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Aktive Arbeitslose

 

Eine Wiedereingliederungsmaßnahme muß erfolgversprechend erscheinen

Rechtssatznummer: 4

Geschäftszahl: 2002/08/0262

Entscheidungsdatum: 21.04.2004

Norm

AlVG 1977 §10;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/08/0273 E 21. April 2004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0042 E 30. April 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist nur dann zumutbar im Sinne des § 9 AlVG, wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Hinblick auf eine tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechend erscheint.

Dokumentnummer JWR_2002080262_20040421X04

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