arbeitslosennetz home


Arbeitslosigkeit
  "https://www.aktive-arbeitslose.at/news/">News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
     Links
Gewerkschaft
Termine

Rechtsinfo Anfrage
über uns
Aktive Arbeitslose

 

Keine Sperren bei begründetem Fehlen bei medizinischen Untersuchungen

Gerichtstyp VwGH Erkenntnis
Geschäftszahl 2000/19/0140
Entscheidungsdatum 20010420
Veröffentlichungsdatum 20011018
Rechtssatznummer 1

Norm

AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §8 Abs2;

Rechtssatz

Eine Verweigerung der ärztlichen Untersuchung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn ein Arbeitsloser (oder hier: eine Bezieherin von Notstandshilfe) aus triftigen Gründen zur angeordneten ärztlichen Untersuchung nicht erscheinen kann (Hinweis Dirschmied, AlVG3, S. 76; E vom 26. Jänner 1972, Zl. 1483/71).

Dokumentnummer JWR/2000190140/20010420X01


Gerichtstyp VwGH Erkenntnis
Geschäftszahl 98/08/0357
Entscheidungsdatum 20011121
Veröffentlichungsdatum 20020402
Rechtssatznummer 1

Norm

AlVG 1977 §38; AlVG 1977 §8 Abs2;

Rechtssatz

Die in § 8 Abs 2 AlVG vorgesehene Sanktion tritt, wie sich aus dem Wortlaut ergibt, nicht schon dann ein, wenn ein Arbeitsloser zur angeordneten Untersuchung nicht erscheint, sondern nur, wenn er sich weigert, sich der Untersuchung zu unterziehen (Hinweis E 26. Jänner 1972, 1483/71).

Dokumentnummer JWR/1998080357/20011121X01


Gerichtstyp VwGH Erkenntnis
Geschäftszahl 2000/19/0140
Entscheidungsdatum 20010420
Veröffentlichungsdatum 20011018
Rechtssatznummer 2

Norm

AlVG 1977 §38; AlVG 1977 §8 Abs2;

Rechtssatz

Angesichts des dem gesamten Arbeitslosenversicherungsrecht zu Grunde liegenden Gesetzeszwecks, einen arbeitslos gewordenen Versicherten, der trotz Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses keinerlei Beschäftigung gefunden hat, möglichst wieder durch Vermittlung in eine ihm zumutbare Beschäftigung einzugliedern und ihn so in die Lage zu versetzen, seinen Lebensunterhalt ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel zu bestreiten, stellt der mit einem potenziellen Arbeitgeber bereits vereinbarte Vorstellungstermin einen triftigen Grund dar, die Vornahme einer amtsärztlichen Untersuchung zwecks Abklärung von Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit zu einem Termin abzulehnen, welcher mit eben diesem Vorstellungstermin kollidieren würde.

Dokumentnummer JWR/2000190140/20010420X02


Gerichtstyp VwGH Erkenntnis
Geschäftszahl 1483/71
Entscheidungsdatum 19720116
Veröffentlichungsdatum 20021007
Rechtssatznummer 1

Norm

AlVG 1958 §8 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, dass das Vorbringen, der Arbeitslose habe in Ermangelung einer Aufsichtsperson für seine erkrankten Kinder nicht zur amtsärztlichen Untersuchung erscheinen können, geeignet ist, eine Weigerung, sich der Untersuchung zu unterziehen, als nicht gegeben erscheinen zu lassen.

Dokumentnummer JWR/1971001483/19720116X01

 

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Vita Activa Unterstützt von Vita Activa
Webhosting