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Erfolgen hintereinander mehrere Verständigungen über Kontrolltermine, so gilt die letzte Verständigung
Entscheidungsdatum: 18.01.2012 Geschäftszahl: 2011/08/0198 RechtssatzEine Arbeitslose, der von der regionalen Geschäftsstelle hintereinander verschiedene Verständigungen für unterschiedliche Vorsprachetermine zugehen, ohne dass in diesen Verständigungen auf die jeweils anderen Termine ausdrücklich dahin Bezug genommen wird, dass diese aufrecht bleiben, darf davon ausgehen, dass die jeweils letzte Verständigung die früheren gegenstandslos macht.
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