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Verwaltungsgerichtshof (VwGH) / Bundesverwaltungsgericht (BVwG):
Entscheidungen und Rechtssätze

Tipp: In der Neuen Version des Rechtsinformationssystem des Bundes können die Urteile und Rechtssätze nun auch im Word- oder PDF-Format runter geladen und ausgedruckt werden.

Wie die zahlreichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes wegen unrechtmäßiger Bezugssperren durch das AMS zeigen, arbeitet das AMS ausgesprochen schlampig. Daher: Auf jeden Fall bei Bezugssperre Gründe für eine Berufung checken.

Im folgenden eine Auswahl wichtiger Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofes ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Rechtssätze bilden Grundlage für die Entscheidungen des VwGH in denen noch weitere Argumente angeführt sein können.  Ausgewählte Entscheidungstexte, die neben den Rechtssätzen noch weitere wesentliche Argumentationen enthalten, werden in einigen Fällen, in denen der VwGH mitunter auch ausführlichere Überlegungen darstellt (weil er juristisches Neuland betritt beispielsweise) ebenfalls hier dokumentiert. Allerdings steht es dem Verwaltungsgerichtshof frei, seine Rechtssprechung auch mal wieder zu ändern. Zum Beispiel, wenn neue, bislang unberücksichtigte Argumente in einer Beschwerde angeführt werden.

VORSICHT FALLE: Um sich den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen zu halten bzw. den VwGH zu einer genaueren Rechtssprechung zu animieren, sollte jeweils auch eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.

Siehe auch:

Rechtssätze bzw. Urteile nach Themen

  • Aufschiebende Wirkung von Bescheiden

Neu in dieser Sammlung aufgenommene Urteile:

Antrag auf Arbeitslosigkeit [zum Seitenanfang]

Verfügbarkeit, Betreuungspflichten und Obsorgepflichten [zum Seitenanfang]

"Vorläufige" Bezugseinstellung nach § 24 & 38 AlVG, generelle Arbeitsunwilligkeit [zum Seitenanfang]

Zuweisungen zu Beschäftigungen § 9 und 10 AlVG / "Arbeitswilligkeit" - "Vereitelung einer Arbeitsstelle" [zum Seitenanfang]

Stellenvorauswahl ("Jobbörsen")

Zumutbare Wegzeiten

Generelle Arbeitsunwilligkeit nach § 9 AlVG

"Sich sonst bietende Arbeitsgelegenheit" nach § 9 AlVG [zum Seitenanfang]

Neuerdings beliebter Schmäh des AMS um von SÖBs "vermittelte" Jobs rechtswidrigerweise "sanktionierbar" machen zu wollen.

Nachweis der Anstrengungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes (Eigenbewerbungen) nach § 10 Absatz 4 AlVG

Arbeitsvermittlung durch private Vermittler [zum Seitenanfang]

Verfahrensvorschriften für die Zuweisung zu AMS-Maßnahmen allgemein (Begründungsplficht) [zum Seitenanfang]

Begründung von Bescheiden über Bezugsperren

Zuweisungen zu Ein- und Umschulungen (AMS-Kurse) [siehe auch: AMS-Maßnahmen allgemein] [zum Seitenanfang]

(Privatrechtliche) Maßnahmen, die mit Förderung Deckung des Lebensunterhalts (DLU) gefördert werden ( § 34 und § 35 AMSG) [zum Seitenanfang]

Praktika fallen beispielsweise darunter und dürften auch nach der AlVG-Novelle 2007 daher nicht mit Bezugssperre bedroht werden!

Zuweisungen zu "Wiedereingliederungsmaßnahmen"
(siehe auch: AMS-Maßnahmen allgemein) [zum Seitenanfang]

Aufsuchende Betreuung - Unterstützung bei der Arbeitssuche

Arbeitstraining und Arbeitserprobung

Arbeitsverhältnisse am "zweiten Arbeitsmarkt"
(sozialökonomische Betriebe SÖB/ gemeinnützige Personalüberlasser SÖBÜ / gemeinnützige Beschäftigungsprojekte GBP) [im Aufbau!]

Datenschutz (Datenerhebungen und datenübermittlung durch AMS-Maßnahmen)

Kursabbruch

Zuweisungen zu Rehabilitationsmaßnahmen

VORSICHT FALLE: AMS weist offenbar zu Rehab-Maßnahmen so zu, als handle es sich um normale Arbeitsverhältnisse! Rein berufliche Rehab ist aber möglicherweise einer Umschulung gleich zu setzen und daher zumutbar, soferne in dieser keine medizinischen Daten erhoben werden.

Unternehmensgründung

Kontrolltermine / Kontrollmeldung (§ 49 AlVG) [zum Seitenanfang]

Notstandshilfe


Daher: Verstärkter politischer Druck ist notwendig um diese sadistischen Gesetze zu verändern!

Anrechnung von zusätzlichen Einkommen (Selbständigkeit)

Rückforderungen des AMS-Bezugs

Krankenstand [zum Seitenanfang]

Medizinische/psychologische Untersuchung, Arbeitsfähigkeit, gesundheitliche Zumutbarkeit einer Beschäftigungsangebots [zum Seitenanfang]

Vor und nach Verfahren um Berufsunfähigkeitspension/Invaliditätspension [zum Seitenanfang]

Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe [zum Seitenanfang] - beim AMS-Bezug nicht mehr relevant!

Wurde vom Nationalrat mittlerweile ber AlVG-Novelle aufgehoben. Bei der Mindestsicherung haben sich die Gerichte zumindest am Anfang bei der Frage nach einem gemeinsamen Haushalt, auf den sich die Mindestsicherung / Sozialhilfe beziet, auf diese Rechtsprechung gestützt.

Anmerkung: Viele erfolglose Verfahren beim VwGH in Zusammenhang mit dem AMS ergeben sich aus den zutiefst unmenschlichen und familienfeindlichen Anrechnungsregeln für das Partnereinkommen bei der Bemessung der Notstandshilfe. Einziger Ausweg: Getrennte Haushalte oder Partnereinkommen verringern.

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