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Wegzeiten: Private Mitfahrgelegenheit sind nicht zumutbar Rechtssatznummer: 4 RechtssatzEine private Mitfahrgelegenheit vermag die Zumutbarkeit einer Beschäftigungsstelle schon deswegen nicht zu begründen, weil sie von einer diesbezüglichen ständigen Bereitschaft des oder der Arbeitskollegen abhängt, aber auch dann nicht ständig verfügbar ist (vgl Urlaubsfälle und Krankheitsfälle; ausführliche Erläuterungen zur Prüfung der Erreichbarkeit des angebotenen Beschäftigungsortes; Hinweis E 5.9.1995, 95/08/0002). Siehe auch: Zumutbare Wegzeiten
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