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Eine vergessene Krankmeldung ans AMS ist kein SperrgrundVORSICHT: Die Krankmeldung muss trotzdem auf jeden Fall beim Arzt rechtzeitig erfolgen, da dieser nur noch maximal 2 Tage rückdatieren darf! Rechtssatznummer: 5 Geschäftszahl: 2000/19/0035 Entscheidungsdatum: 08.09.2000 Norm AlVG 1977 §10 Abs1; Hinweis auf StammrechtssatzGRS wie 95/08/0023 E 5. September 1995 RS 1 StammrechtssatzMangels einer diesbezüglichen Rechtsgrundlage kann in der Unterlassung einer Krankmeldung beim Arbeitsamt nicht eine Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ohne wichtigen Grund erblickt werden. Ein solcher könnte vielmehr nur dann angenommen werden, wenn der Arbeitslose eine, die Teilnahme verhindernde Krankheit nur vorgeschützt hätte. Dokumentnummer JWR_2000190035_20000908X05
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