arbeitslosennetz home


Arbeitslosigkeit
  "https://www.aktive-arbeitslose.at/news/">News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
     Links
Gewerkschaft
Termine

Rechtsinfo Anfrage
über uns
Aktive Arbeitslose

 

Gemeinsames Wohnen allein begründet auch zwischen Personen, die gemeinsame Kinder haben, noch keine Lebensgemeinschaft

Rechtssatznummer: 2

Geschäftszahl: 2006/08/0124

Entscheidungsdatum: 25.04.2007

Norm

AlVG 1977 §36 Abs2;
NotstandshilfeV §2 Abs1;
NotstandshilfeV §2 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/08/0339 E 10. März 1998 RS 3

Stammrechtssatz

Gemeinsames Wohnen allein begründet auch zwischen Personen, die gemeinsame Kinder haben, noch keine Lebensgemeinschaft (Hinweis E 21.5.1996, 95/08/0147).

Dokumentnummer JWR_2006080124_20070425X02

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Vita Activa Unterstützt von Vita Activa
Webhosting