arbeitslosennetz home


Arbeitslosigkeit
  "https://www.aktive-arbeitslose.at/news/">News
  Fälle & Berichte
  Rechtshilfe
  Downloads
  Aktionen
     Links
Gewerkschaft
Termine

Rechtsinfo Anfrage
über uns
Aktive Arbeitslose

 

Zur lückenlosen Begründung gehört auch die Anführung der Beweismittel im einzelnen

Rechtssatznummer: 1

Geschäftszahl 2011/08/0195

Entscheidungsdatum 10.04.2013

Norm AVG §58 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/63 E 30. Mai 1963 RS 3 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.

 

 mehr Sucheoptionen

Impressum

Vita Activa Unterstützt von Vita Activa
Webhosting