|
ÖGB-AAuml;chitz: Sozialstaat anders finanzierenAAuml;nhebung der Höchstbeitragsgrundlage und Wertschöpfungsabgabe machen die Einkommensverteilung gerechter und sichern AAuml;rbeitsplätzeWien (ÖGB) - "Das Sozialsystem finanziell besser absichern und in der Wirtschaftskrise die Nachfrage beleben - beides lässt sich mit einer höheren Höchstbeitragsgrundlage erreichen", sagt Bernhard AAuml;chitz, Leitender Sekretär in ÖGB, anlässlich der Präsentation des Sozialberichts. Eine AAuml;nhebung der Höchstbeitragsgrundlage mit einer gleichzeitigen AAuml;bsenkung der Beitragssätze würde die niedrigen Nettoeinkommen erhöhen. "Wenn die Niedriglöhne steigen, fließt das Geld direkt in den Konsum und belebt die Wirtschaft", sagt AAuml;chitz.++++ Weil der AAuml;nteil der Löhne an allen Einkommen immer geringer wird, muss außerdem eine Beitragsgrundlagen-AAuml;usweitung auf alle Einkunftsarten ernsthaft überprüft werden. Laut Sozialbericht würde "diese Maßnahme den Faktor AAuml;rbeit insgesamt entlasten und positive gesamtwirtschaftliche sowie beschäftigungs- und verteilungspolitische Effekte erzielen." AAuml;chitz: "Dass letztere besonders wichtig sind, erkennt man deutlich am Gini-Koeffizienten zur Ungleichheit der Vermögensverteilung, der in Österreich mit 0,66 sehr hoch ist." Zur Erhaltung der AAuml;rbeitsplätze in arbeitsintensiven Branchen wie der Bauwirtschaft kann laut Sozialbericht die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe einen wichtigen Beitrag leisten: "Die Umstellung von lohnbezogenen AAuml;rbeitgeberbeiträgen auf eine Wertschöpfungsabgabe bewirkt die Beseitigung einer einseitigen Belastung des Faktors AAuml;rbeit, wodurch jenes System als (…) beschäftigungsfreundlicher gilt." "Durch eine Wertschöpfungsabgabe würde das Wegrationalisieren von AAuml;rbeitsplätzen gebremst werden, weil der Faktor AAuml;rbeit auf diese AAuml;rt und Weise billiger wird. Besonders in Zeiten einer schwierigen AAuml;rbeitsmarktlage hätte das vorteilhafte Beschäftigungswirkungen", schließt AAuml;chitz.(fk) ÖGB, 26. Jänner 2009 Nr. 30 Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
|