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Wegzeiten: Private Mitfahrgelegenheit sind nicht zumutbar

Rechtssatznummer: 4
Geschäftszahl: 98/08/0355
Entscheidungsdatum: 26.01.2000

Norm
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs3;

Rechtssatz

Eine private Mitfahrgelegenheit vermag die Zumutbarkeit einer Beschäftigungsstelle schon deswegen nicht zu begründen, weil sie von einer diesbezüglichen ständigen Bereitschaft des oder der Arbeitskollegen abhängt, aber auch dann nicht ständig verfügbar ist (vgl Urlaubsfälle und Krankheitsfälle; ausführliche Erläuterungen zur Prüfung der Erreichbarkeit des angebotenen Beschäftigungsortes; Hinweis E 5.9.1995, 95/08/0002).

Siehe auch: Zumutbare Wegzeiten

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