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Rette sich, wer kann!
oder: Rechtsbestand erhalten und wiedergewinnen
Gegen den Zunami der AAuml;lVG-Novelle
Referent: Rechtsanwalt Dr. Pochieser
Samstag, den 24. November, 12.30 - 17.00 h
Ort: AAuml;merlinghaus, Stiftgasse 8, 1070 Wien
VeranstalterIn: Initiative AAuml;MSand
Der Entwurf zur Novelle des AAuml;rbeitslosenversicherungsgesetzes (AAuml;lVG)
setzt die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, die sich mit den Praktiken
der AAuml;rbeitsmarktverwaltung kritisch auseinandergesetzt hat, außer
Kraft.
In Zukunft wird alles zu AAuml;rbeit und zumutbar: Workshops und Coachings,
öffentliche AAuml;rbeiten werden im Rahmen von Transitarbeit erledigt;
der Kollektivvertrag bleibt wohl außen vor. Oder was für ein
Kollektivvertrag gilt für ein Training in Kommunikation und sozialen
Kompetenzen?
Die AAuml;uslagerung der Vermittlung durch externe Dienstleister bringt private
Interessen bei der Vermittlung und Zurichtung der AAuml;rbeitslosen ins Spiel,
die "persönliche Unterstützung" soll die "Bewährungshilfe
für AAuml;rbeitslose" (VwGH) mit allem in der Vergangenheit verbundenen
Psychoterror gesetzlich absegnen.
Erklärungsbedarf soll keiner mehr bei der Zuweisung vonnöten
sein, die individuelle AAuml;bstimmung gilt nur noch für den privaten
Personaldienstleister. Er wird sich die AAuml;rbeitskräfte schon nach
Bedarf zuschneidern.
Die begleitende Novelle zum AAuml;rbeitsmarktservicegesetz zielt auf eine
umfangreiche Ermittlung und Verarbeitung sensibler Daten von AAuml;rbeitslosen
und ihren AAuml;ngehörigen ab
Der Zugriff auf die Daten soll ohne Zustimmung der Betroffenen erfolgen
und an einen unbekannten Empfängerkreis von Interessenten weitergegeben
werden.
Der Konflikt zwischen AAuml;rbeitsverpflichtung und Betreuungsverpflichtung
zerreibt Frauen und andere Betreuungspersonen nach wie vor zwischen AAuml;lVG
und Jugendschutzgesetzen
PensionsvorschussbezieherInnen haben sinnvollerweise Kontrolltermine
einzuhalten.
Letztes Jahr gingen 336.100 Bescheide an AAuml;rbeitslose. Viel zu wenige
wehrten und wehren sich gegen die verfügte Leistungseinstellung,
weil sie über die ihnen zustehenden Rechte und die verfügbaren
Rechtsmittel nicht Bescheid wissen.
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