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Die Übergabe der Terminkarte ersetzt nicht die Rechtsbelehrung über Kontrolltermine, insbesondere dann, wenn es der erste Kontrolltermin istRechtssatznummer 1 Geschäftszahl 2004/08/0253 Entscheidungsdatum 07.09.2005 Norm AlVG 1977 §49 Abs1; Rechtssatz Nach der Rsp des VwGH stellt die Belehrung über die Rechtsfolgen der Unterlassung einer Kontrollmeldung (und nicht auch schon die Aushändigung einer diese Belehrung enthaltenden Terminkarte) eine wesentliche Tatbestandsvoraussetzung für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 49 Abs. 2 AlVG dar, und zwar jedenfalls dann, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Partei auf Grund mehrerer bereits absolvierter Kontrolltermine über die Rechtsfolgen von deren Nichteinhaltung bereits Bescheid wusste, insbesondere wenn es sich offenbar um einen ersten Kontrolltermin dieser Partei handelt (Hinweise E 11.5.1993, 92/08/0145, E 21.6.2000, 95/08/0302, und E 20.11.2002, 2002/08/0136). Im RIS seit 18.10.2005 Dokumentnummer JWR_2004080253_20050907X01
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