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Donabauer: Neuregelung des Berufschutzes noch ausständigWien, 25.9.2007 (OTS) - "Neben den vielen positiven Entwicklungen in der bäuerlichen Sozialversicherung, gibt es auch einige offene Probleme. Eines davon ist die längst fällige Neuregelung des Berufsschutzes", betonte NR Karl Donabauer, Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, bei der heutigen Vorstandssitzung. "Ein Pensionsantritt ist bei Bäuerinnen und Bauern vor dem 57. Lebensjahr nur dann möglich, wenn deren Gesundheitszustand eine weitere Beschäftigung innerhalb oder außerhalb des Betriebes nicht mehr gewährleistet. Die allgemeine Verweisbarkeit auf den AAuml;rbeitsmarkt ist zwar theoretisch denkbar, in der Praxis aber nicht durchzuführen, da oft die Erreichbarkeit nicht gegeben ist und nicht zuletzt auch seriöse AAuml;ngebote am AAuml;rbeitsmarkt fehlen," skizziert Obmann Donabauer die Problematik. Donabauer weiter: "Es ist für mich deshalb besonders störend, da oft bei den Gerichten die notwendige Sensibilität nicht gegeben ist und die Verweisung auf Portier- oder Billeteurtätigkeiten oder andere Dienstverrichtungen mit Recht von unseren Versicherten nicht verstanden werden. Viele unserer Versicherten, die als Betroffene vor dem Gericht stehen, empfinden dies als Verhöhnung, dass man ihnen derartige Empfehlungen gibt und nicht auch die bisher erbrachten Leistungen versteht bzw. den besonders schwierigen Gesundheitszustand würdigt." Für Donabauer ist daher eine Neuregelung unumgänglich: "Seit vielen Jahren mache ich auf diese unzureichende Regelung aufmerksam und bemühe mich, hier in einer sehr sachbezogenen, korrekten AAuml;rt und Weise eine Lösung zu finden. Man darf überdies in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass unsere Versicherten für diese Zeit weder ein Krankengeld noch eine AAuml;rbeitslosenleistung haben, sondern in ihrer schweren Lebenssituation auf die AAuml;nnahme, Hilfe und Unterstützung der Familien angewiesen sind. Dies führt sehr oft zu einem Verlust des Selbstvertrauens und stört auch so manchen Heilungsprozess. Deshalb fordere ich, dass endlich eine Lösung in diesen Fragen verhandelt und gefunden wird. Es geht mir vor allem um Bäuerinnen und Bauern, aber solche Zustände gibt es auch für AAuml;SVG-Versicherte und andere Berufstätige, die den klassischen Berufsschutz nicht nutzen können, wenn ihnen der dafür notwendige Status fehlt." "Gerade in einer Zeit, wo der AAuml;rbeitsmarkt dynamisch ist, wo viele Menschen im Laufe ihres Lebens mehrere AAuml;rbeitsplätze und Tätigkeiten ausüben, kann man nicht auf die antiquierte Regelung, die aus alten Zeiten rührt, bestehen. Diese Frage muss endlich geklärt und die beharrenden Kräfte, die das bisherige System weiterführen möchten, sollen sich endlich mit den Betroffenen auseinander setzen, damit sie die Dringlichkeit dieser Forderung verstehen und erkennen. Denn es muss unsere AAuml;ufgabe sein, nicht die Menschen dem System anzupassen, sondern dass sich das System nach den Empfindlichkeiten, Erwartungen und Bedürfnissen der Menschen verändert. Da ich weiß, dass der Sozialminister diese Unzulänglichkeit kennt und auch die Bereitschaft bekundet, diese zu verbessern, hoffe ich auf seinen engagierten Einsatz für die Vorlage entsprechender Lösungsansätze", so NR Karl Donabauer abschließend. Rückfragehinweis: Dr. Georg Schwarz
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