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Vereitelung einer Beschäftigung nur nach präziser Feststellung über den Verlauf des Vorstellungsgesprächs!TIPP: Vorstellungsgespräche immer gut dokumentieren, am besten gleich mitschreiben (Notizblock) und/oder nachher Gedächtnisprotokoll machen Rechtssatznummer 3 Geschäftszahl 2003/08/0116 Entscheidungsdatum 16.11.2005 Norm AlVG 1977 §10 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0008 E 20. Februar 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage, wie sich der Arbeitslose bei dem Vorstellungsgespräch verhalten hat, ist für die Beurteilung, ob die Notstandshilfe zu versagen ist, ausschlaggebend. Die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitslose das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelt hat, erfordert präzise Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches (Hinweis E 18. Oktober 2000, 98/08/0392). RIS seit 25.12.2005 Dokumentnummer JWR_2003080116_20051116X03
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