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Die Art und Weise wie ein anerkannter Nachsichtsgrund gegenüber dem AMS bekanntgegeben wird, darf nicht zu einer Bezugssperre führen sofern das AMS dadurch vom Nachsichtsgrund erfahren hat

Rechtssatznummer 6

Geschäftszahl 98/08/0304

Entscheidungsdatum 18.10.2000

Norm AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

§ 10 Abs 1 AlVG sanktioniert die Nichtteilnahme an der Maßszlig;nahme, aber nicht als unzureichend empfundene Modalitäauml;ten bei der Bekanntgabe eines der Sache nach anerkannten Verhinderungsgrundes (Hinweis E 5.9.1995, 95/08/0023).

Anmerkung: Im konkreten Fall handelt es sich um einen lange vor dem Kurs gebuchten Urlaub, von dem relativ kurz vor dem Urlaub zurüuuml;ckzutreten, hohe Stornogebüuuml;hren verursacht häauml;tte

 

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