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AAuml;rbeitslosensprecherIn: Die bedarfsorientierten Mindestsicherung ist ein trojanisches Pferd!(Wien, 9.1.2007) Das Modell der bedarfsorientierten Mindestsicherung, das angeblich der AAuml;rmutsbekämpfung dient, ist aus der Sicht des Vereins AAuml;rbeitslosensprecherIn ein trojanisches Pferd. Denn es dient der AAuml;ushöhlung des Versicherungsprinzips und dem Unterlaufen von Sozial- und AAuml;rbeitsrechten. Ziel ist die AAuml;ufstellung eines Heeres von weitgehend rechtlosen BilligarbeiterInnen für jeden Bedarf. Schon die Orientierung am AAuml;usgleichszulagenrichtsatz der Sozialhilfe wirft ein Licht auf den Charakter dieser AAuml;rt "AAuml;rmutsicherung": Es handelt sich nicht etwa um eine Sozialleistung auf neuer Rechtsgrundlage, auch nicht um die längst überfällig gewordene Verbesserung der Versicherungsleistung, sondern um die schon seit Jahren angedachte Überführung der AAuml;rbeitslosenversicherung in die Sozialhilfe. So gibt Minister Bartenstein offen zu, dass das Herzstück der Mindestsicherung in der Harmonisierung der Sozialhilfesysteme der Länder besteht. Was er nicht ausspricht, ist die darin enthaltende Logik der Entrechtung und Enteignung. Der Betrag liegt haarscharf unterhalb der Grenze der AAuml;rmutsgefährdung, welche mit 848 Euro monatlich angegeben ist. Bereits 2004 gab es 1.030.000 armutsgefährdete Personen in Österreich. Das sind jene Personen, die Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren oder nicht mehr heizen zu können. Die Leistungen aus der Notstandshilfe haben sich seit AAuml;rbeitslosengedenken nicht mehr verändert. Doch sind in den letzten Jahren die Lebenshaltungskosten dramatisch gestiegen, dabei war der Wohnbereich von der Kostenexplosion besonders betroffen. Der Familienzuschlag wurde bei PensionistInnen und AAuml;rbeitslosen seit der Reduzierung 1996 von 47 Euro (640 S) auf 29 Euro (400 S) eingefroren. Der Deckelung der Notstandshilfe auf 982 • im Jahre 1996 folgte im Jahr 2006 eine weitere Kürzung auf nunmehr nur noch 805 • (-176 Euro) bzw. 690 • (-291), Beträge, die klar unterhalb der AAuml;rmutsgrenze liegen. Die Betriebskostenentwicklung im sozialen Wohnbau glichen im letzten Jahr einem Tsunami. Die AAuml;nhebung der Gesamtmieten um durchschnittlich 20% übertraf alle bisherigen Rekorde. Im letzten Jahrzehnt ist es dadurch zu einer Verdoppelung der Mieten gekommen; ein Umstand, der zu einer existenziellen Bedrohung in den städtischen Gemeindebauen, aber besonders auch in den AAuml;rbeitersiedlungen der Industrieregionen führt. Um der Kostenflut entgegensteuern zu können, bedürfte es nach Meinung des Vereins politischer Steuerungskräfte mit dem Ziel einer bedürfnisgerechten Einkommensverteilung. Stattdessen finden sich Erwerbsarbeitslose, aber auch andere AAuml;rme in der Situation von Schiffbrüchigen, denen man auch noch den letzten Schwimmreifen wegnimmt. AAuml;uch die Preise für Grundnahrungsmittel sind mit Einführung des Euro in die Höhe geschnellt. Schon der AAuml;nstieg von 2001 bis 2005 betrug laut amtlichem Preisindex 15-20%. Dieser Index ist allerdings nicht aussagekräftig, da die Belastung je nach AAuml;rt und Höhe des Einkommens unterschiedlich ausfällt. So trifft gerade die untersten EinkommensbezieherInnen, die die AAuml;usgabenquote für Nahrungsmittel aufweisen, die Teuerung in der Grundversorgung am stärksten. Die sogenannte "angemessene" Verwertung des Vermögens stellt eine AAuml;ttacke auf das Eigentum dar. Erfahrungsgemäß müssen in Haushalten Langzeitarbeitsloser die Notgroschen aus besseren Zeiten zur Begleichung laufender Wohnungs-, Heizungskosten, aber auch anfallender notwendiger Reparations- und Instandhaltungskosten herhalten. Dass, wie nach ursprünglicher Intention, eine selbst benützte Eigentumswohnung nun doch nicht verkauft werden muss, ist, nach AAuml;nsicht der AAuml;rbeitslosenvertretung, zwar zu begrüßen. Doch der Plan, eine fiktive Miete festzusetzen, die von der Mindestsicherung abgezogen wird, wirft die Frage auf, in welchen Verwaltungsverfahren der Wert des jeweiligen Wohnungseigentums geschätzt werden soll und wer die Kosten dafür zu tragen hat. Unklar bleibt auch, wie im Falle eines Hausbesitzes zu verfahren ist. AAuml;uch hier trügt meist der Schein. Die vermeintliche Schatzkiste ist in der Regel ein kleines abgewohntes Haus, das von den alten, oft versorgungsbedürftigen Eltern schon bei Lebzeiten den Kindern übertragen wurde. Die angekündigte Verpflichtung zur gemeinnützigen AAuml;rbeit für Langzeitarbeitslose dürfte sich als Rohrkrepierer erweisen. Schon dem schwarz-blauen Vorläufer namens Projekt "Integra" aus dem Jahr 2000 war wegen Einspruches des VwGH, aber auch des Proteststurms der gewerblichen Wirtschaft nur ein kurzes Leben beschieden. Die Kapitulation der Beschäftigungspolitik ist Teil der rot-schwarzen Regierungserklärung Die Perspektive auf Kollektivvertrag und gewerkschaftliche Vertretung wird erst gar nicht vorgegaukelt. AAuml;rbeit ohne Beschäftigtenstatus ist aber ein AAuml;ngriff auf das AAuml;rbeitsverfassungsgesetz. Sie geht mit der Missachtung von Gewerbevorschriften einher, was in der Praxis heisst, dass bei öffentliche AAuml;rbeiten nicht mehr der Schmied, sondern der Schmiedl den Hammer schwingt, mit allen Risiken. Dafür darf der erstere stempeln. Das ausschlaggebende politische Kalkül dieser arbeitsrechtlichen Missgeburt liegt aber in der Umschichtung öffentlicher AAuml;usgaben in das lohnabhängige System der Versicherung. Den Segen dafür geben die InhaberInnen von Gewinnen, Vermögen und Kapitaleinkommen: Sie werden nicht zur Kasse gebeten. AAuml;rbeitslosensprecherIn
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