arbeitslosennetz home


Arbeitslosigkeit
  "https://www.aktive-arbeitslose.at/news/">News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
     Links
Gewerkschaft
Termine

Rechtsinfo Anfrage
über uns
Aktive Arbeitslose

 

Darlehen für Wohnraumsanierung kommen grundsätzlich für eine Freigrenzenerhöhung in Betracht

Rechtssatznummer 2

Geschäftszahl 2007/08/0143

Entscheidungsdatum 22.12.2010

Norm

AlVG 1977 §36 Abs3 litB sublita;Nächstes Suchergebnis
Vorheriges SuchergebnisAlVG 1977 §36 Abs5;Nächstes Suchergebnis
Vorheriges SuchergebnisAlVG Freigrenzenerhöhungsrichtlinie 2002;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem Erkenntnis vom 26. April 2006, Zlen 2004/08/0083, 0084, ausgesprochen hat, kommen Darlehen für Wohnraumsanierung grundsätzlich für eine Freigrenzenerhöhung in Betracht; dies ergibt sich auch aus den auf Grund des § 36 Abs. 5 AlVG vom Arbeitsmarktservice im Sinne des § 4 Abs. 3 AMSG erlassenen Richtlinien zur Freigrenzenerhöhung, die unter "Darlehen für Hausstandsgründung bzw. Wohnraumbeschaffung" auch solche verstehen, die zur "Wohnraumsanierung" - bei Darlehensaufnahme während des Leistungsbezuges nur dann, wenn die damit getätigten Anschaffungen (im unbedingt notwendigen Umfang) zur Sicherung einer angemessenen Haushaltsführung erforderlich sind - aufgenommen wurden.

Dokumentnummer JWR_2007080143_20101222X02

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Vita Activa Unterstützt von Vita Activa
Webhosting