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// Arbeitslosigkeit / Rechtshilfe
/ AMS-Maßnahmen und AMS-Kurse
Datenschutz: So schützen Sie Ihre persönlichen Daten in
AMS-Schulungen
(Notdürftig aktuallisiert am 5.3.2021)
-
Infotag/Kursbeginn:
Gehen Sie nach Möglichkeit nicht alleine zum Infotag
von AMS-Schulungen, weil hier „Überrumpelungsgefahr“ besteht
und im Streitfall sonst kein Zeuge für Sie aussagt. Schreiben
Sie oder Ihre Begleitperson alles genau auf und lassens Sie
sich auch schrifltiche Informationen geben. Geben Sie nichts
her - auch Ihre Zuweisung nicht - ohne davon vorher eine Kopie
erhalten zu haben!
- „Kursvereinbarungen“:
Unterschreiben Sie nichts sofort, und schon gar nicht, wenn Sie
es nicht genau durchgelesen und verstanden haben und eine Kopie
erhalten haben. Nehmen Sie sich Bedenkzeit und die
„Vereinbarung“ mit nach Hause und lassen Sie diese überprüfen.
Prinzipiell darf das Kursinstitut die Teilnahme eines vom AMS
unter Sperrdrohung zugewiesenen Kurses nicht von der
Unterzeichnung einer privatrechtlichen Vereinbarung abhängig
machen!
- Datenschutzerklärung des Kursinsituts
Nach EU DSGVO ist das Kursinstitut verpflichtet, Sie über den
Umfang, Verwendungszweck und Rechtsgrundlage der
Datenverarbeitung aufzuklären. In der Regel wird das durch eine
"Datenschutzerklärung" oder ähnlichem gemacht, bei dem pauschal
der §
25 AMSG mit all seinen Daten die eigentlich nur das AMS
erheben darf, angeführt. Das Kursinstitut ist aber kein
allgemeiner Auftragsverarbeiter nach EU DSGVO sondern ein
Dienstleister nach §
32 AMSG, der vom AMS mit einem bestimmten Zweck beauftragt
worden ist. Und nur für diesen Zweck des Kurses, der natürlich
im Rahmen der Gesetze sein muß, darf das Kursinstitut Daten
verarbeiten! Zum Beispiel darf ein AMS-Kursinsitut nach wie vor
keine sanktionsbedrohte Arbeitsvermittlung druchfürh und daher
auch dem AMS keine Meldung machen, wenn SIe sich nicht auf einem
unverbindlichen Stellenvorschlag des Kursinsituts beworben
haben!
- Daten-Formulare:
Geben Sie keine persönlichen Daten in Formularen bekannt, die
Sie nicht bekannt geben wollen! Laut Verwaltungsgerichtshof darf
das AMS Ihnen den Bezug nicht sperren, nur weil Sie die
Bekanntgabe von Daten verweigert haben. Unterschreiben Sie keine
Zustimmungserklärungen zur Weitergabe von Daten an das AMS! Sie
haben auch das Recht, diese später jederzeit zu widerrufen!
-
Psychotests und andere Daten, die der Begründung
einer AMS-Maßnahmen dienen:
Vermittlungshindernisse, die eine Maßnahme begründen, dürfen
nicht in der Maßnahme selbst ermittelt werden, sondern ürfen
nur vom AMS selbst ermittelt werden! Dies gilt insbesndere,
wenn es sich dabei um besonders sensible Daten wie
Gesundheitsdaten handelt!
Zudem handelt es sich bei Psychotests um sensible bzw.
besonders geschützte Daten, die nur mit einer konkreten
Gesetzesgrundlage erhoben werden dürfen. In
§ 25 AMSG ist die Speicherung von Daten aus
psychologischen Tests jedenfalls nicht vorgesehen und ist
daher rechtswidrig!
- Versicherungsdatenauszug und andere Daten,
die bei Dritten Stellen gespeichert sind: Werden gerne verlangt.
Es besteht überhaupt keine Rechtsgrundlage dafür, dass Sie
solche Daten bekannt geben! Es darf Sie niemand dazu nötigen,
der Übermittlung Daten Dritter über Sie zuzustimmen! Entweder es
gibt eine gesetzliche Grundlage für eine derartige
Datenübermittlung - dann ist eine Zustimmung Ihrerseits nicht
erforderlich - oder es handelt sich um eine Maßnahme, die nur
auf freiwilliger Basis gemacht werden darf.
Der Versicherungsdatenauszug enthält Daten über Krankenstände,
also vom DSG / der EU DSGVO besonders geschützte
Gesundheitsdaten! Das AMS hat aber kein Recht, dieses Daten zu
verarbeiten!
- Erzählen Sie in AMS-Kursen nicht aus Ihrem Privatleben! Der
Schutz der Privatsphäre ist durch Artikel 8 Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) und Artikel
1 Datenschutzgesetz geschützt. Beide Bestimmungen
stehen im Verfassungsrang und sind unmittelbar anzuwenden
soferne dieses nicht durch ein Gesetz in Übereinstimmung mit den
Ausnahmenbestimmungen der EMRK eingeschränkt wird!
- Verlangen Sie von Ihrem Trainer oder Coach eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung
mit entsprechenden Santionen/Widergutmachungspflichten für den
Coach, wenn er die Vertraulichkeit verletzt!
- Sie haben das Recht, einmal im Jahr vom AMS und von
Kursinstituten Auskunft über gespeicherte Daten nach
Datenschutzgesetz zu verlangen und das Recht, falsche
Daten richtigstellen und illegal gespeicherte Daten löschen zu
lassen. Kommen AMS und Kursinstitute dem nicht nach, können Sie
eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission machen.
- Machen Sie eine Beschwerde bei zuständigen AMS-Landesgeschäftsstelle,
bei der Volksanwaltschaft sowie bei der Datenschutzbehörde
(das Kursinstitut arbeitet ja nach § 32 AMSG im Auftrag des AMS
und ist gesetzlich verpflichtet, ihre Date ganz besonders zu
schützen) und schicken uns Ihre Unterlagen, damit wir auch gegen
das System hinter dem Mißstand etwas tun können.
- Beschwerden und Berichte über grundlendere Mißstände im
Datenschutz können Sie auch an den Datenschutzrat sowie an die
Grundrechteagentur der Europäischen Union schicken.
- Verlangen Sie spätestens am Ende des Jahre entsprechend dem
Datenschutzgesetz eine Auskunft über die über
Sie gespeicherten Daten sowohl beim AMS als
auch beim Kursinstitut!
Musterbriefe
Rechtliche Grundlagen
Siehe auch:
Ansprechstellen für Beschwerden
Impressum
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