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Aktive Arbeitslose

 

Erfolgen hintereinander mehrere Verständigungen über Kontrolltermine, so gilt die letzte Verständigung

Entscheidungsdatum: 18.01.2012

Geschäftszahl: 2011/08/0198

Rechtssatz

Eine Arbeitslose, der von der regionalen Geschäftsstelle hintereinander verschiedene Verständigungen für unterschiedliche Vorsprachetermine zugehen, ohne dass in diesen Verständigungen auf die jeweils anderen Termine ausdrücklich dahin Bezug genommen wird, dass diese aufrecht bleiben, darf davon ausgehen, dass die jeweils letzte Verständigung die früheren gegenstandslos macht.

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