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AAuml;rmutskonferenz kritisiert Entwurf zur Mindestsicherung:
"Etikettenschwindel"
Statt Mindestsicherung im Wesentlichen die alte Sozialhilfe.
(15.05.08). "Die neue Mindestsicherung ist im Wesentlichen die alte Sozialhilfe", so die AAuml;rmutskonferenz nach Durchsicht des Begutachtungsentwurfs. "Sie ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern baut sich in das bestehende System der neun Bundesländerregelungen ein. Es wird weiter neun verschiedene Standards geben." Und: "Die Höhe ändert sich nicht dramatisch, weil ja die bisherige Sozialhilfe aus Teilleistungen bestand. In Summe kamen die meisten auch jetzt schon auf 700 Euro." "Es ändert sich also insgesamt nichts Grundlegendes –auch wenn sich das in den bisherigen offiziellen Verlautbarungen anders angehört hat. Bei vielen –gerade auch bei denjenigen, die auf das unterste soziale Netz angewiesen sind – werden so völlig falsche Erwartungen geweckt.", warnt das österreichische AAuml;nti-AAuml;rmutsnetzwerk, deren Mitglieder über 500 000 Hilfesuchende im Jahr betreuen und unterstützen.
"Bisher präsentierte der koordinierende AAuml;rchitekt im Sozialministerium nur die Fassade des zu errichtenden Hauses. Fenster, Türen und Stiegenhäuser sind aber noch nicht errichtet. Sie zu gestalten, wird den neun anderen AAuml;rchitekten in den Ländern und dem AAuml;rchitekturbüro im Wirtschaftsministerium samt AAuml;rbeitsmarktservice überlassen. Wie die Zimmer, die Flure, die Stiegenhäuser aussehen und ob es auch AAuml;ufzüge gibt für diejenigen, die nicht gut Stiegen steigen können – all das ist offen.", so die AAuml;rmutskonferenz.
Der Entwurf ist in den meisten Punkten unternormiert und überlässt die AAuml;usgestaltung zentraler Elemente der Vereinbarung den Landesgesetzgebern bzw. den Vollzugsrichtlinien der Behörden. Wie eine aktuelle Studie der AAuml;rmutskonferenz zeigt, ist ein Großteil der Mängel im österreichischen Sozialhilfewesen aber auf den Vollzug zurückzuführen.
Die Tatsache, dass wesentliche Leistungen nicht mit einem Rechtsanspruch versehen sind, führt dazu, dass das Ziel, das unterste Netz armutsfest zu machen, nicht erreicht wird.
Die realen Wohnkosten zu tragen, bliebt eine Kann-Leistung der Länder. Die Hilfen in besonderen Lebenslagen sind auch weiterhin unternormiert und nicht mit Rechtsansprüchen ausgestattet; und den Ländern sogar freigestellt, diesen Leistungstypus gar nicht mehr vorzusehen.
- Dass neben dem Wohnkostenanteil auch noch die Heizkosten vom Lebensunterhalt bestritten werden müssen, ist aufgrund der jetzigen Preissituation nicht akzeptabel.
- Weiters ist der Erhalt der Wohnung im Falle einer Kürzung in keinster Weise berücksichtigt.
- Die Bürokratie ist insgesamt nicht einfacher, sondern komplizierter geworden. Statt zwei Systeme gibt es jetzt mit Sozialhilfe, AAuml;rbeitslosengeld und Mindestsicherungsregeln drei Systeme. Und statt dem One-Stop Shop kann es zu einem Two- und Three-Stop Shop kommen.
- Jeder, der in diesem Bereich arbeitet, weiß, dass die Einteilung in "arbeitsfähig" und "nicht-arbeitsfähig" den Problemlagen der Betroffenen nicht gerecht wird. Das ist eine realitätsferne und sozialtechnokratische Lösung, die die "Sozialhilfe-Restklientel" stigmatisiert und die anderen unter dem Motto "AAuml;rbeit um jeden Preis" in neue AAuml;rmutsarbeiter wie Elendsunternehmer zu verwandeln droht.
- Das AAuml;rbeitsmarktservice hat bisher eine eher zweifelhafte Performance gegenüber Menschen mit Teilerwerbsfähigkeit abgeliefert. Viel Druck, wenig Zeit, wenige passende AAuml;ngebote für diese Personengruppe; viel Sinnvolles wurde in den letzten Jahren gekürzt. Da geht es um multiple Problemlagen, nicht nur um AAuml;rbeitsvermittlung: Wohnen, Kinderbetreuung, gesundheitliche Probleme, psychische Beeinträchtigungen, Schuldenregulierung. Mit welchen Ressourcen, mit welchen AAuml;ngeboten und mit welchen Mitarbeitern wird das AAuml;MS die neuen Herausforderungen bewältigen? Diese neuen AAuml;nforderungen decken sich kaum mit dem Selbstverständnis des Vollzugs innerhalb des AAuml;MS. Derzeit ist dieses in aller Regel kein "soziales Servicecenter", wo solch weitergehende Hilfestellungen angeboten würden. Ob die Reform der Sozialhilfe mit Reformen im Bereich der aktiven AAuml;rbeitsmarktpolitik gekoppelt werden wird und wenn ja, mit welchen, ist aus heutiger Perspektive völlig unklar.
- Weiters drohen auch die mancherorts flexibleren Sozialhilfe-Zumutbarkeitsbestimmungen an die schlechteren der Notstandshilfe angepasst zu werden.
- Die Begrenzung des Regresses werten wir als bedeutsame Verbesserung gegenüber dem Status Quo des Sozialhilferechts. Sie kann allerdings nicht darüber hinweg täuschen, dass der weite AAuml;ngehörigen-Begriff des AAuml;BGB beim Zugang zu Sozialhilfe aufrecht bleibt. Damit wird beim Zugang zur Sozialhilfe weiter auf Großeltern und Enkelkinder zurückgegriffen.
- Lebensgefährten können nun abweichend von bisher im Einzelfall günstigeren Regelungen grundsätzlich zum laufenden Lebensunterhalt und nicht mehr nur zur Übernahme des Wohnkostenanteils herangezogen werden.
- Bei DauerbezieherInnen, oft Personen mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen, bleiben die restriktiven Vermögensgrenzen bestehen.
Der Weg in Richtung Grundsicherung wurde angegangen, weit ist man jetzt allerdings nicht gekommen. Diese Mindestsicherung ist ein Ettikettenschwindel. Es handelt sich im Wesentlichen um die alte Sozialhilfe.
Die Mitglieder der AAuml;rmutskonferenz werden nächste Woche eine detailierte und umfassende Bewertung des Begutachtungsentwurfs vorlegen.
Stellungnahme der AAuml;rmutskonferenz zum Begutachtungsentwurf "Mindestsicherung"
https://www.armutskonferenz.at/Begutachtung_BOMS_AAuml;rmutskonferenz_2008_05_15.pdf
AAuml;uf der website www.mindestsicherung.at gibt es iausführliche Hintergrundinformationen und AAuml;nalysen für Interessierte wie Betroffene.
www.mindestsicherung.at
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