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Wird vor Vertragsunterzeichnung die falsche Auskunft gegeben, die Unterzeichnung sei nicht verpflichtend, liegt keine "Vereitelung" vorGeschäftszahl: 2009/08/0111 Entscheidungsdatum: 07.09.2011 Norm AlVG 1977 §10 Abs1 idF 2007/I/104; Entscheidungstext (Auszug)Die belangte Behörde hat aber ihren Bescheid im Wesentlichen (lediglich) darauf gestützt, dass dem Beschwerdeführer auf seine Frage, ob er zur Unterfertigung des ihm vorgelegten Vertrages verpflichtet sei, die - angesichts der Verpflichtung, wie sich aus § 9 AlVG ergibt - unrichtige Antwort gegeben wurde, dass er dazu nicht verpflichtet sei. Damit kann dem Beschwerdeführer kein Verhalten vorgeworfen werden, dass eine Weigerung iSd § 10 Abs. 1 AlVG auch in subjektiver Hinsicht darzustellen vermag. Der angefochtene Bescheid war daher wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes gemäß § 42 Abs. 2 Z. 1 VwGG aufzuheben.
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