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Eine Wiedereingliederungsmaßnahme muß erfolgversprechend erscheinenRechtssatznummer: 4 Geschäftszahl: 2002/08/0262 Entscheidungsdatum: 21.04.2004 Norm AlVG 1977 §10; BeachteSerie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/08/0273 E 21. April 2004 Hinweis auf StammrechtssatzGRS wie 2002/08/0042 E 30. April 2002 RS 2 StammrechtssatzEine Wiedereingliederungsmaßnahme ist nur dann zumutbar im Sinne des § 9 AlVG, wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Hinblick auf eine tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechend erscheint. Dokumentnummer JWR_2002080262_20040421X04
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