|
Die Art und Weise wie ein anerkannter Nachsichtsgrund gegenüber dem AMS bekanntgegeben wird, darf nicht zu einer Bezugssperre führen sofern das AMS dadurch vom Nachsichtsgrund erfahren hatRechtssatznummer 6 Geschäftszahl 98/08/0304 Entscheidungsdatum 18.10.2000 Norm AlVG 1977 §10 Abs1; Rechtssatz
§ 10 Abs 1 AlVG sanktioniert die Nichtteilnahme an der Maßszlig;nahme, aber nicht als unzureichend empfundene Modalitäauml;ten bei der Bekanntgabe eines der Sache nach anerkannten Verhinderungsgrundes (Hinweis E 5.9.1995, 95/08/0023). Anmerkung: Im konkreten Fall handelt es sich um einen lange vor dem Kurs gebuchten Urlaub, von dem relativ kurz vor dem Urlaub zurüuuml;ckzutreten, hohe Stornogebüuuml;hren verursacht häauml;tte
|