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Vorbereitung auf Unternehmensgründung ist auch möglich für Zeiträume wo laut Einkommen- und Steuerbescheide ein Einkommen bzw. Umsätze erzielt wurdenRechtssatznummer 4 Geschäftszahl 2010/08/0145 Entscheidungsdatum 24.11.2010 Norm AlVG 1977 §12 Abs3 litb; RechtssatzBei der Beurteilung des Beginns einer selbständigen Tätigkeit kommt es auch darauf an, ob der Arbeitslose lediglich Vorbereitungshandlungen wie Ausmalen, Erledigung von Amtswegen etc. getätigt hat bzw. sein Lokal in gar keinem betriebsbereiten Zustand gewesen bzw. nicht geöffnet war. Daraus, dass die Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide für den betreffenden Zeitraum ein Einkommen bzw. Umsätze ausweisen, kann allein nicht darauf geschlossen werden, dass der Arbeitslose im gegenständlichen Zeitraum schon selbständig erwerbstätig gewesen sei (Hinweis: E 27. April 1993, 92/08/0260, 14. September 2001, 2000/19/0139, und 29. Oktober 2008, 2007/08/0088). Im RIS seit 25.01.2011 Dokumentnummer JWR_2010080145_20101124X04
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