arbeitslosennetz home


Arbeitslosigkeit
  "https://www.aktive-arbeitslose.at/news/">News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
     Links
Gewerkschaft
Termine

Rechtsinfo Anfrage
über uns
Aktive Arbeitslose

 

Der Besuch einer AMS-Maßnahme (Kurs) verlängert nicht die Frist zur Abgabe des Antrags auf weiteren Bezug der Notstandshilfe!

Konsequenz: Der Antrag auf weiteren Bezug der Notstandshilfe ist also während der Kurszeit rechtzeitig beim AMS abzuholen!

Rechtssatznummer 4

Geschäftszahl 2007/08/0245

Entscheidungsdatum 22.12.2009

Norm

AlVG 1977 §18 Abs4;
AlVG 1977 §35;
AlVG 1977 §38;

Rechtssatz

§ 35 AlVG enthält eine spezielle Bestimmung hinsichtlich der Dauer der Zuerkennung von Notstandshilfe, sodass eine Anwendung der Bestimmung des § 18 Abs. 4 AlVG auf die Notstandshilfe gemäß § 38 AlVG nicht in Frage kommt.

Im RIS seit 29.01.2010

Dokumentnummer JWR_2007080245_20091222X04

 

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Vita Activa Unterstützt von Vita Activa
Webhosting