument]
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Impressum
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