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Arbeitslose müssen vor Zuweisung zu einer Maßnahme um ihre Meinung gefragt werden (Recht auf Parteiengehör)Anmerkung: Das Recht auf Parteiengehör ist ein Grundrecht im Verwaltungsrecht und besteht auch nach der AlVG-Novelle 2007 !!! Gerichtstyp VwGH Erkenntnis Norm AlVG 1977 §10 Abs 1; RechtssatzGRS wie 94/08/0131 E 26. September 1995 RS 3 GRS Text Die Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzt voraus, dass die Gründe, nach denen das Arbeitsamt eine solche Maßnahme für erforderlich erachtet, dem Arbeitslosen eröffnet und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Serie
(erledigt im gleichen Sinn): 2003/08/0273 E 21. April 2004
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