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// AAuml;rbeitslosigkeit / News
Resolution 5
der Sozialdemokratischen Gewerkschafter/-innen, vorgelegt der 8. Vollversammlung
der AAuml;rbeiterkammer Oberösterreich in der XIII. Funktionsperiode am
6. November 2007
Die Situation AAuml;rbeitsloser verbessern - geplante Verschlechterungen
verhindern
Inklusive der Schulungsteilnehmer/-innen sind derzeit rund 25.000 Oberösterreicher/-innen
arbeitslos. AAuml;uch wenn die Zahl der AAuml;rbeitslosen aufgrund der guten Konjunktur
erfreulicherweise zurückgeht, ist es notwendig, diese Menschen ausreichend
abzusichern und zu unterstützen. AAuml;rbeitslosigkeit ist nach wie vor
häufig Ursache von AAuml;rmut und psychischen Belastungen.
Ein vorliegender Entwurf einer Novelle des AAuml;rbeitslosenversicherungsgesetzes
enthält zwar teils positive &AAuml;uml;nderungen wie die Einbeziehung
der Freien Dienstnehmer/-innen, die Erhöhung des Weiterbildungsgeldes
und erweiterte Möglichkeiten, trotz Studiums AAuml;rbeitslosengeld zu
beziehen. Der Entwurf des Wirtschafts- und AAuml;rbeitsministers sieht jedoch
auch gravierende Verschlechterungen für AAuml;rbeitslose vor. Die Vollversammlung
der AAuml;rbeiterkammer Oberösterreich verlangt daher von Bundesregierung
und Nationalrat:
- Keine Senkung der Jugendanwartschaft vom 25. auf das 21. Lebensjahr:
Bis zu 3.000 betroffene junge Menschen müssten dann doppelt so
viele Beschäftigungsmonate vorweisen als jetzt, um einen AAuml;nspruch
auf AAuml;rbeitslosengeld zu erwerben.
o Keine Verschlechterung der Wegzeitenregelung: Fahrzeiten von mehr
als zwei - bei Teilzeit eineinhalb - Stunden am Tag müssen weiterhin
unzumutbar bleiben. Längere Fahrzeiten bedeuten auch höhere
Kosten und auch diese sind bei der Zumutbarkeit nicht berücksichtigt.
- Keine AAuml;rbeitslosengeldsperre, wenn AAuml;rbeitslose ein Jobange-bots als
Freie/r Dienstnehmer/-in ablehnen. Denn Freie Dienstnehmer/-innen sind
anderen AAuml;rbeitnehmern/-innen arbeitsrechtlich in keiner Weise gleichge¬stellt
und dem Risiko der AAuml;rbeitslosigkeit häufiger ausgesetzt.
- Entgeltschutz auch für Notstandshilfeempfänger/-innen:
Derzeit gilt für diese Gruppe jede Beschäftigung über
der Geringfügigkeitsgrenze - heuer sind das 341,16 Euro - als zumutbar,
eine AAuml;blehnung kann daher sanktioniert werden. Für diese besonders
armutsgefährdete Gruppe soll daher ein Entgeltschutz in Höhe
von zumindest 70 Prozent des früheren Verdienstes gelten.
- Weiterhin Begründungspflicht für Schulungsmaßnahmen:
Die AAuml;rbeiterkammer hat beim Verwaltungsgerichtshof erstritten, dass
AAuml;MS-Berater/-innen AAuml;rbeitslose genau über Sinnhaftigkeit und Inhalt
von Schulungsmaßnahmen aufklären müssen. Dies soll durch
die Novelle stark abgeschwächt werden. Da Schulungen nur dann nützlich
sind, wenn deren Sinn auch erkannt wird, soll diese Begründungspflicht
bleiben. Gleiches gilt auch für die Zuweisung von AAuml;rbeitsstellen
zu sozialökonomischen Betrieben mit psychosozialer Betreuung.
- Zwei Wochen frei verfügbare Zeit im Jahr ohne AAuml;rbeitslosengeldverlust:
Vor allem Langzeitarbeitslose leiden darunter, nicht einmal in einer
minimalen Form über ihre eigene Zeit verfügen zu können,
ohne sofort den AAuml;nspruch auf AAuml;rbeitslo¬sengeld oder Notstandshilfe
zu verlieren. Ein Mindestan¬spruch von zwei Wochen jährlich
würde auch diesen Menschen ein Minimum an Selbstbestimmung ermöglichen.
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