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AMS-Maßnahmen: AMS-Kurse und Wiedereingliederungsmaßnahmen

Letzte Aktualisierung: 18.2.2014

Gesetzliche Grundlagen von AMS-Maßnahmen

Voraussetzungen für die Zuweisung zu AMS-Maßnahmen

Nachschulung und Umschulung (AMS-Kurse)

Sozialministerium: Kurse müssen nicht zweimal gemacht werden
(hier: Vorbereitungsmaßnahme zum gemeinnützigen Personalüberlasser)


AMS-Wiedereingliederungsmaßnahmen von A bis Z

Vorsicht vor privatrechtlichen Vereinbarungen! (Vertragsrecht)

Vorsicht auf Infotagen und bei Beginn einer AMS-Maßnahme!

Datenschutz: So schützen Sie Ihre persönlichen Daten in AMS-Schulungen

Vereitelung einer AMS-Maßnahme - § 10 AlVG Bezugssperren

Was tun gegen eine Bezugssperre?

Finanziell

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und eine Kursmaßnahme besuchen, verlängert sich der Zeitraum Ihres Arbeitslosengeldbezuges für die Dauer der Maßnahme. Auf den Zeitraum einer Notstandshilfe hat eine Schulungs- oder Kursmaßnahme aber keinen Einfluss.

Frauen und Jugendliche, die wegen eines zu hohen Einkommens ihres Ehemannes oder Lebenspartners, bzw., keine ausreichenden Versicherungszeiten (siehe Anwartschaft) nachweisen können und daher kein Anrecht auf Arbeitslosengeld, bzw., Notstandshilfe haben, bekommen Kursgeld für diesen Zeitraum, wenn sie sich am zuständigen AMS als Arbeit suchend melden.

Aufruf: Das Unrecht dokumentieren und an die Öffentlichkeit bringen

Bei den Zwangsmaßnahmen des AMS handelt es sich aus unserer Sicht um ein systematisches Unrecht, weil hier die Sozialpartner AK und ÖGB in den Aufsichtsgremien des AMS sitzen und politisch voll mitverantwortlich sind. Statt die Rechte der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen zu vertreten, scheinen sie sich eher darum zu kümmern, einen großen Teil des Versicherungsgelder an Firmen weiter zu geben, an denen sie direkt beteiligt sind (bfi, bfi jobrtransfer, BBRZ, FAB) oder die parteinahen Personen gehören (team4, ösb/itworks, ...). Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um eine Form der (parteipolitisch) organisierten Kriminalität.

Selbst der Rechnungshof sah sich genötigt, zumindest ein klein wenig Licht auf den kriminellen Filz bei der Kursvergabe zu werfen:

Es ist daher wichtig, dass das Unrecht in den AMS-Zwangsmaßnahmen dokumentiert wird und wo es nur geht, an die Öffentlichkeit gebracht wird, damit nicht nur im Einzelfall eine menschenrechtswidrige Bezugssperre abgewendet wird, sondern das Unrecht an sich bekämpft wird. Wir bitten Euch daher, sobald etwas vorgefallen ist oder Ihr interessnate Informationen bekommen habt, dies niederzuschreiben oder aufzunehmen und an uns weiter zu leiten.

Der Verein "Aktive Arbeitslose" bekommt immer öfter Anfragen von JournalistInnen und braucht daher konkrete Erfahrungsberichte und konkretes Material (Informationsblätter, "Vereinbarungen", ...) über diese Zwangsmaßnahmen sowie Menschen, die zu Interviews mit JournalistInnen bereit sind.

Siehe auch: AMS-Erfahrungsberichte

Rechtliche Grundlagen

Siehe auch:

Presseaussendungen der Aktiven Arbeitslosen Österreich:

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